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Chancengleichheit

Die Beauftragte für Chancengleichheit ist Ansprechperson für die Mitarbeitenden der Verwaltung und berät zu Fragen der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf sowie zu Fort- und Weiterbildung.
Mitarbeitende können sich mir ihren Anliegen ohne Einhaltung des Dienstweges und während der Arbeitszeit an die Beauftragte für Chancengleichheit wenden.

Zum 1. September 2026 hat Claudia Heneka das Amt der Beauftragten für Chancengleichheit an unserer Hochschule übernommen. Christine Schreber wird sie weiterhin als stellvertretende Beauftragte unterstützen.

Da sich auf die Ausschreibung für beide Ämter jeweils nur eine Kandidatin beworben hatte, konnte von der Durchführung eines Wahlverfahrens abgesehen werden. Frau Heneka und Frau Schreber wurden daher für ihre jeweiligen Ämter bestellt.

Das Rektorat dankt beiden herzlich für ihre Bereitschaft, sich für die Chancengleichheit an unserer Hochschule einzusetzen und freut sich auf die Zusammenarbeit.

Besonderer Dank gilt Frau Tanja Greulich für ihr Engagement und ihren Einsatz als Beauftragte für Chancengleichheit in der vergangenen Amtszeit. Frau Schreber danken wir zugleich für ihre bisherige Tätigkeit als stellvertretende Beauftragte und freuen uns, dass sie diese Aufgabe auch weiterhin wahrnimmt.

Der Leitfaden zum Mutterschutz des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend informiert über wesentliche Aspekte rund um den Mutterschutz. Sie finden wichtige Regelungen zu Ihren Rechten und Pflichten, zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz während Schwangerschaft und Stillzeit, Kündigungsschutz und vieles mehr.

Broschüre zum Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Die Broschüre zur “Besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf” informiert Sie über die Voraussetzungen und Möglichkeiten zur Inanspruchnahme von Pflegeunterstützungsgeld, Pflegezeit, Familienpflegezeit und zinslosem Darlehen.

Quelle: Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Der Flyer „Zeit für Perspektiven“ informiert darüber, wie haushaltsnahe Dienstleistungen die Vereinbarkeit von Beruf und Sorgearbeit unterstützen können.

Quelle: Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Für Mitarbeitende der PH Heidelberg bietet das Akademische Auslandsamt Weiterbildungen im Erasmus+-Programm. Auf der Website des Akademischen Auslandsamts finden Sie weitere Informationen und Beratung.

Am 01. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes.
Die bezahlte Bildungsfreistellung kann für berufliche, politische Weiterbildung oder für die Qualifizierung zur Wahrnehmung bestimmter ehrenamtlicher Tätigkeiten genutzt werden.
Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamtinnen und Beamte im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richterinnen und Richter des Landes gilt das BzG BW entsprechend.
Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.

Chancengleichheitsplan

Zum Gleichstellungs- und Chancengleichheitsplan der PH Heidelberg.

Personalentwicklungskonzept

Hier finden Sie das aktuelle Personalentwicklungskonzept PH Heidelberg.

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Referentin
Tel.: +49 6221 477-139
schreber@ph-heidelberg.de
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