Abschluss von Learning Agreements und Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
Die Abläufe für die Anerkennung von Studienaufenthalten im Ausland - insbesondere im Rahmen von Austauschprogrammen - entsprechen weitgehend denen im Erasmus+ Programm. Auch Studierende, die ihren Auslandsaufenthalt als Free Mover absolvieren, werden bei der Anerkennung ihrer im Ausland erbrachten Leistungen unterstützt. Die detailierten Verfahrenschritte sind im Bereich “Anerkennung von Studienleistungen Auslandsstudium” unter “Studienaufenthalte im Rahmen von Erasmus+” zugänglich.
Es wird empfohlen, auch außerhalb des Erasmus+-Programms ein Learning Agreement zu schließen. Liegt ein genehmigtes Learning Agreement vor und wurden die darin vereinbarten Leistungen durch ein Transcript of Records der Partnerhochschule bescheinigt, kann die Einleitung der Anerkennung durch das Akademische Auslandsamt vorgenommen werden.
Im Falle von im Ausland erworbenen Kompetenzen, die nicht in einem Learning Agreement vereinbart waren oder bei einer Abweichung vom Learning Agreement, sind die Modulverantwortlichen oder die Anerkennungsbeauftragten der betroffenen Fächer für die Vorbereitung der Anerkennung zuständig. Die Verfahrensbeschreibung für die Anerkennung von Kompetenzen aus dem Hochschulbereich ist ggf. zu beachten.
Die Umrechnung von Noten wird vom Akademischen Prüfungsamt vorgenommen.