In den zulassungsbeschränkten Studiengängen werden 90% der Studienplätze nach Auswahlpunkten vergeben. Sie sammeln insgesamt max. 60 Punkte, davon
max. 30 Punkte für die Abiturnote (je besser die Note, desto höher die Punktzahl) und
max. 30 Punkte für pädagogisch relevante Tätigkeiten wie Praktika, Ehrenämter Angehörigenpflege und Co.
Hier erfahren Sie, wie Sie für Ihre Bewerbung punkten und Ihre Chancen auf einen Studienplatz erhöhen können!
Für die Durchschnittsnote Ihrer Abiturprüfung erhalten Sie maximal 30 Punkte. Die Punkte werden je nach Note in Zehntelschritten umgerechnet. Die Note 1,0 erhält 30 Punkte, die Note 1,1 29 Punkte etc. Die Note 3,9 erhält noch 1 Punkt.
Sie nehmen mit Fachhochschulreife und Deltaprüfung am Auswahlverfahren teil? Wir berechnen Ihre Durchschnittsnote im Verhältnis 70:30 und bepunkten diese.
Wie viele Punkte erhalten Sie für Ihre Abinote? Finden Sie's heraus!
Neben der Abiturnote werden auch pädagogisch relevante praktische Tätigkeiten berücksichtigt. Diese müssen bis zum Bewerbungsende nachgewiesenen werden. Damit die Tätigkeit in die Bewertung einfließen kann, muss diese zum Zeitpunkt der Bewerbung begonnen haben. Eine Übersicht der Tätigkeiten und den Punktzahlen finden Sie hier.
- Maximal 30 Punkte können für praktische Tätigkeiten vergeben werden.
- Die Punkte werden gleichwertig zur Abiturnote gewichtet.
Durch die Berücksichtigung der praktischen Tätigkeiten und pädagogischen Vorerfahrung werden besonders motivierte und geeignete Bewerber:innen für ein Studium an der PH Heidelberg ausgewählt.
Damit Ihre Tätigkeiten bepunktet werden können, müssen Sie aussagekräftig und korrekt bescheinigt sein.
Wir können im laufenden Bewerbungsverfahren keine aufklärenden Unterlagen mehr nachfordern!
Bitte prüfen Sie daher vorab, ob Ihre Bescheinigungen den Anforderungen entsprechen.
Notwendige Angaben:
- Art der ausgeübten Tätigkeit
- genauer Zeitumfang in Wochenstunden
- genauer Zeitraum
Fehlen eine oder mehrere dieser Angaben, kann keine Bewertung erfolgen.
Genaue Hinweise zu FSJ-Bescheinigungen finden Sie [hier].
Formale Anforderungen:
- Es werden nur Nachweise akzeptiert, die von einer dritten unabhängigen Stelle ausgestellt wurden.
- Bescheinigungen sollten eine Ansprechperson benennen, gestempelt und unterschrieben sein.
- Privat ausgestellte Bescheinigungen werden nicht berücksichtigt (z.B. bei privater Nachhilfe oder Au-Pair-Tätigkeiten in einer Gastfamilie).
- Die Bescheinigung muss nach offiziellem Beginn der Tätigkeit ausgestellt sein. Ein Vertrag o.Ä. für eine zukünftige Tätigkeit reicht nicht aus.
Sie leisten zum Zeitpunkt der Bewerbung noch einen Dienst oder eine praktische Tätigkeit ab?
- Reichen Sie eine aktuelle Bescheinigung Ihrer Einsatzstelle ein.
- Sie erhalten für die Tätigkeit Punkte bis zum offiziellen Ende der Tätigkeit, jedoch
- längstens bis zum 30. September (bei einer Bewerbung für das Wintersemester) bzw.
- bis 31. März (bei einer Bewerbung für das Sommersemester)
Achtung bei Berufsausbildungen: enden diese erst nach dem Bewerbungsschluss, können sie in der Regel nicht berücksichtigt werden.
Eine fachlich relevante oder fachlich einschlägige abgeschlossene mind. zweijährige Berufsausbildung wird mit 30 bzw. 15 Punkten bewertet.
