Mit dem Deutschlandstipendium unterstützt die Bundesregierung seit 2011 begabte und leistungsfähige Studierende. Sie will herausragende Leistungen und gesellschaftliches Engagement honorieren, das Verantwortungsbewusstsein der Gesellschaft für Bildung und Begabung stärken und letztlich damit zu einer neuen Stipendienkultur in Deutschland beitragen. Ehemalige Hochschulabsolventinnen und –absolventen und sonstige Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen oder Stiftungen und Vereine sollen angeregt werden, talentierte Studierende mit ihrem Beitrag zu fördern.
Das Deutschlandstipendium fördert Studierende aller Nationalitäten, deren bisheriger Werdegang herausragende Studienleistungen erwarten lässt. Zu den Förderkriterien zählt neben besonderen Erfolgen an Schule und/oder Universität auch das gesellschaftliche Engagement. Berücksichtigt wird auch die Überwindung besonderer biografischer Hürden, die sich aus der familiären oder kulturellen Herkunft ergeben.
Mehr Informationen zum Deutschlandstipendium findet ihr auch auf der Homepage des Bundes unter
Informationen zum Bewerbungsverfahren 2026/2027 folgen voraussichtlich Mitte/Ende März 2026.
Gefördert werden Studienanfänger und Studierende der PHHD, die hervorragende Perspektiven in Studium und Beruf aufweisen.
Zu den Förderkriterien zählen unter anderem:
- besonderen Erfolgen an Schule und/oder Universität
- gesellschaftliches Engagement
- berücksichtigt wird auch die Überwindung besonderer biografischer Hürden, die sich aus der familiären oder kulturellen Herkunft ergeben
Das Deutschlandstipendium umfasst eine Förderung von 300 Euro pro Monat. Die Förderdauer beträgt mindestens ein Jahr.
Ja, das Deutschlandstipendium ist eine Ergänzung zum BAföG. Das BAföG als Instrument der Breitenförderung ist darauf ausgelegt, möglichst vielen Menschen die Aus- und Weiterbildung zu ermöglichen. Das Deutschlandstipendium fördert gezielt besonders begabte Studierende. Stipendiatinnen und Stipendiaten können beide Fördermaßnahmen ohne Einschränkungen miteinander kombinieren.
Informationen zum Bewerbungsverfahren 2026/2027 folgen voraussichtlich Mitte/Ende März 2026.
Informationen zum Bewerbungsverfahren 2026/2027 folgen voraussichtlich Mitte/Ende März 2026 und werden hier auf dieser Seite veröffentlicht.
An der Pädagogischen Hochschule Heidelberg studieren die Bildungsexpert:innen von morgen. Damit leistet unsere Hochschule einen wichtigen Beitrag für die Bewältigung gegenwärtiger und zukünftiger gesellschaftlicher Herausforderungen. Unser Auswahlkonzept zur Zulassung auf einen (lehramtsbezogenen) Studienplatz gilt dabei als bundesweites Referenzmodell: Wir berücksichtigen soziales Engagement wie zum Beispiel soziale Dienste, ehrenamtliche Tätigkeiten oder Vereinsaktivität im selben Umfang wie die Abiturnote; dies gilt deutschlandweit als einzigartig. Unsere Hochschule zeichnet sich ferner dadurch aus, dass wir die Bedürfnisse und Bedarfe unserer Studierenden in den Mittelpunkt stellen: Durch einen engen Bezug zur Praxis und mittels forschungsbasierter Lehre bereiten wir sie bestmöglich auf ihre wichtige gesellschaftliche Aufgabe vor.
Das Deutschlandstipendium unterstützen wir, weil es neben erstklassigen Noten auch gesellschaftliches Engagement und besondere persönliche Leistungen berücksichtigt – etwa die erfolgreiche Überwindung von Hürden in der eigenen Bildungsbiografie. Ihre Spende von 1.800 Euro pro Jahr und Stipendium leistet einen wichtigen Beitrag, damit unsere Studierende weiterhin wissenschaftliche Spitzenleistungen erbringen und sich gleichzeitig aktiv in die Gesellschaft einbringen können.
Weitere Informationen zu einer potenziellen Förderung finden Sie in dem angehängten Flyer (PDF). Wir freuen uns, wenn Sie uns unterstützen.
Jede:r kann Förderer werden, egal ob als Privatperson, Stiftung oder Unternehmen.
Das Engagement als Förderer zahlt sich in vielerlei Hinsicht aus. Unternehmen profitieren vom Kontakt zu talentierten Studierenden und können damit potenzielle Nachwuchskräfte kennenlernen. Kooperationen mit Hochschulen geben neue Impulse für das Geschäft und lassen ein regionales Netzwerk zwischen Wirtschaft und Wissenschaft entstehen. Privatpersonen können mit der Förderung etwas an ihre ehemalige Hochschule und an die Studierenden zurückgeben sowie Anreize für Spitzenleistungen setzen. Gleichzeitig wird im Zusammenwirken von Staat und Zivilgesellschaft eine neue Stipendienkultur geschaffen, die den Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Deutschland zukunftsfähig macht.
Gefördert werden PHHD-Studierende mit herausragenden Leistungen. Zu den Auswahlkriterien zählen neben Erfolgen in Schule und/oder Studium auch die Bereitschaft, im sozialen Umfeld, in der Familie, im Verein oder in einer sozialen Einrichtung Verantwortung zu übernehmen sowie die Überwindung von etwa herkunftsbedingten biografischen Hindernissen.
Der private Mindestförderumfang liegt für ein Stipendium bei 150 Euro pro Monat, die durch 150 Euro aus Bundesmitteln ergänzt werden. Stipendien werden für mindestens ein Jahr zur Verfügung gestellt. Hieraus ergibt sich ein Mindestförderbetrag von 1.800 Euro.
Ja. Die von Fördernden zur Verfügung gestellten Gelder können nach § 10b Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes als Ausgaben für steuerbegünstigte Zwecke steuermindernd geltend gemacht werden. Diese können mit anderen Zuwendungen für steuerbegünstigte Zwecke bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder vier Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter berücksichtigt werden.
Antworten auf steuerrechtliche Fragen zum Deutschlandstipendium finden Sie auch hier:
Bei Interesse beraten wir Sie gerne. Bitte wenden Sie sich gerne via folgender E-Mail-Adresse an Alexandra Gräber:
Oder telefonisch unter: +49 (0) 6221-477 6115