Wenn Sie gemerkt haben, dass Ihr gewähltes Fach doch nicht das Richtige für Sie ist, können Sie Ihr Fach, Ihre 1. sonderpädagogische Fachrichtung oder Ihren Schwerpunkt im Sachunterricht wechseln. Alle wichtigen Informationen zum Ablauf des Fachwechsels, zu den Fristen und den Besonderheiten finden Sie auf dieser Seite. Ein Fachwechsel will gut überlegt sein - nehmen Sie daher gerne eine Beratung in Anspruch.
Studierende, die einen Fachwechsel durchführen möchten, können sich den entsprechenden Antrag online herunterladen und im Student Service Center Zi. 012A (Altbau) persönlich abgeben oder per Post oder Mail zuschicken.
Wichtig zu beachten:
Bei einem Wechsel in das Fach Kunst oder Sport ist ein Nachweis über die bestandene Aufnahmeprüfung/Befreiung erforderlich. Bei einem Wechsel in das Fach Musik muss ein Motivationsschreiben eingereicht werden.
- Sie können Ihr Fach bzw. mehrere Fächer nur einmal im Lehramtsstudium für das gesamte Studium wechseln. Informieren Sie sich daher bitte vor Antragsstellung über die neue Fächerwahl.
- Ein Fachwechsel ist in der Bachelorphase nur innerhalb der ersten vier Fachsemester möglich. Der spät mögliche Zeitpunkt für einen Fachwechsel ist demnach innerhalb der Wechselfrist während des dritten zum vierten Fachsemester.
Wichtig zu beachten:
Ein Wechsel des Schwerpunktes ist auch nach dem vierten Fachsemester noch möglich.
- Frist zum Sommersemester: jeweils bis 15.01.
- Frist zum Wintersemester: jeweils bis 15.07.
Bitte melden Sie sich nach einem Fachwechsel wie gewohnt zum Studium ins nächste Semester zurück.
- Ein Wechsel des Schwerpunktes im Sachunterricht ist zusätzlich einmalig möglich; er kann aber erst nach erfolgreichem Bestehen der studienbegleitenden Modulprüfung des Basismoduls im entsprechenden Sachunterricht erfolgen. Ein Wechsel des Schwerpunktes ist auch noch nach dem vierten Fachsemester möglich.
- Beim lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang Sonderpädagogik wird ein Tausch der Gewichtung der sonderpädagogischen Fachrichtung einem Fachwechsel gleichgesetzt. Dies gilt auch für den Wechsel der Grundbildung Deutsch/Mathematik.
Studierende der Sonderpädagogik können ihre 1. sonderpädagogische Fachrichtung aufgrund zulassungsrechtlicher Beschränkungen nur wechseln, wenn in der gewünschten Fachrichtung freie Kapazitäten vorhanden sind.
Wenn Sie Ihren Studienplatz im Rahmen des Auswahlverfahrens über die kompetenzorientierte Passungsquote erhalten haben, können Sie nur in ein anderes Fach derselben Passungsquote bzw. in ein Fach einer anderen kompetenzorientierten Passungsquote wechseln.
Fächergruppen bzw. Fächer der kompetenzorientierten Passungsquoten:
- B.A. Bildung im Primarbereich: Kunst, Musik, Sport, Naturwissenschaftlich-technischer Sachunterricht mit Schwerpunkt Chemie, Physik oder Technik.
- Vom Fachwechsel ausgeschlossene Fächer:
- Aus kapazitären Gründen muss die Hochschule einen Wechsel zu gewissen Fächern ausschließen. Momentan sind keine Fächer betroffen.