Auf einen Blick

Die sonderpädagogische Frühförderung ist ein potenzielles Arbeitsfeld für Sie als Sonderpädagog:in – insbesondere in Baden-Württemberg, da hier die Frühförderung sowie der Sonderpädagogische Dienst in der Regel von Sonderpädagog:innen durchgeführt werden. Das heißt, wenn Sie später an einem SBBZ arbeiten, können Sie einen Teil Ihres Deputats (selten auch Ihr gesamtes Deputat) als Frühpädagog:in innerhalb einer Beratungsstelle mit einem speziellen sonderpädagogischen Schwerpunkt wie bspw. Taubblindheit / Hörsehbehinderung, Blindheit / Sehbehinderung, Gehörlosigkeit / Schwerhörigkeit oder Geistige Entwicklung leisten.

In der Frühförderung besuchen Sie Familien mit einem Kind mit einer Behinderung bzw. einem Kind mit Verdacht auf Behinderung. Sie begleiten die Familie vom Zeitpunkt Ihres Kennenlernens bis zum Schuleintritt und beraten sie in unterschiedlichen Fragestellungen. Neben Diagnostik zählen auch Interventionspläne hinzu – alles auf Grundlage eines familien- oder netzwerkorientierten Arbeitens. Das heißt, in der Frühförderung arbeiten Sie nicht mit dem Kind allein, sondern mit der gesamten Familie und haben auch die Komplexität dieser Familie in ihrem Lebensumfeld im Blick.

Prodekanin
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311 / Altbau

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