Ihre Studienzeit an der PH Heidelberg endet bald?
Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen und eine Checkliste, wie Sie den Übergang vom Studium an der PHHD zu Ihrem nächsten Lebensabschnitt gut gestalten.
Sie erhalten die wichtigsten Infos von der Exmatrikulation über die Sicherung Ihrer Daten und Bescheinigungen bis zum Antrag Ihrer Abschlussdokumente.
Sind doch noch Fragen offen? Wir sind auch nach Ende Ihres Studiums gern für Sie da.

zum Studienende
Mit der Exmatrikulation endet Ihr Status als Studierende:r an der PH Heidelberg offiziell. Eine Exmatrikulation ist von Amts wegen (z.B. wegen bestandener Prüfung) oder per Antrag zum Wunschdatum möglich. Je nach Zeitpunkt der Exmatrikulation können Sie sich ggf. bereits gezahlte Gebühren (z.B. Semesterbeitrag) rückerstatten lassen.
Sie erhalten zu Ihrer Exmatrikulation Dokumente, die Ihre Studienzeit an der PHHD bescheinigen: den Exmatrikulationsbescheid (enthält u.a. den Grund der Exmatrikulation), die Exmatrikulationsbescheinigung (enthält u.a. Ihre Studiengänge und -zeiten) und eine Rentenbescheinigung über Ihre Studienzeiten zur Vorlage bei der Deutschen Rentenversicherung.
Ihr PH-Account wird spätestens 2 Wochen nach Exmatrikulationsdatum deaktiviert.
Beispiel: Sie werden mit Wirkung zum 31.03. exmatrikuliert, Ihr PH-Account wird also bis zum 14.04. deaktiviert.
Sie haben dann keinen Zugriff mehr auf die Onlinedienste der PHHD (z.B. Mailprogramm, eduroam, Lernplattformen, CAMPUS-Portal).
Bitte sichern Sie daher rechtzeitig alle nötigen Informationen, Mails, Bescheinigungen und Dokumente anderweitig ab!
Im CAMPUS-Portal stehen Ihnen verschiedene Bescheinigungen rund um Ihre Studienzeit zur Verfügung. Laden Sie sich diese noch bevor Ihre Exmatrikulation wirksam wird herunter!
Verfügbare Bescheinigungen:
- Studienverlaufsbescheinigung
- Immatrikulationsbescheinigungen
- Gebührenbescheinigungen
- Exmatrikulationsbescheid
- Exmatrikulationsbescheinigung
- Studienzeitbescheinigung zur Vorlage bei der Deutschen Rentenversicherung
Mit der Exmatrikulation verlieren Sie Ihren Studierendenstatus und können Ihre CampusCard nicht mehr validieren. Diese wird somit als Studierendenausweis ungültig.
Die CampusCard müssen Sie nicht zurückgeben.
Haben Sie noch ein Guthaben auf Ihrer CampusCard?
Dieses können Sie sich vom Studierendenwerk Heidelberg im ServiceCenter oder InfoCafé International auszahlen lassen.
Viele Einrichtungen und Services der Hochschule richtigen sich an deren Mitglieder. Mit Exmatrikulation und Verlust des Studierendenstatus stehen Ihnen diese ggf. nicht mehr zur Verfügung.
Bitte denken Sie daher daran,
- geliehene Bücher, Medien oder anderes Equipment zurückzugeben
- offene Gebühren (z.B. in der Bibliothek) zu begleichen