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Härtefallantrag in der Bewerbung

Es gibt Lebenssituationen, die schwierig und belastend sind, z.B. durch gesundheitliche, soziale oder familiäre Umstände. 
Daher hält die PH Heidelberg 5% der Studienplätze in den zulassungsbeschränkten Studiengängen für Personen vor, die einen Härtefall aufgrund dieser Umstände geltend machen. 
Auf dieser Seite erfahren Sie, 

  • welche Gründe einen Härtefallantrag rechtfertigen (und welche nicht)

  • welche Belege Sie in Ihrer Bewerbung einreichen müssen, damit Ihr Härtefallantrag geprüft werden kann und

  • an wen Sie sich bei Fragen wenden können.

Die PH Heidelberg hält 5% der Studienplätze in den zulassungsbeschränkten Studiengängen für Bewerber:innen nach Härtefallquote vor. 

Wird der Härtefallantrag anerkannt, werden Sie vor allen anderen Bewerber:innen zugelassen. 

Da hierdurch andere Bewerber:innen keinen Studienplatz erhalten, kommt ein Härtefallantrag nur für wenige Personen in Ausnahmesituationen in Betracht.

Nicht jede Beeinträchtigung, mag sie auch als hart empfunden werden, rechtfertigt eine Zulassung als Härtefall. 

Daher prüfen wir sehr sorgfältig, 

  • ob gesundheitliche, soziale oder familäre Umstände in Ihrer Person begründet sind und
  • ob diese Gründe so schwerwiegend sind, dass Ihnen unter keinen Umständen zugemutet werden kann, auch nur ein Semester auf eine Zulassung zum Studium zu warten.
  • Krankheit mit der Tendenz zur Verschlimmerung, die dazu führen wird, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit in Zukunft die Belastungen des Studiums in diesem Studiengang nicht durchgestanden werden können
  • Behinderung durch Krankheit; die berufliche Rehabilitation kann nur durch eine sofortige Zulassung zum Studium sichergestellt werden, weil aufgrund der Behinderung eine sinnvolle Überbrückung der Wartezeit nicht möglich ist
  • Beschränkung auf ein enges Berufsfeld auf Grund körperlicher Behinderung; das angestrebte Studium lässt eine erfolgreiche Rehabilitation erwarten
  • Notwendigkeit der Aufgabe des bisherigen Studiums oder des bisherigen Berufs aus gesundheitlichen Gründen; eine sinnvolle Überbrückung der Wartezeit ist aus diesen Gründen nicht möglich
  • Körperliche Behinderung; die Behinderung steht jeder anderen zumutbaren Tätigkeit bis zur Zuweisung eines Studienplatzes im Wege
  • Beschränkung in der Berufswahl oder Berufsausübung infolge Krankheit; aufgrund dieses Umstandes Hinderung an einer sinnvollen Überbrückung der Wartezeit.

Nachweis:

  • Ein fachärztliches Gutachten, das zu den einzelnen Kriterien hinreichend  Stellung nimmt. Es soll Aussagen über Entstehung, Schwere, Verlauf und Behandlungsmöglichkeiten der Erkrankung sowie eine Prognose über den weiteren Krankheitsverlauf enthalten. 
    WICHTIG! Ein allgemeinärztliches Gutachten genügt nicht.
  • zusätzlich sind z.B. der Schwerbehindertenausweis, der Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes oder der Ausmusterungsbescheid der Bundeswehr geeignet

  • Ortsbindung wegen der Notwendigkeit häuslicher Pflege und Betreuung bei bestehender Erkrankung
  • Notwendigkeit der Aufgabe des bisherigen Studiums oder Berufs aus gesundheitlichen Gründen; eine Überbrückung der Wartezeit ist jedoch möglich
  • Beschränkung in der Berufswahl infolge Krankheit; eine Überbrückung der Wartezeit ist jedoch möglich
  • Besondere familiäre Umstände, die eine sofortige Zulassung erfordern
  • Besondere soziale Umstände, die eine sofortige Zulassung erfordern

Nachweis:
mit zum Nachweis geeignete Unterlagen


Studienfinanzierung:

  • das Studium kann jetzt oder künftig nicht aus privaten Mitteln finanziert werden
  • die Studienfinanzierung ist durch einen Vertrag oder anderes Rechtsgeschäft begrenzt (z. B. Hofübergabevertrag, Erbvertrag, Testament) und bei einer Verzögerung des Studienbeginns im angestrebten Studium nicht mehr gesichert
  • Waisengeld kann bei weiterer Verzögerung des Studienbeginns nicht mehr in Anspruch genommen werden (Alters- oder Ausbildungsbegrenzung)

Ausweichstudium:

