Manche Angebote der hochschulischen Weiterbildung sind zulassungsbeschränkt, das bedeutet, sie sind nur für Personen mit einer bestimmten Qualifikation zugänglich. An der PH Heidelberg hängt das vom jeweiligen Angebot ab.
- Kontaktstudien: Die Zulassung zum Kontaktstudium setzt in der Regel ein Jahr Berufserfahrung voraus sowie einen ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss an einer deutschen oder ausländischen Hochschule, für den eine Regelstudienzeit von mindestens drei Studienjahren (entspricht 180 ECTS-Punkten) festgesetzt ist. Alternativ kann ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss oder eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung nachgewiesen werden.
Je nach Fachrichtung können weitere Anforderungen, wie z.B. Sprachkenntnisse, hinzukommen. Detaillierte Informationen dazu finden Sie bei den einzelnen Kontaktstudienangeboten.
- Weiterbildungskurse: Die Zugangsvoraussetzungen für Weiterbildungskurse sind abhängig vom Inhalt und der Zielgruppe. Alle Informationen zu möglichen Beschränkungen finden Sie auf dieser Webseite bei dem jeweiligen Angebot.
- Weiterbildung kompakt: In der Regel gelten hier keine Zugangsvoraussetzungen.
Digitale Selbstlernangebote: Die Zugangsvoraussetzungen für die Nutzung der Lernplattformen sind abhängig vom Inhalt und der Zielgruppe. Alle Informationen zu möglichen Beschränkungen finden Sie auf dieser Webseite bei dem jeweiligen Angebot.
- Angebote für Teams und Organisationen: Viele Fort- und Weiterbildungen stehen Organisationen, Institutionen und Unternehmen auf Anfrage als flexibel buchbare Formate zur Verfügung. Inhalte werden bedarfsgerecht und individuell abgestimmt. In der Regel gelten hier keine Zugangsvoraussetzungen.