Wir beraten in Fragen der Benachteiligung oder Diskriminierung aufgrund der geschlechtlichen Identität oder sexuellen Orientierung, zu Fragen der Vereinbarkeit von Studium bzw. Arbeit und Familie und in Fragen der karrierebezogenen 'Enthinderung' von Nachwuchswissenschaftlerinnen*.
Das Team des Gleichstellungsbüros ist außerdem für die Konzeption und Umsetzung der verschiedenen Maßnahmen und Projekte zur Förderung von Gleichstellung und Diversität im Bereich Forschung, Lehre und Studium zuständig.
Grenzüberschreitungen und Benachteiligungen auf einer individuellen Ebene (im Gegensatz zur strukturellen Ebene) sowie Vereinbarkeitsprobleme können selbstverständlich alle Geschlechter betreffen. Daher versteht sich das Gleichstellungsbüro auch als Anlaufstation für Studierende und Wissenschaftler*innen aller Geschlechter.
Frauen sind im deutschen Wissenschaftssystem auf den höheren Qualifikationsebenen und in Leitungsfunktionen unterproportional vertreten, obwohl sie 50% der Absolvent*innen stellen. Dieses Phänomen findet sich auch an der PH Heidelberg wieder, obgleich der Frauenanteil im Vergleich zu den Universitäten auf allen Ebenen durchgehend höher liegt. Die Ursachen hierfür sind vielfältig, nicht alle sind an der Hochschule selbst lösbar.
Wichtige Instrumente zur Verbesserung der Chancengleichheit sind die ‘Enthinderung’ und Unterstützung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf/Studium.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) regelt bundesweit, dass Menschen im beruflichen Kontext und bei Geschäften des täglichen Lebens nicht aufgrund ihrer ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden dürfen.
Um Gleichstellung an den Hochschulen zu verwirklichen, regelt das Gesetz über die Hochschulen in Baden-Württemberg (LHG) in §4, dass jede Hochschule in Baden-Württemberg eine Gleichstellungsbeauftragte und mindestens eine Stellvertreterin für eine Dauer von zwei bis vier Jahren zu wählen hat.