| EN
Informationen für Bachelorstudiengänge

Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen rund um das lehramtsbezogene Bachelorstudium. Dazu gehören Hinweise zu Vorprüfungen, Modulprüfungen, der Bachelorarbeit sowie zum Nachstudium. Außerdem erhalten Sie einen Überblick über den Abschluss des Bachelorstudiums und die Möglichkeiten des Übergangs in ein Masterstudium.

Informationen zur Vorprüfung (VoP) finden Sie in der für Sie gültigen Studien- und Prüfungsordnung. 

Fristen für die VoP

Die Vorprüfung (VoP) muss bis spätestens zum Ende des 4. Fachsemesters bestanden sein. Wer die VoP einschließlich etwaiger Wiederholungen bis zum Ende des 4. Fachsemesters nicht bestanden hat, verliert den Prüfungsanspruch, es sei denn, sie bzw. er hat die Fristüberschreitung nicht zu vertreten.

Wiederholungsmöglichkeiten der VoP

Studienbegleitende Modulprüfungen der VoP, die nicht mindestens mit "ausreichend" (4,0) bzw. mit "nicht bestanden" bewertet wurden, können zweimal wiederholt werden. Eine dritte Wiederholung ist ausgeschlossen. 

Verlust des Prüfungsanspruchs durch endgültiges Nichtbestehen der VoP

Der Verlust des Prüfungsanspruchs hat die Exmatrikulation in diesem Studiengang zur Folge! Das Akademische Prüfungsamt erteilt im Falle des endgültigen Nichtbestehens der VoP einen entsprechenden Bescheid.

Lehrkräfte, die ihr Lehramtsstudium im Ausland abgeschlossen haben und denen ein Bescheid des Regierungspräsidiums Tübingen über die Bewertung ihres Abschlusses vorliegt, können sich für ein Nachstudium  gemäß dem Bescheid des Regierungspräsidiums einschreiben - siehe .
Der Umfang des Nachstudiums orientiert sich an den Bestimmungen des Anerkennungsbescheides des Regierungspräsidiums. Der Inhalt und Aufbau des Nachstudiums inklusive der Modulprüfungen ergibt
sich aus den der jeweiligen Hochschule.

Wenden Sie sich zur Erstellung eines Studienplans an die Berater:in im nachzustudierenden Fach.

Voraussetzungen:

Um eine Bachelorarbeit (B.A. Lehramt) anmelden zu können, ist eine Mindestanzahl an ECTS-Punkten erforderlich. Die erforderliche Anzahl an Leistungspunkte finden Sie in entweder in der für Sie gültigen Prüfungsordnung oder in der entsprechenden .
Diese Leistungspunkte müssen zum Zeitpunkt der Meldung/am Meldetermin im System vorliegen!

Termine:

Beachten Sie, dass bei der Anmeldung der Abschlussarbeit gewisse Fristen gewahrt werden müssen.
Abschlussarbeiten in Lehramtsstudiengängen können monatlich bis einschließlich des ersten Werktages eines Monats angemeldet werden. Die Zulassung erfolgt ca. Mitte des Monats ()

Anmeldung der Abschlussarbeit:

Das Anmeldeformular für die Abschlussarbeiten in Studiengängen mit Lehramtsbezug können Sie herunterladen.
Bachelorarbeiten können auch als Gruppenarbeiten zugelassen werden. Bitte reichen Sie zusammen mit dem Antrag auf Zulassung die ein.

Das ausgefüllte und unterschriebene Formular reichen Sie fristgerecht im Prüfungsamt ein (persönliche Abgabe im , Einwurf in den Briefkasten des Prüfungsamts im Eingangsbereich des PH-Altbaus, Versand per Post oder E-Mail an )

Der Prozess der Anfertigung einer Bachelorarbeit beginnt mit der Zulassung! - Sofern Sie zugelassen werden, erhalten Sie den Zulassungsbescheid über das CAMPUS-Portal.

