Das Akademische Auslandsamt bietet Mitarbeitenden der Pädagogischen Hochschule Heidelberg die Möglichkeit über Erasmus+ an internationalen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen. Ziel ist es, fachliche Kompetenzen zu erweitern, neue Arbeitsmethoden kennenzulernen und den interkulturellen Austausch zu fördern.
Erasmus+ ermöglicht Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal an Partnerhochschulen zum Ausbau der Internationalisierung.
Die Förderlinie richtet sich an Hochulpersonal aller Bereiche.
Gefördert wird unter anderem die
- Teilnahme an Sprachkursen
- Teilnahme an Staff Training Weeks oder International Weeks
- wissenschaftliche Weiterbildungen
- Teilnahme an Hospitationen (Job Shadowing)
Keine Förderung von Tagungen und Konferenzen für Lehrende.
Der Auslandsaufenthalt hat eine Mindestdauer von zwei Tagen.
Die finanzielle Förderung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern. Es gelten einheitliche Tagessätze für die Förderung durch deutsche Hochschulen.
Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein,Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich,
Schweden. Nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer aus den Regionen 13 und 14.
Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern
Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn
Zu diesen Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt werden.
Erstattet werden je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz folgende Beträge:
0 bis 99 km
100 bis 499 km
500 bis 1.999 km
2.000 bis 2.999 km
3.000 bis 3.999 km
4.000 bis 7.999 km
8.000 km oder mehr
28,- Euro
211,- Euro
309,- Euro
395,- Euro
580,- Euro
1.188,- Euro
1.735,- Euro
56,- Euro
285,- Euro
417,- Euro
535,- Euro
785,- Euro
1.188,- Euro
1.735,- Euro
Bei Bedarf ist die individuelle Unterstützung zur Deckung von Aufenthaltskosten für die Reisezeit vor und nach der Aktivität förderfähig, wobei für Teilnehmende und Begleitpersonen, die den Reisekostenzuschuss für nicht umweltfreundliches Reisen erhalten, höchstens zwei Reisetage und für diejenigen, die den Zuschuss für umweltfreundliches Reisen erhalten, höchstens sechs Reisetage vorgesehen sind.
Die Mobilität von Promovierenden kann auch als Studierendenmobilität sowohl zu Studienzwecken (SMS) als auch für Praktika (SMP) gefördert werden. Voraussetzung dafür ist eine Immatrikulation an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg oder ein alternativer Nachweis der Hochschulzugehörigkeit.
Antragsberechtigt sind Mitarbeitende, die in einem vertraglichen Arbeitsverhältnis mit der Pädagogischen Hochschule Heidelberg stehen.
Anträge können laufend gestellt werden, jedoch ist vor der Antragstellung eine Kontaktaufnahme mit dem Akademischen Auslandsamt erforderlich.
Die Genehmigung richtet sich nach folgenden Kriterien:
Antrag auf Förderung
Zustimmung der vorgesetzten Person
Dienstreiseantrag
Verfügbare Fördermittel
Bevorzugt behandelt werden Erstenanträge und bei Lehrpersonal Vorhaben mit besonderem Mehrwert für die Internationalisierung der Hochschule.
Eine Förderung erfolgt nur, wenn alle nachstehenden Unterlagen vollständig und fristgerecht während der Maßnahme eingereicht werden.
Antrag auf Förderung
Zustimmung der vorgesetzten Person
Dienstreisegenehmigung
→ ggf. Antrag A1Mobilitätsvereinbarung (Mobility Agreement)
Versicherungsschutz klären
Zuwendungsvertrag (Grant Agreement)
- Durchführung der vereinbarten Maßnahme
Letter of Confirmation (LoC)
→ Offizieller Nachweis der Partnerhochschule über Beginn und Ende des AufenthaltesBericht über den (Lehr-)Aufenthalt
→ Elektronische Form im Mobility Tool
Dienstreiseantrag [Link zur Personalabteilung]

Die Internationale DAAD Akademie (iDA) stellt in dem Lehrbuch „Englisch für Angestellte der Hochschulverwaltung“ Selbstlernmaterialien und Glossare als Download zur Verfügung.