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Erasmus+ Lehrendenmobilität (STA)

Das Erasmus+ Programm ermöglicht die Förderung von Kurzzeitdozenturen (in der Regel für eine Woche) an europäischen Partnerhochschulen der Pädagogischen Hochschule Heidelberg und bietet die Möglichkeit, internationale Lehrerfahrungen zu sammeln, andere Lehrkulturen kennenzulernen und sich international zu vernetzen. 

  • Dauer: ab 2 Tagen
    Dauer ab 2 Tagen
  • Umfang: Reisekostenpauschale, Tagessatz
    Umfang Reisekostenpauschale, Tagessatz
  • Antragszeitraum: laufend
    Antragszeitraum laufend
  • Voraussetzungen: PHHD Arbeitsverhältnis, bilaterale fachbezogene Vereinbarung (IIA), Unterrichtspensum
    Voraussetzungen PHHD Arbeitsverhältnis, bilaterale fachbezogene Vereinbarung (IIA), Unterrichtspensum

Lehrende sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können.

Nach Möglichkeit sollte dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen ebenso wie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden eine Rolle spielen. Auch Personal aus ausländischen Unternehmen und Organisationen kann zu Lehrzwecken an deutsche Hochschulen eingeladen werden.

Erasmus+ bezuschusst einen Lehraufenthalt mit 140,- bis 180,- Euro pro Tag zzgl. Reisekostenpauschale. Die  Anzahl der förderbaren Tage ist abhängig von der Höhe des Budgets, das der Pädagogischen Hochschule Heidelberg im jeweiligen Förderjahr zur Verfügung steht. In den vergangenen Hochschuljahren lag der geförderte Zeitraum bei 4 Tagen Lehraufenthalt zzgl. 2 Reisetagen, auch wenn der Aufenthalt länger dauerte.

Der Zuschuss errechnet sich wie folgt:

Die finanzielle Förderung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern. Es gelten einheitliche Tagessätze für die Förderung durch deutsche Hochschulen.

  • bilaterale fachbezogene Vereinbarung (IIA)
  • vertragliches Arbeitsverhältnis mit der Pädagogischen Hochschule Heidelberg
  • Förderung ab zwei Tagen und ein Unterrichtspensum von mindestens acht Stunden, alternativ vier Stunden zzgl. einer Komponente der Weiterbildung

Anträge können laufend gestellt werden. Vor der Antragstellung ist eine Kontaktaufnahme mit dem Akademischen Auslandsamt erforderlich.

Im Antrag auf Förderung werden alle für den Erasmus+-Aufenthalt relevanten Angaben zur eigenen Person erfasst. Zusätzlich werden grundlegende Informationen zum Lehraufenthalt und dem geplanten Aufenthaltszeitraum an einer Partnerhochschule abgefragt. 

Der Antrag auf Förderung wird digital ausgefüllt und gemeinsam mit dem Dienstreiseantrag an das Akademische Auslandsamt übermittelt.

Die Genehmigung richtet sich nach folgenden Kriterien:

  • Vollständigkeit und formale Korrektheit der  o. g. Dokumente
  • verfügbare Fördermittel

Bevorzugt behandelt werden Erstenanträge und Vorhaben mit besonderem Mehrwert für die Internationalisierung der Hochschule.

Ein Rechtsanspruch auf einen Förderung durch Erasmus+ STA besteht nicht.

Zu- und Absagen erfolgen in der Regel nach 5-10 Werktagen.

Im Rahmen eines bewilligten Erasmus+ Lehraufenthaltes haben Lehrende bestimmte Pflichten. Diese betreffen sowohl organisatorische Abläufe als auch akademische Anforderungen. 

  • Dienstreisegenehmigung
    gff. Antrag A1

  • Mobilitätsvereinbarung (Mobility Agreement)

  • Versicherungsschutz klären, Visum beantragen
    → Für Auslandsaufenthalte außerhalb der EU ist ggf. ein Visum erforderlich

  • Grant Agreement  (Zuwendungsvertrag)
    → 1. Rate wird ausgezahlt

  • Durchführung der vereinbarten Maßnahme
  • Letter of Confirmation (LoC)
    → Offizieller Nachweis der Partnerhochschule über Beginn und Ende des Aufenthaltes

  • Fragebogen zum Lehraufenthalt
    → Elektronische Form im Mobility Tool

  • Abgabe aller Unterlagen
    2. Rate wird ausgezahlt

Alle erforderlichen Informationen im Zusammenhang mit der Erasmus+ Förderung erhalten Lehrende nach der offiziellen Zusage des Erasmus+ Aufenthaltes direkt von der zuständigen Stelle.

Dienstreiseantrag (Login erforderlich)

Ausfüllhinweis

Je nach verwendetem Browser wird eine Vorschau der Formulare angezeigt. Dies betrifft insbesondere Handys und Tablets. In solchen Fällen kann es notwendig sein, Formulare vor dem Ausfüllen abzuspeichern.

Die meisten Formulare enthalten Textfelder mit Hilfstexten und sind so konzipiert, dass sie am PC/Laptop ausgefüllt werden müssen. Die Hilfstexte verschwinden beim Ausfüllen am PC/Laptop automatisch. Bei optionalen Textfeldern, die nicht zwingend ausgefüllt werden müssen, werden die Hilfstexte spätestens beim Ausdrucken verschwinden. 

Auf händisches Ausfüllen soll verzichtet werden. Davon ausgeschlossen sind Unterschriftenfelder.

Erasmus+ Charta für die Hochschulbildung

Die Pädagogische Hochschule Heidelberg hat die erfolgreich gestellt und kann damit an allen Programmlinien der aktuellen Erasmus+ Generation teilnehmen.

Mit der Erasmus+ Charta für Higher Education verpflichtet sich die Pädagogische Hochschule Heidelberg, die Qualitätsstandards und Pflichten des Erasmus+ Programms zu berücksichtigen. 

Zu den Grundsätzen der ECHE zählen in der neuen Programmgeneration

  • Inklusion und Vielfalt
    Chancengleichheit und Zugang für alle Teilnehmenden
  • Digitalisierung 
    Einsatz digitaler Tools (Erasmus without Paper)
  • Umwelt und Klimaschutz
    Nachhaltige Mobilität (Green Erasmus)
  • Bürgerliches Engagement
    Förderung aktiver Teilhabe
  • Anerkennung von Studienleistungen
    Vollständige Anerkennung im Ausland erbrachter Leistungen
Erasmus+ Erklärung zur Hochschulpolitik

Hochschulen, denen die ECHE verliehen wurde, bekennen sich in ihrem zu den Kernthemen der europäischen Hochschulbildung und den Schwerpunkten der neuen Erasmus Programmgeneration. Das EPS beschreibt sowohl die allgemeine Strategie der Hochschule als auch die konkrete Umsetzung der wesentlichen Grundsätze des Programms.

HS
Leitung, Akad. Dir.
Tel.: +49 6221 477-544
schoen1@ph-heidelberg.de
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