
Manchmal wird einfach alles zu viel – das Studium, der Alltag, die Gedanken. In solchen Momenten ist es wichtig zu wissen: Du bist nicht allein.
Wir möchten dir Orientierung geben, Mut machen und zeigen, dass es Unterstützung gibt und wie wir uns dem Thema annehmen.
... ob eine Psychotherapie deiner Verbeamtung als Lehrkraft im Weg stehen kann?
Wir geben dir einen Überblick über die Aspekte, die zur Beantwortung dieser Frage eine Rolle spielen!
- Eins vorweg: Mit „ja“ oder „nein“ lässt sich die Frage nicht beantworten, da es immer auf den Einzelfall ankommt. Du bist aber nicht gezwungen, zwischen Gesundheit und Beruf zu entscheiden. Ein Lehramtsstudium eröffnet vielfältige berufliche Perspektiven: Neben dem Weg zur verbeamteten Lehrkraft sind auch Berufe im Bildungsbereich ohne Verbeamtung möglich – z.B. als angestellte Lehrkraft, sowie in Lehrmittelverlagen, Nachhilfeinstituten oder Einrichtungen der Jugendhilfe.
- Bei der Frage nach der Verbeamtung musst du u. a. deine gesundheitliche Eignung durch ein ärztliches Zeugnis bestätigen lassen. Für die notwendige Untersuchung in einer dafür zugelassenen Praxis (vgl. Liste für BW) musst du einen Fragebogen ausfüllen.
- Dabei musst du alle Vorerkrankungen und Behandlungen wahrheitsgemäß angeben. Auf Basis deiner Angaben und ggf. weiterer Untersuchungen stellt die amtsärztliche Person eine Prognose über deine gesundheitliche Eignung aus.
- Entscheidend für eine (heute seltene) Ablehnung ist, ob Anhaltspunkte bestehen, dass bei dir vor dem Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze mit erheblichen Krankheitszeiten oder einer dauernden Dienstunfähigkeit zu rechnen ist.
- Eine psychotherapeutische Behandlung steht deiner Verbeamtung daher nicht entgegen. Allenfalls fällt eine schwere chronische psychische Erkrankung negativ ins Gewicht bei der Prognose, ob eine ausreichende psychische Stabilität für den Lehrberuf vorhanden ist. Mit frühzeitiger Inanspruchnahme von Hilfsangeboten kannst du verhindern, dass eine beginnende Erkrankung an Dauer und Schwere zunimmt.


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