Sie haben Lust, sich persönlich weiterzubilden und möchten von Bildungsexpert:innen aus erster Hand lernen?
Werden Sie Gasthörer:in bei uns und besuchen Sie Lehrveranstaltungen Ihrer Wahl!
Alle Informationen zu Voraussetzungen, Rahmenbedingungen und Anmeldung zur Gasthörerschaft finden Sie auf dieser Seite.
Wenn Sie eine entsprechende Vorbildung nachweisen können und in Ihren Wunschveranstaltungen Platz ist, können Sie Gasthörer:in werden. Sie erhalten mit der Zulassung als Gasthörer:in die Erlaubnis zum Besuch einzelner Lehrveranstaltungen für die Dauer eines Semesters.
Die Erlaubnis ist in der Regel begrenzt auf höchstens 10 Semesterwochenstunden Lehrveranstaltungen je Semesterwoche.
Als Gasthörer:in zahlen Sie Gebühren je nach Umfang Ihrer Lehrveranstaltungen.
Berechnet wird nach Semesterwochenstunden (SWS). Eine SWS entspricht 45 Minuten.
Die SWS Ihrer Wunschveranstaltung wird im
Sie zahlen gestaffelt Gebühren für die Belegung von Lehrveranstaltungen:
- bis 2 Semesterwochenstunden: 50 €
- bis 4 Semesterwochenstunden: 100 €
- bis 6 Semesterwochenstunden: 150 €
- bis max. 10 Semesterwochenstunden: 250 €
Wählen Sie die Veranstaltungen aus, die Sie besuchen möchten. Diese finden Sie in unserem Vorlesungsverzeichnis. Veranstaltungen des Sommersemesters (01.04.-30.09.) werden im März veröffentlicht. Veranstaltungen des Wintersemesters (01.10.-31.03.) finden Sie dort ab September.
Notieren Sie sich Veranstaltungstitel, die zuständige Lehrperson und die Anzahl der Semesterwochenstunden (in den Grunddaten unter “SWS”).
- Zulassungs- und Immatrikulationsordnung
- Hochschulgebührenordnung
- Antrag auf Zulassung als Gasthörer:in (PDF, ca. 20 KB)