Die fachliche Relevanz bzw. fachliche Einschlägigkeit muss sich in der Regel auf den pädagogischen, sozialen bzw. gebärdensprachlichen Bereich beziehen. Folgende Ausbildungen können anerkannt werden:
= 30 Punkte
- Altenpfleger:in (BFS)
- Ergotherapeut:in (BFS)
- Fachlehrer:in berufliche/allgemeinbildende Schulen und Sonderschulen (Pädagogische Fachseminare)
- Fachlehrer:in an Waldorfschulen
- Förderlehrer:in (BFS)
- Gesundheits- und Krankenpfleger:in (BFS)
- Gymnastiklehrer:in (BFS)
- Haus- und Familienpfleger:in (BFS)
- Hebamme/Entbindungshelfer (BFS)
- Heilerziehungspfleger:in (BFS)
- Kinderdorfmutter/Kinderdorfvater (BFS)
- Kinderpfleger:in (BFS)
- Klassenlehrer:in an Waldorfschulen
- Lehrer:in – Tanz und tänzerische Gymnastik (BFS)
- Logopäd:in
- Musiklehrer:in (BFS)
- Physiotherapeut:in
- Sozialassistent:in/Sozialhelfer:in (BFS)
- Sozialpädagogische:r Assistent:in (BFS)
- Sportassistent:in (BFS)
- Sportlehrer:in (BFS)
BFS = Berufsfachschule
= 15 Punkte
- Logopäd:in
- Atem-, Sprech- und Stimmlehrer:in (BFS)
- Heilerziehungspfleger:in (BFS)
- Fachlehrer:in für berufliche/allgemeinbildende Schulen und Sonderschulen (Pädagogische Fachseminare)
- Fachlehrer:in an Waldorfschulen
- Förderlehrer:in (BFS)
- Lehrer:in Tanz und tänzerische Gymnastik (BFS)
- Theaterpädagog:in
- Sozialassistent:in/Sozialhelfer:in (BFS)
- Sozialpädagogische:r Assistent:in (BFS)
- Gebärdensprachdozent:in (BFS / SP)
BFS = Berufsfachschule; SP= Staatliche Prüfung
Eine pädagogisch relevante Tätigkeit muss sich in der Regel auf den pädagogischen, sozialen bzw. gebärdensprachlichen Bereich beziehen und über die Eignung für den Studiengang besonderen Aufschluss geben.
Eine Vollzeittätigkeit muss mind. 30h/Woche umfassen und kann ab einer Mindestdauer von 2 Monaten anerkannt werden.
Bewertung nach Dauer:
- Pädagogisch relevante Vollzeittätigkeit (mind. 12 Monate) = 20 Punkte
- Pädagogisch relevante Vollzeittätigkeit (mind. 9 Monate) = 15 Punkte
- Pädagogisch relevante Vollzeittätigkeit (mind. 6 Monate) = 10 Punkte
- Pädagogisch relevante Vollzeittätigkeit (mind. 2 Monate) = 6 Punkte
Beispiele:
- Soziale Dienste im Sinne des Jugendfreiwilligendienstgesetzes (JFDG), des Bundesfreiwilligendienstgesetzes (BFDG) oder Entwicklungshelfer-Gesetzes (EHFG)
- Wehr- bzw. Zivildienst mit fachlichem Bezug
- Sonstige Tätigkeiten und Praktika mit fachlichem Bezug
- Einzelbetreuung und -förderung von Menschen mit Behinderungen, Assistenztätigkeiten in sozialen Einrichtungen
Tätigkeit als Au-Pair:
- mind. 12 Monate = 8 Punkte
- mind. 9 Monate = 5 Punkte
- mind. 6 Monate =3 Punkte
Erziehung eines eigenen Kindes/ Pflegekindes (mind. 1 Jahr) = 10 Punkte
Erforderliche Nachweise: Geburtsurkunde, Meldebestätigung- Pflege eines pflegedürftigen Verwandten (mind. 1 Jahr) = 10 Punkte
Voraussetzung und Nachweise: Verwandtschaftsverhältnis 1. und 2. Grades, Pflegestufe des Verwandten, Bestellung zur Pflegeperson
- Pädagogisch relevante Tätigkeit (mind. 3 Jahre) = 5 Punkte
- Pädagogisch relevante Tätigkeit (mind. 2 Jahre) = 3 Punkte
- Pädagogisch relevante Tätigkeit (mind. 1 Jahr oder sporadisch) = 1 Punkt
Beispiele:
- Kirchliche Jugendarbeit (Leitung kirchlicher Kinder- und Jugendgruppen, Mitwirkung an Kindergottesdiensten…)
- Schülermentor:in Musik/Kunst/Sport, Gruppenleitung in Musikvereinen, Übungsleitung in Sportvereinen
- Mentoren-Programm Umweltschutz, Jugendleiter in Umweltschutzorganisationen
- Tätigkeit mit Kindern und Jugendlichen im sozialen Bereich, Mitarbeit und Betreuung bei Freizeiten
- Nachhilfe/ Hausaufgabenbetreuung in anerkannten Einrichtungen
- Jugendleitung bei Jugendfeuerwehren, Technischem Hilfswerk, Rotem Kreuz etc.
Bewerber:innen für den B.A. Gebärdensprachdolmetschen können Kompetenzen in Deutscher Gebärdensprache (DGS) geltend machen.
Nachzuweisen sind ein Kompetenzniveau A1 nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Deutsche Gebärdensprache bzw. 90 Stunden Unterricht in DGS.