Wenn Sie Unterstützung bei der Finanzierung Ihres Studiums benötigen, können Sie BAföG beantragen. Das ist ein Finanzierungsangebot vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt.
Finden Sie hier Informationen zu den BAföG-Beauftragten der PH-Heidelberg und einen Wegweiser zu verantwortlichen Ansprechstellen rund um die Studienfinanzierung mit BAföG.
Eine Studienfinanzierung über das BAföG ist kein Angebot der PH Heidelberg, sondern beruht auf dem Bundesausbildungsförderungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Grundlegende Informationen zum BAföG finden Sie beim Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt:
Das BAföG-Amt, das für Anträge Studierender an der PH Heidelberg zuständig ist, sitzt im Studierendenwerk Heidelberg.
Für einen BAföG-Erstantrag und die ersten Semester Ihres Studiums reicht in der Regel ein Nachweis der Immatrikulation nach §9 BAföG. Ihre Immatrikulationsbescheinigung, die Sie im CAMPUS-Portal abrufen können, ist nach diesen Vorgaben ausgestellt.
Wenn Sie für einen BAföG-Antrag Leistungen in Ihrem Studium nachweisen müssen, wie zum Beispiel mit dem Formblatt 5, dann wenden Sie sich bitte direkt an die dafür verantwortliche Person. Beachten Sie bitte, dass hierbei zwischen Studiengängen mit Lehramtsbezug und anderen bildungswissenschaftlichen Studiengängen unterschieden wird.