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Chancengleichheit

Die Beauftragte für Chancengleichheit ist Ansprechperson für die Mitarbeiterinnen der Verwaltung und berät zu Fragen der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf sowie zu Fort- und Weiterbildung.
Mitarbeitende können sich mir ihren Anliegen ohne Einhaltung des Dienstweges und während der Arbeitszeit an die Beauftragte für Chancengleichheit wenden.

Der Leitfaden zum Mutterschutz des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend informiert über wesentliche Aspekte rund um den Mutterschutz. Sie finden wichtige Regelungen zu Ihren Rechten und Pflichten, zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz während Schwangerschaft und Stillzeit, Kündigungsschutz und vieles mehr.

Broschüre zum Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Die Broschüre zur “Besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf” informiert Sie über die Voraussetzungen und Möglichkeiten zur Inanspruchnahme von Pflegeunterstützungsgeld, Pflegezeit, Familienpflegezeit und zinslosem Darlehen.

Quelle: Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Der Flyer „Zeit für Perspektiven“ informiert darüber, wie haushaltsnahe Dienstleistungen die Vereinbarkeit von Beruf und Sorgearbeit unterstützen können.

Quelle: Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Für Mitarbeitende der PH Heidelberg bietet das Akademische Auslandsamt Weiterbildungen im Erasmus+-Programm. Auf der Website des Akademischen Auslandsamts finden Sie weitere Informationen und Beratung.

Am 01. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes.
Die bezahlte Bildungsfreistellung kann für berufliche, politische Weiterbildung oder für die Qualifizierung zur Wahrnehmung bestimmter ehrenamtlicher Tätigkeiten genutzt werden.
Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamtinnen und Beamte im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richterinnen und Richter des Landes gilt das BzG BW entsprechend.
Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.

Innenhof am Altbau der PH.
RV-Fit

RV-Fit ist ein kostenfreies Trainingsprogramm für Berufstätige. Es beinhaltet Elemente zu Bewegung, Ernährung und Stressbewältigung für ein ganzheitlich verbessertes Lebensgefühl und ist ein Angebot..

Chancengleichheitsplan

Zum Gleichstellungs- und Chancengleichheitsplan der PH Heidelberg.

Personalentwicklungskonzept

Hier finden Sie das aktuelle Personalentwicklungskonzept PH Heidelberg.

Akad. Mitarbeiterin
Tel.: +49 6221 477-307
greulich@ph-heidelberg.de
Z3.202 / Zep3
Stellvertreterin
Porträt von Christine Schreber
Referentin, Geschäftsführung
Tel.: +49 6221 477-139
schreber@ph-heidelberg.de
200 / Altbau