  • Bezug von Studienförderung aus öffentlichen Mitteln, Waisengeld, Rente oder eines ähnlichen Einkommens für ein begonnenes Ausweichstudium; das Ausweichstudium wird auf die Zeit, für die dieses Einkommen gewährt wird, angerechnet
  • Finanzierung eines Ausweichstudiums durch eigene Werkarbeit, weil die Studienförderung aus öffentlichen Mitteln wegen des Anrechnungszwanges erst nach der Zulassung zum Wunschstudium in Anspruch genommen werden soll
  • Finanzierung eines Ausweichstudiums durch Darlehen; bei weiterer Verzögerung der Zulassung zum eigentlich angestrebten Studium wird die Belastung durch Rückzahlungs- und Zinsverpflichtungen zu hoch

Familiäre Situation:

  • Unterhalt durch berufstätige:n Ehepartner:in
  • berufstätige:r, Unterhalt leistende:r Ehepartner:in muss die eigene Stellung aufgeben
  • Ehepartner:in befindet sich noch in der Ausbildung, die finanzielle Lage erfordert nach eigener Ansicht einen sofortigen Studienbeginn
  • Sie sind verwitwet/geschieden und wollen eigenen unterhaltsberechtigten Kindern durch das Studium den späteren Lebensunterhalt sichern
  • Sie sind Waise/Halbwaise
  • Sie sind verheiratet
  • Sie haben Kinder

Besondere Situation in der Herkunftsfamilie: 

  • Vater oder Mutter oder beide Eltern sind krank oder schwerbehindert
  • Vater oder Mutter oder beide Eltern sind Spätaussiedelnde, Heimatvertriebene, politisch oder rassisch Verfolgte oder Geflüchtete aus der ehemaligen DDR
  • Körperbehinderung, Pflegebedürftigkeit oder Erwerbsunfähigkeit von Geschwistern
  • Herkunft aus einer kinderreichen Familie; alle oder fast alle Geschwister befinden sich noch in der Ausbildung
  • Notwendigkeit oder Wunsch der baldigen finanziellen Unterstützung von Eltern, Geschwistern oder sonstigen Unterhaltsberechtigten

Bildungs- und Berufsweg:

  • Aufgabe Ihres bisherigen Studiums/Berufs wegen Arbeitslosigkeit oder schlechter Berufsaussichten, aufgrund fehlender Motivation oder Eignung oder aus Gewissensgründen
  • Behauptung besonderer Eignung für den an erster Stelle genannten Studiengang und den entsprechenden Beruf
  • Sie haben langjährig theoretisch auf dem Gebiet des angestrebten Studiums gearbeitet
  • Sie haben anrechenbare Studienleistungen und/oder -zeiten
  • Sie erhielten bereits wiederholt eine Ablehnung für den gewünschten Studiengang
  • Ihre Hochschulzugangsberechtigung ist regional beschränkt
  • Ein im Ausland begonnenes Studium kann dort nicht beendet und soll deshalb hier fortgesetzt werden
  • Notwendigkeit hoher Aufwendungen für den Erwerb des Reifezeugnisses auf dem Zweiten Bildungsweg

Weitere ungerechtfertigte Gründe:

  • Sie stehen schon im vorgerückten Alter
  • Sie überschreiten wichtige Altersgrenzen bei einer weiteren Verzögerung des Studienbeginns (z. B. für die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst oder für die Aufnahme in das Beamtenverhältnis)
  • Ohne sofortige Zulassung droht Ihne nder Verlust von vorgesehenen Studien- oder Prüfungserleichterungen
  • Sie leisten einen Dienst

Sie kommen als Spätaussiedler:in nach Deutschland und möchten hier einen Studiengang studieren, den Sie im Herkunftsland bereits begonnen haben

Nachweise:

  • amtliche Bescheinigung über die Spätaussiedlung
  • Bescheinigung der Hochschule über die Aufnahme eines entsprechenden Studiums im Herkunftsland

Sie haben bereits früher eine Zulassung für diesen Studiengang erhalten, konnten diesen aber aus nicht selbst zu vertretenden, zwingenden Gründen (insbesondere Krankheit) nicht antreten.

Nachweise:

  • Nachweis über den zwingenden Grund, der die Einschreibung verhindert hat
  • früherer Zulassungsbescheid

Nach einer Zulassung für den genannten Studiengang in einem früheren Semester 

  • haben Sie die Immatrikulationsfrist versäumt
  • haben Sie – vor oder nach der Immatrikulation – auf den Studienplatz verzichtet, weil z. B. keine Wohnung zu finden war
  • sind Sie nicht immatrikuliert worden, weil die Hochschule die Hochschulzugangsberechtigung nicht anerkannt hatte

Ein Härtefallantrag ist ein Sonderantrag im Rahmen des Bewerbungsverfahrens. Sie stellen ihn in Ihrer Online-Bewerbung und laden dazu neben einer persönlichen Begründung geeignete Nachweise hoch. 

Leitung
Tel.: 06221/477-120
reuther@ph-heidelberg.de
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