Familienfreundliche Studien- und Arbeitsbedingungen sind ein Hauptziel des Gleichstellungsplans der PH-Heidelberg. Das Gleichstellungsbüro versteht sich als erste Anlaufstelle für Fragen zum Thema Studieren und Arbeiten mit Kind an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg und bietet Studierenden und an der PH beschäftigten Eltern kompetente Beratung.
Eine gesetzliche Pflicht zur Information des Arbeitgebers besteht nicht. Schwangerschaft und der voraussichtliche Entbindungstermin sollten aber der Personalabteilung so früh wie möglich mitgeteilt werden.
Dann wird eine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes durchgeführt und - falls erforderlich - geeignete Schutzmaßnahmen getroffen. Gefahren können z. B. den Immunschutz beim Arbeiten mit Kindern, das Hantieren mit gefährlichen Stoffen und schwere körperliche Arbeiten betreffen. Die Mutterschutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem Entbindungstermin und endet in der Regel acht Wochen nach der Geburt. Nach der Geburt besteht Beschäftigungsverbot, vor der Geburt kann auf den Mutterschutz verzichtet werden. Bei Wiederaufnahme der Tätigkeit nach Ende des Mutterschutzs stehen Stillenden entsprechende Pausen zu.
Nutzen Sie die unten verlinkten Quellen zu Ihrer Information:
Aufgrund der PCB-Belastung im sog. “Neubau” wird allen schwangeren und stillenden Person empfohlen, die Aufenthaltszeit dort möglichst gering zu halten. Es gibt die Möglichkeit, ein Ausweichbüro zur Verfügung gestellt zu bekommen. Wenden Sie sich dazu an die Abteilung
Anspruch auf Elternzeit gibt es in jedem Arbeitsverhältnis, egal ob es befristet oder unbefristet ist.
Allerdings verlängern sich befristete Arbeitsverträge durch die Elternzeit in der Regel nicht. Eine Ausnahme gibt es für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Arbeitsvertrag befristet ist nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) - allerdings nicht bei einer Befristung wegen Drittmittelfinanzierung.
Arbeitsverträge nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz verlängern sich um die Zeit, die Sie als Elternzeit beanspruchen unter folgenden Voraussetzungen:
- Ihr Arbeitsvertrag ist nicht wegen einer Drittmittelfinanzierung befristet und
- während der Elternzeit arbeiten Sie nicht Teilzeit im selben Arbeitsverhältnis und
- Sie stimmen der Verlängerung zu.
Durch die Verlängerung können Sie die Zeit, die von Ihrem Vertrag vor der Elternzeit noch übrig ist, nach der Elternzeit weiter arbeiten. Diese sogenannte "Nacharbeitszeit" verringert sich aber, wenn Sie während der Elternzeit in Ihrem bisherigen Arbeitsverhältnis weiter Teilzeit arbeiten. Die Nacharbeitszeit kann dadurch sogar ganz aufgebraucht werden. Das hängt ab von der Dauer der Elternzeit, von der restlichen Vertragslaufzeit vor der Elternzeit und vom Umfang der Teilzeit während der Elternzeit. Damit kann Ihr Arbeitsvertrag trotz Verlängerung auch während der Elternzeit enden.
Der Raum des Gleichstellungsbüros dient sowohl der Beratung als auch als Aufenthaltsraum für Studierende und Beschäftige mit Kindern.
Ort: Raum 019, Altbau
Den Türcode können Sie per Mail oder auch Telefon (während der Öffnungszeiten) erfragen.
Der Code ist auch beim Student Service Center (Altbau, Raum 012a) und bei der Telefon-Hotline (Tel.: 06221/477-555) zu bekommen.
- Studierende und Beschäftige mit Kind(ern)
- Schwangere
- Stillende
- Studierende und Beschäftigte mit chronischen Erkrankungen und Behinderung
- Beratung
- Wickelraum
- Ruheraum
- Aufenthaltsort mit Kind(ern)
- Ort zum Stillen oder Essen mit Kindern
- Windeln & Wickeltisch
- Ersatzkleidung für Kinder
- Kühlschrank, Mikrowelle & Wasserkocher
- Flaschenwärmer
- Krankenliege
- Sofa
- Spielsachen
- Raum 019 (Altbau)
- Barrierefreie Toilette, Untergeschoss (Altbau)
Vorraum Toilette im Kunstfoyer (Neubau B-Flügel)
Aufgrund der PCB-Belastung des Gebäudes empfehlen wir die schadstofffreie Wickelmöglichkeit im
Hörsaalgebäude.- Hörsaalgebäude, Erdgeschoss hinten links (Raum 'Vorbereitung')
- Raum 019 (Altbau)
- Raum 022a (Altbau): Im Raum 022a (Sanitätsraum Eingang Quinckestr., Altbau) findet sich eine eine Krankenliege und ein Sessel zum Ausruhen. Er kann auch als 'Raum der Stille' bzw. Gebetsraum genutzt werden.
