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Nachteilsausgleiche in der Bewerbung

Manchmal ist der Weg zur Hochschulzugangsberechtigung (HZB) steiniger als erwartet. 

Wegen äußerer Umstände waren Sie beim Erwerb der HZB in Ihrer Leistungsfähigkeit stark eingeschränkt?
Informieren Sie sich zum Antrag auf Nachteilsausgleich - Verbesserung der Durchschnittsnote.

Der Erwerb Ihrer HZB hat sich wegen äußerer Umstände verzögert?
Informieren Sie sich zum Antrag auf Nachteilsausgleich - Verbesserung der Wartezeit.

Antrag auf Nachteilsausgleich

10% der Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen werden nach Anzahl der sogenannten Wartesemester vergeben. Wartesemester werden in der Zeit zwischen Abitur (oder einer anderen Hochschulzugangsberechtigung) und der Studienbewerbung gesammelt.  

Haben Sie aus Gründen, die von Ihnen nicht zu vertreten sind, länger für den Erwerb Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) gebraucht, kann das die Anzahl Ihrer Wartesemester verkürzen. Durch einen Antrag auf Nachteilsausgleich - Verbesserung der Wartezeit wird dieser Nachteil korrigiert. Bei der Berechnung der Wartesemester wird statt des tatsächlichen Erwerbs der HZB ein früherer Erwerbszeitpunkt berücksichtigt. Sie nehmen am Auswahlverfahren mit einer Wartezeit teil, die Sie voraussichtlich ohne die unverschuldete Verzögerung erreicht hätten. 

Um einen Grund anerkennen zu lassen, müssen Sie zwei Nachweise erbringen:

  1. Nachweis des Grundes/belastenden Umstands (siehe unten)
  2. Nachweis, dass sich durch den o.g. Grund der Erwerb der HZB (z.B. Abitur) verzögert hat:
    • Bescheinigung Ihrer Schule über Grund und Dauer der Verzögerung beim Erwerb der HZB
    • weitere zum Nachweis des Verzögerungsgrundes geeignete Belege

Längere krankheitsbedingte Abwesenheit vom Unterricht
Nachweis: fachärztliches Gutachten*

Schwerbehinderung von 50 oder mehr Prozent
Nachweis: Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes

Andere längere, schwere Behinderung oder Krankheit
Nachweis: fachärztliches Gutachten*

Sonstige vergleichbare besondere gesundheitliche Gründe
Nachweis: fachärztliches Gutachten*

Schwangerschaft der Bewerberin während der Schulzeit
Nachweis: ärztliche Bescheinigung oder Geburtsurkunde des Kindes

* Ein fachärztliches Gutachten soll zu den einzelnen Kriterien ausreichend Stellung nehmen. Es soll Aussagen über Entstehung, Schwere, Verlauf und Behandlungsmöglichkeiten der Erkrankung sowie eine Prognose über den weiteren Krankheitsverlauf enthalten.
WICHTIG! Ein allgemeinärztliches Gutachten genügt nicht. 
Zusätzlich sind z.B. der Schwerbehindertenausweis, der Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes oder der Ausmusterungsbescheid der Bundeswehr geeignet.

Besondere wirtschaftliche Umstände
Nachweis: geeignete Unterlagen

Sonstige vergleichbare besondere soziale Umstände
Nachweis: geeignete Unterlagen

Versorgung eigener minderjähriger Kinder während der Schulzeit
Nachweis: Geburtsurkunden der Kinder

Versorgung pflegebedürftiger Verwandter in aufsteigender Linie oder von Geschwistern während der eigenen Schulzeit
Nachweis: Bescheinigung über die Einstufung in die Pflegestufe II oder III nach dem Sozialgesetzbuch XI oder ärztliche Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit

Betreuung unversorgter minderjähriger Geschwister, die mit Ihnen als Bewerber:in in häuslicher Gemeinschaft lebten, während der eigenen Schulzeit
Nachweis: Geburtsurkunden der Geschwister

Verlust eines Elternteils oder Verlust beider Eltern vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (Sie waren zu diesem Zeitpunkt ledig und hatten das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet) 
Nachweis: Sterbeurkunden der Eltern und Erklärung über den damaligen Familienstand

Mehrmaliger Schulwechsel wegen Umzugs der Eltern
Nachweis: Abgangszeugnisse sowie Meldebescheinigungen der Eltern

Sonstige vergleichbare besondere familiäre Gründe 
Nachweis: geeignete Unterlagen

Zugehörigkeit zum A-, B-, C- oder D/C-Kader der Bundessportfachverbände von mindestens einjähriger, ununterbrochener Dauer 
Nachweis: Bescheinigung des zuständigen Bundessportfachverbandes

Sie haben einen anderen Grund, der den Erwerb Ihrer Hochschulzugangsberechtigung verzögert hat?
Nehmen Sie gern mit uns Kontakt auf, um zu klären, ob und wie Sie diesen geltend machen können.

