Studienberatung des Schwerpunkts Blindheit und Sehbeeinträchtigung

Bitte wenden Sie sich bei einer gewünschten Beratung bezüglich

  • der Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen anderer Hochschulen
  • einem Nachstudium für Masterstudierende
  • einer studienfachlichen Beratung für Bewerber:innen
  • einem Anerkennungsverfahren ausländischer Lehrkräfte
  • einer Beratung für Studienanfänger:innen

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