- Raum B 316b (Neubau): Auch im Neubau gibt es einen Ruheraum, der mit Liege Sessel und Schreibtisch ausgestattet ist. Auch eine Yoga-Matte ist da.
In der Mensa des Altbaus, in der Cafeteria des Neubaus und in der Bibliothek befinden sich Spielecken für Kinder.
Zudem gibt es in der Cafeteria und Mensa Hochstühle und reservierte Tische für Kinder und ihre Begleitpersonen.
Die Eltern-Kind-Büros “KIDS” stehen Eltern an zwei Standorten in Heidelberg offen: im Mathematikon und in der Albert-Überle-Straße nahe des Philosophenwegs.
Mathematikon
Berliner Straße 47, 69120 Heidelberg
Öffnungszeiten zu Bürozeiten
Philosophenweg
Albert-Überle-Straße 3-5, 69120 Heidelberg
Die Raumnutzung ist sehr flexibel möglich.
Nach der Registrierung und Freischaltung können Sie verfügbare Plätze in den Eltern-Kind-Büros buchen, indem Sie die entsprechenden Zeiten auswählen.
Faire Arbeitsbedingungen für Menschen mit Pflegeaufgaben sind ein Hauptziel des Gleichstellungsplans der PH-Heidelberg. Das Gleichstellungsbüro versteht sich als erste Anlaufstelle für Fragen zum Thema Arbeiten mit Care- und Pflegeaufgaben an der PH Heidelberg und an der PH Beschäftigten kompetente Beratung.
Zehn Prozent der Beschäftigten in Deutschland haben pflegerische Verantwortung für Eltern, Partner*in oder ein Kind. Ein Pflegefall tritt häufig unerwartet auf und bringt tiefgreifende Veränderungen auch für das Leben der Angehörigen mit sich. Betriebliche Pflegelots*inneen stellen eine erste Anlaufstelle für Betroffene in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen dar.
Das Gleichstellungsbüro übernimmt diese Funktion als Ansprechperson für alle Beschäftigten an der PH rund um das Thema Pflege. Wir unterstützen durch Hinweise zu zentralen Angeboten und Anlaufstellen vor Ort, durch Kenntnisse von örtlichen, rechtlichen oder gesetzlichen Rahmenbedingungen. Darüber hinaus hoffen wir, dem Thema Pflege im Beruf mehr Sichtbarkeit zu verleihen und eine familienverträgliche Kultur an der PH zu fördern.
Bitte beachten Sie: Die Pflegelots:innen können keine umfassende Beratung leisten, sondern sind nur als erste Anlaufstelle zu sehen. Eine Beratung im rechtlichen Sinn können nur die Pflegekassen erbringen.
bei akut auftretenden Pflegenotfällen
"Beschäftigte haben das Recht, bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernzubleiben, wenn dies erforderlich ist, um für einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in einer akut aufgetretenen Pflegesituation eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung in dieser Zeit sicherzustellen." (Pflegezeitgesetz §2)
Der Ausfall ist dem Arbeitgeber so schnell wie möglich mitzuteilen. Beschäftigte können für diese Zeit Pflegeunterstützungsgeld bekommen.
Beschäftigte können sich für bis zu sechs Monate zur Pflege eines nahen Angehörigen teilweise oder vollständig freistellen lassen. Zur Finanzierung kann ein zinsloses Darlehen aufgenommen werden (Pflegezeitgesetz §3).
Bei einer wöchentlichen Mindestarbeitszeit von 15 Stunden ist eine Arbeitszeit-Reduktion für die Dauer von maximal zwei Jahren möglich. Auch hier ist die Absicherung durch ein zinsloses Darlehen möglich (Familienpflegezeitgesetz §2).