Die Beschäftigten in Baden-Württemberg haben einen Anspruch gegenüber den Arbeitgeber:innen auf Bildungszeit. Während der Bildungszeit sind Sie von ihren Arbeitgeber:innen unter Fortzahlung der Bezüge freizustellen. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen die Beschäftigten selbst.
Wie Sie als Mitarbeitende der PH Heidelberg die Bildungszeit für Ihre berufliche und persönliche Entwicklung nutzen können, erklären wir Ihnen kurz und verständlich in diesem Video.
Die PH Heidelberg ist als Bildungseinrichtung nach dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg anerkannt!
- Wer kann Bildungszeit nehmen?
- Wofür kann Bildungszeit genommen werden?
- Anerkennung von Bildungseinrichtungen
- uvm.
Weitere Informationen auf den Internetseiten des Regierungspräsidiums Baden-Württemberg
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- Kunst • Kultur • Kreativität im Beruf
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Weitere Informationen auf der Internetseite www.bildungsurlaub.de
- Weitere Fördermöglichkeiten
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weiter Informationen auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg: