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Integriertes Semesterpraktikum
17 Wochen – alle Lehrämter

Das Integrierte Semesterpraktikum (ISP) findet im 4. Bachelorsemester (GS/SoP) bzw. im 2. Mastersemester (Sek) statt. Es wird vom ZfS an Kooperationsschulen der PH Heidelberg organisiert. Zu den Schultätigkeiten kommen Begleitseminare in den Fächern bzw. der Fachrichtung hinzu. Das E-Portfolio kann zur genutzt werden. Klicke Dich durch die fünf Schritte, um alle wichtigen Dokumente und Hinweise für die Planung und Durchführung Deines ISP zu erhalten. 

   

In der 2. Woche des Vorsemesters findet eine Info-Veranstaltung statt für alle Studierenden, die sich zum ISP anmelden wollen. Dort erhälst du Informationen zum Ablauf des ISP, zu den rechtlichen Grundlagen und zu den Anmeldemodalitäten. Die Kenntnis der Inhalte ist Voraussetzung für die Anmeldung des Praktikums.

  • (PDF ca. 2.0 MB)

     

  • ISP_TBP_Überblick (242 KB, PDF)
  • ISP_TBP_Anmeldebedingungen (162 KB, PDF)
  • ISP_Info_Ausland (150 KB, PDF)
  • ISP_TBP_Stundendokumentation (108 KB, PDF)
  • ISP_TBP_Standort-und_Perspektivengespräch (170 KB, PDF)
  • ISP_TBP_Gutachtenkriterien (193 KB, PDF)
  • ISP-TBP_Testierung_Begleitveranstaltungen.pdf (160 KB, PDF)
  • Merkblatt Infektionsschutzgesetz (153 KB, PDF)
  • Merkblatt Unfallversicherungsschutz (29 KB, PDF)
  • Zur Vorlage an der Schule (782 KB, PDF)
  • Videoaufzeichnung-DSGVO-04-2021.pdf (360 KB, PDF)

Du hast Fragen zum Integrierten Semesterpraktikum?

Du brauchst eine individuelle Beratung zur Planung und Durchführung?

Ja. WICHTIG: Die bedingte Masterzulassung muss in der Anmeldemaske zum ISP angegeben werden (mit Grund). Entfallen die Voraussetzungen der bedingten Masterzulassung, muss das ZfS innerhalb einer Woche nach Bekanntwerden informiert werden, sonst gilt die Anmeldung als 1. Versuch.

Die Anerkennung des ISP aufgrund einer Fachlehrerausbildung ist gemäß Beschluss der Prorektor:innen der PHen vom 4.12.2020 nicht möglich. Fachlehrkräfte können das ISP auf Antrag in Form von 2 Tagespraktika mittwochs (in 2 Semestern) absolvieren. Bitte nehmen Sie zur Planung Ihres ISP frühzeitig Kontakt mit dem ZfS auf.

Ein Rücktritt vom Praktikumsplatz ist nicht möglich, ein Nicht-Antritt des Praktikumsplatzes gilt als „Nicht bestanden“. Liegen zwingende, zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht vorhersehbare Verhinderungsgründe vor, müssen Sie das ZfS umgehend informieren und entsprechende Nachweise vorlegen.

Die Vorprüfungsleistungen dieser Bereiche gehören zur Vorprüfung, die Voraussetzung zur ISP-Anmeldung ist:

1. Erziehungswissenschaft (PO2015+PO2021)

2. Psychologie (PO2015)

3. Fach 1 (BM 1 + 2) (PO2015+PO2021)

4. Grundbildung Deutsch oder Mathematik (PO2015)

5. ÜSB 1 Übergreifender Studienbereich „Inklusion – soziologische Dimensionen eines inklusiven Bildungssystems“ (PO2015+PO2021)

6. Sonderpädagogische Grundlagen S-GL1 (PO2015+PO2021)

Die Vorprüfungsleistungen dieser Bereiche gehören zur Vorprüfung, die Voraussetzung zur ISP-Anmeldung ist:

1. Erziehungswissenschaft (PO2015+PO2021)

2. Psychologie (PO2015)

2. Mathe/Deutsch Grundbildung (PO2015)

3. Fach 1 (Mathe oder Deutsch) (PO2015+PO2021)

4. Fach 2 (PO2015+PO2021)

5. ÜSB 1 Übergreifender Studienbereich „Inklusion – soziologische Dimensionen eines inklusiven Bildungssystems“ (PO2015+PO2021)

Die Einteilungslisten werden aus datenschutzrechtlichen Gründen in der Stud.IP-Veranstaltung “ZfS_ISP- und TBP-Zuteilungslisten” veröffentlicht. Wenn Sie sich für das ISP angemeldet haben und keinen Zugriff auf die StudIP Veranstaltung haben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter:innen des ZfS.

Das ISP-Begleitseminar ist kein Bestandteil des Erweiterungsmasters Sekundarstufe I und muss daher auch nicht studiert werden. Die im Rahmen des Erweiterungsmasters zusätzlich zu studierenden Masteranteile im Fach umfassen wiederum nicht die ISP-Begleitveranstaltung sondern lediglich 1-2 Module im Gesamtumfang von 12 LP.

