In der Taubblinden- und Hörsehbehindertenpädagogik begleiten wir Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die gleichzeitig in ihrem Sehen und Hören eingeschränkt sind – und gestalten mit ihnen Kommunikation, Bildung und Teilhabe. Im Studium des besonderen Erweiterungsfaches lernen Sie, wie aus gemeinsam geteilten Erfahrungen Sprache wird, wie Lernumgebungen mit allen Sinnen gestaltet werden können und wie Fachkräfte und Familien im Team zusammenarbeiten. Wenn Sie neugierig auf neue Kommunikationsformen sind und Bildungsräume für besonders vulnerable Lernende kreativ mitgestalten möchten, sind Sie hier genau richtig.
Das besondere Erweiterungsfach Taubblinden- und Hörsehbehindertenpädagogik ist ein Angebot der Pädagogischen Hochschule Heidelberg, das im Wintersemester 2019/20 mit der ersten Kohorte Studierender gestartet ist. Es umfasst 45 ECTS-Punkte und schließt mit einem Hochschulzertifikat ab. Das Erweiterungsfach kann grundständig in zwei Semestern oder neben dem Hauptstudium in mehreren Semestern studiert werden.
Zielgruppe und Jobperspektiven
Zielgruppe
Das Angebot richtet sich an alle Studierenden der Sonderpädagogik (Bachelor und Master) ab dem zweiten Semester. Voraussetzung zur Aufnahme des Studiums des besonderen Erweiterungsfaches sind 25 LP. Es lässt sich unabhängig von Ihren sonderpädagogischen Fachrichtungen studieren, da der Personenkreis von Schülerinnen und Schülern mit Taubblindheit/Hörsehbehinderung an Schulen aller sonderpädagogischen Schwerpunkte anzutreffen ist.
Jobperspektiven
Neben dem Erwerb dieser besonderen Qualifikation für die Arbeit an einem SBBZ mit den unterschiedlichsten sonderpädagogischen Fachrichtungen qualifiziert das Absolvieren des besonderen Erweiterungsfaches Taubblinden- und Hörsehbehindertenpädagogik die Studierenden insbesondere zur Arbeit an einem der Kompetenzzentren für Menschen mit Taubblindheit/Hörsehbehinderung mit schulischem Angebot in Deutschland (Stiftung St. Franziskus Heiligenbronn, Deutsches Taubblindenwerk Hannover, Blindeninstitutsstiftung Würzburg, Oberlinhaus Potsdam). Hier ist ein Einsatz innerhalb der Schulen für Kinder und Jugendliche mit Taubblindheit/Hörsehbehinderung, in den Beratungsstellen (Frühförderung, Sonderpädagogischer Dienst) mit Schwerpunkt Taubblindheit/Hörsehbehinderung oder in Diagnostikzentren (wie z. B. in Hannover „Pädagogische Überprüfung Hören – Sehen – Kommunikation“) denkbar.