Verlängerung der Bearbeitungszeit:

Wenn Sie die Bearbeitungszeit Ihrer Abschlussarbeit aus triftigen Gründen verlängern möchten, stellen Sie bitte rechtzeitig den Antrag auf Verlängerung (beachten Sie hierzu die Regelung in der für Sie gültigen Studien-und Prüfungsordnung) und fügen Sie im Krankheitsfall ein ärztliches Attest bei ().

Bitte beachten Sie, dass rückwirkend ausgestellte Krankschreibungen nicht akzeptiert werden!

Abgabe der Abschlussarbeit:

PO 2021: Die Bachelorarbeit ist fristgerecht in einfacher Ausfertigung (gedruckt und gebunden, keine Spiralbindung) beim Akademischen Prüfungsamt einzureichen. 

PO 2015: Die Bachelorarbeit ist fristgerecht in zweifacher Ausfertigung (gedruckt und gebunden, keine Spiralbindung) beim Akademischen Prüfungsamt einzureichen. 

Zusätzlich ist eine elektronische Version beizulegen. Die elektronische Version (CD, USB Stick, etc.) ist zu beschriften (Namen und/oder Matrikelnummer) und mit der Arbeit zu verbinden. 

In den gebundenen Exemplaren muss die im Original (keine Kopie der Originalunterschrift!) unterschrieben sein. Die Eigenständigkeitserklärung finden Sie im Anhang in der für Sie gültigen Prüfungsordnung.

Die Arbeiten können entweder in den Briefkasten des Prüfungsamts im Eingangsbereich des PH-Altbaus eingeworfen oder persönlich im zu den Öffnungszeiten abgegeben werden. 

Sollte eine persönliche Abgabe nicht möglich sein, können Sie uns die Abschlussarbeiten auch per Post zukommen lassen.

Bitte verwenden Sie hierzu folgende Adresse:

Pädagogische Hochschule Heidelberg
Akademisches Prüfungsamt
Keplerstraße 87
D-69120 Heidelberg

Für den Nachweis der rechtzeitigen Einreichung gilt der Poststempel - bewahren Sie den Einlieferungsbeleg auf.

Nach Abgabe der Abschlussarbeit

Sobald alle Leistungen bestanden sind, stellen Sie bitte einen Antrag auf Erstellung des Abschlusszeugnisses.
Die Bearbeitungszeit für das Erstellen der Dokumente beträgt 4 Wochen. Die Abschlussdokumente werden Ihnen per Post zugesendet, alternativ können diese auch im SSC abgeholt werden.

Laut Zulassungssatzung muss das Bachelorstudium bis zur Aufnahme des Masterstudiums abgeschlossen sein. Das bedeutet, dass alle Prüfungsleistungen einschließlich der Abgabe der Bachelorarbeit erbracht sein müssen.

Für die Aufnahme eines Masterstudiums zum Wintersemester müssen sämtliche Prüfungsleistungen bis zum 30.09. erbracht sein.  Für einen Studienbeginn zum Sommersemester gilt entsprechend der 31.03. als Stichtag.

Der spätestmögliche Termin für die Anmeldung der Bachelorarbeit ist Anfang Juni, wenn das Masterstudium zum Wintersemester aufgenommen werden soll.Bei einer geplanten Aufnahme des Masterstudiums zum Sommersemester liegt der spätestmögliche Anmeldetermin Anfang Dezember.

Wir raten Ihnen dringend, die Bachelorarbeit schon früher anzumelden, da im Falle eines Nichtbestehens, ansonsten die Auflage für ein Masterstudium im Folgesemester nicht erfüllt werden kann. Das Abschlusszeugnis des Bachelorstudium muss spätestens bis 31.01 des Folgejahres bei Studienbeginn im Wintersemester oder bis 30.06. bei Studienbeginn im Sommersemester nachgereicht werden.

Bei Bachelorabsolvent:innen der PH Heidelberg erfolgt eine interne Abfrage zwischen Studienbüro und Prüfungsamt.

Unsere Mitarbeiter:innen der Telefonhotline helfen Ihnen gerne weiter.

Telefonhotline:
E-Mail:  

Montags - Donnerstags: 08:00 – 15:00 Uhr
Freitags: 08:00 – 12:00 Uhr