Ein Tausch des ISP-Platzes ist nach Bekanntgabe der Einteilungslisten nicht möglich.

Sofern Sie einen Nachteilsausgleich in Anspruch nehmen wollen, wenden Sie sich bei Behinderungen / chronischen Erkrankungen an Frau Bogner (Mail....), die eng mit dem ZfS zusammenarbeitet. Sonstige Härtefallanträge können Sie direkt ans ZfS (mit Nachweisen) stellen.

Ein Praktikum im FaU-Fach ist nicht vorgesehen, daher erfolgt keine Einteilung. Je nach schulischen Bedingungen sind Hospitationen / Unterrichte im FaU-Fach möglich. Laut FaU-Studienplan (nur Primar) ist ein Praktikumsbegleitseminar in diesem Fach im Umfang von 3 LP zu belegen.

Bereits VOR (!!!) Beginn des ISP finden verpflichtend zu besuchende kompakte Einführungsveranstaltungen in Erziehungswissenschaft und in den Fächern statt (i.d.R. in den beiden Wochen vor Beginn des ISP). Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Urlaubs-/Terminplanung. Die Begleitveranstaltungen werden inhaltlich und organisatorisch von den Fächern verantwortet, die Auskunft zu den Terminen geben können.

Sie sind am Prüfungstag vom ISP befreit und bei Bedarf auch am Tag zuvor. Ein entsprechender Nachweis muss der Schule rechtzeitig vorgelegt werden.

Eine Beurlaubung für andere Tätigkeiten oder Seminare (Geländepraktikum, Skikurs usw.) ist im ISP-Zeitraum nicht möglich.

Wenn Sie vor dem ISP einen Fachwechsel planen, können Sie sich NICHT zum ISP anmelden. 
Wenn Sie nach dem absolviertem ISP einen Fachwechsel planen, müssen Sie sich verpflichtend im ZfS beraten lassen, i.d.R. sind schulpraktische Anteile noch zusätzlich zu absolvieren. Sie müssen mit der Verlängerung Ihrer Studienzeit rechnen.

Nein, die Lehramtspraktika werden nur beim ZfS angemeldet. Zeiträume beachten!

Da sowohl die Fächerkombinationen der Studierenden (Tandemprinzip!), als auch die zur Verfügung stehenden Schulen und die Fächerkombinationen der praktikumsbegleitenden Lehrkräfte bei der Zuteilung der Praktikumsplätze berücksichtigt werden müssen, kann den Wohnortwünschen der Studierenden nur eingeschränkt entsprochen werden - wir bitten um Verständnis.

Die Praktika im Rahmen der schulpraktischen Studien sind hochschulische Pflichtpraktika. Entsprechend der Praktika-Richtlinie des Finanzministeriums BW vom 7.6.2016 sowie der Praktikantenrichtlinie des Bundes vom 1.1.2015 dürfen für Pflichtpraktika höchstens Aufwandsentschädigungen, jedoch keine Praktikantenvergütungen gezahlt werden.

In der Schule gilt Präsenzpflicht für die vereinbarte Praktikumszeit, Fehlzeiten sind grundsätzlich nachzuholen. Die Studierenden informieren das ZfS zeitnah über Fehltage (ggf. mit Attest) an. Aufgrund der Praktikumsdauer von 17 Wochen ist es möglich, dass die versäumte Zeit (bis max. 10 Fehltage)  innerhalb der regulären Praktikumszeit nachgeholt werden kann, sofern dies schulorganisatorisch möglich  ist. Summieren sich die Fehlzeiten auf mehr als 10 Tage und ist der Verlauf des ISPerfolgreich, so wird eine individuelle Lösung gesucht, um das Praktikum erfolgreich abschließen zu können. Bei mehr als 10 Fehltagen und nicht erfolgreichem Verlauf des ISP gilt das Praktikum als NICHT bestanden und kann im zweiten Versuch wiederholt werden.

Es kann im ISP vorkommen, dass Sie einen Schlüssel ausgehändigt bekommen. Ein Schlüsselverlust kann jedoch sehr teuer werden. Erkundigen Sie sich bei Ihrer privaten Haftpflichtversicherung, ob diese in so einem Fall die Kosten übernimmt. Wenn nicht, so bieten Gewerkschaften bei einer Mitgliedschaft die Versicherung des Schulschlüssels an.

Bitte beachten Sie die Hinweise des Forschungsreferats der PH HD zu

Das Betriebs- und Sozialpraktikum betrifft die weitere Ausbildung im Vorbereitungsdienst. Daher ist das Landeslehrerprüfungsamt zuständig.

Unsere Mitarbeiter:innen der Telefonhotline helfen Ihnen gerne weiter.

Telefonhotline:
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Montags - Donnerstags: 08:00 – 15:00 Uhr
Freitags: 08:00 – 12:00 Uhr