Antrag auf Nachteilsausgleich

90% der Studienplätze werden nach Auswahlpunkten u.a. für die Note der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) vergeben. Je besser die Abiturnote, desto höher Ihre Punktzahl - und auch Ihre Chancen auf einen Studienplatz. 

Ist Ihre Abiturnote schlechter ausgefallen als erwartet, weil Sie wegen besonderer Umstände in Ihrer Leistungsfähigkeit eingeschränkt waren? Durch einen Antrag auf Nachteilsausgleich - Verbesserung der Durchschnittsnote wird diesem unverschuldeten Nachteil Rechnung getragen. 
Bei der Berechnung Ihrer Auswahlpunkte für die Abiturnote kann dann eine Note berücksichtigt werden, die Sie ohne die erschwerenden Umstände erreicht hätten. Hierbei kommt es jedoch nicht allein auf die Abiturnote an, sondern auch auf Ihre Leistungen in der Qualifikationsphase, also in der Oberstufe. 

Um einen Grund für den Nachteilsausgleich anerkennen zu lassen, müssen Sie zwei Nachweise erbringen:

  1. Nachweis des Grundes/belastenden Umstands (siehe unten)
  2. Nachweis, dass sich durch den o.g. Grund die Leistungen tatsächlich verschlechtert haben:
    • beglaubigte Kopien der Schulzeugnisse (zur Dokumentation des Leistungsabfalls)
    • Gutachten der Schule, das Stellung zu Ihnen als Schüler:in und zu Ihrer Leistungsentwicklung Stellung bezieht

Längere krankheitsbedingte Abwesenheit vom Unterricht während der letzten 3 Jahre vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung
Nachweis: fachärztliches Gutachten*

Längere schwere Behinderung oder Krankheit 
Nachweis: fachärztliches Gutachten*

Sonstige vergleichbare besondere gesundheitliche Gründe
Nachweis: fachärztliches Gutachten*

Schwangerschaft der Bewerberin während der letzten 3 Jahre vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung 
Nachweis: ärztliche Bescheinigung oder Geburtsurkunde des Kindes

* Ein fachärztliches Gutachten soll zu den einzelnen Kriterien ausreichend Stellung nehmen. Es soll Aussagen über Entstehung, Schwere, Verlauf und Behandlungsmöglichkeiten der Erkrankung sowie eine Prognose über den weiteren Krankheitsverlauf enthalten.
WICHTIG! Ein allgemeinärztliches Gutachten genügt nicht. 
Zusätzlich sind z.B. der Schwerbehindertenausweis, der Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes oder der Ausmusterungsbescheid der Bundeswehr geeignet.

Versorgung eigener minderjähriger Kinder in den letzten 3 Jahren vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung
Nachweis: Geburtsurkunden der Kinder

Versorgung pflegebedürftiger Verwandter in aufsteigender Linie oder von Geschwistern während der letzten 3 Jahre vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung
Nachweis: Bescheinigung über die Einstufung in die Pflegestufe II oder III nach dem Sozialgesetzbuch XI oder ärztliche Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit

Betreuung unversorgter minderjähriger Geschwister, die mit Ihnen als Bewerber:in in häuslicher Gemeinschaft lebten, während der letzten 3 Jahre vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung
Nachweis: Geburtsurkunden der Geschwister

Verlust eines Elternteils oder Verlust beider Eltern vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (Sie waren zu diesem Zeitpunkt ledig und hatten das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet) 
Nachweis: Sterbeurkunden der Eltern und Erklärung über den damaligen Familienstand

Mehrmaliger Schulwechsel wegen Umzugs der Eltern in den letzten 3 Jahren vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung
Nachweis: Abgangszeugnisse sowie Meldebescheinigungen der Eltern

Sonstige vergleichbare besondere familiäre Gründe 
Nachweis: geeignete Unterlagen

Zugehörigkeit zum A-, B-, C- oder D/C-Kader der Bundessportfachverbände von mindestens einjähriger, ununterbrochener Dauer während der letzten 3 Jahre vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung
Nachweis: Bescheinigung des zuständigen Bundessportfachverbandes

Sie haben einen anderen Grund, der den Erwerb Ihrer Hochschulzugangsberechtigung verzögert hat?
Nehmen Sie gern mit uns Kontakt auf, um zu klären, ob und wie Sie diesen geltend machen können.

Den Antrag auf Nachteilsausgleich zur Verbesserung der Wartezeit oder Durchschnittsnote stellen Sie in Ihrer Online-Bewerbung. Dort laden Sie neben einer persönlichen Begründung auch die geeigneten Nachweise hoch. 

Leitung
Tel.: 06221/477-120
reuther@ph-heidelberg.de
002 / Altbau