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Orientierungspraktikum
3 Wochen (15 Tage) – alle Lehrämter

Das Orientierungspraktikum (OSP) findet im Anschluss an Dein 1. oder 2. Semester statt. Dazu gehören 15 Praktikumstage an einer selbst gewählten Schule, Kompakttage zur Vor- und Nachbereitung an der Hochschule und das Bearbeiten von Professionalisierungsaufgaben im E-Portfolio. Klicke Dich durch die fünf Schritte, um alle wichtigen Dokumente und Hinweise für die Planung und Durchführung deines OSP zu erhalten. 

zu Semesterbeginn während der Beratungstage. Die Kenntnis der Inhalte ist Voraussetzung für die Anmeldung des Praktikums.

  • (PDF ca. 1,2 MB)
  • Anerkennung des OSP? Alle Infos in den FAQ des ZfS. 
  • OSP_Bestätigung.pdf (78 KB, PDF)
  • OSP_Vereinbarung_Praktikumsplatz_ZfS.pdf (98 KB, PDF)
  • OSP_Überblick (195 KB, PDF)
  • OSP_Überblick_ENG.pdf (248 KB, PDF)
  • Merkblatt Infektionsschutzgesetz (153 KB, PDF)
  • Merkblatt Unfallversicherungsschutz (29 KB, PDF)
  • Zur Vorlage an der Schule (782 KB, PDF)
  • Videoaufzeichnung-DSGVO-04-2021.pdf (360 KB, PDF)

Du hast Fragen zum Orientierungspraktikum oder zur Anerkennung?

Du brauchst eine individuelle Beratung zur Planung und Durchführung?

Ja, das Orientierungspraktikum wird bei Nachweis der Fachlehrerausbildung anerkannt. Da ein Portfolio schulpraktischer Studien im OSP verpflichtend anzufertigen ist und ein solches bis in den Vorbereitungsdienst weitergeführt wird, ist der Besuch einer (verkürzten) OSP-Begleitveranstaltung empfohlen. Die Mitarbeiterinnen im ZfS beraten Dich hierzu gerne.

Nein, die Lehramtspraktika werden nur beim ZfS angemeldet. Zeiträume beachten!

Für alle Pflichtpraktika des ZfS gilt: Fehlzeiten sind grundsätzlich nachzuholen. Die Studierenden zeigen ihre Fehltage im ZfS (ggf. mit Attest) an.

Die Schulen erwarten eine aussagekräftige Bewerbung (Motivationsschreiben, Lebenslauf mit Foto, Fächer, Interessen usw.). Dies gilt auch für E-Mail-Bewerbungen.

Du suchst einen Praktikumsplatz an einer öffentlichen bzw. staatlich anerkannten privaten Schule in der Zielstufe Deines Lehramts in Baden-Württemberg (Grundschule bzw. Haupt-, Werkreal-, Real- oder Gemeinschaftsschule). SoPäds wählen eine allgemeine Schule (nicht SBBZ), idealerweise mit inklusiv beschulten Lernenden. Sollte das OSP aus organisatorischen Gründen außerhalb Baden-Württembergs in einem anderen deutschen Bundesland absolvieren, so wird dies vom ZfS anerkannt. Eine gesonderte Genehmigung vorab ist für diesen Fall nicht erforderlich.

Du erhälst rechzeitig vor dem OSP-Kompaktblock eine Mail zur Einrichtung des Portfolios mit Mahara. Im OSP-Begleitseminar wird die Portfolioarbeit besprochen.

Formal ist dies eine Vorgabe des Bachelor-Studiengangs 2015. 
Inhaltlich ist dies darin begründet, dass im Zuge der Inklusion die Arbeitsplätze vieler Lehrkräfte des Lehramts für Sonderpädagogik zukünftig an allgemeinen Schulen sein werden.

Das Formular verbleibt bei Dir und wird NICHT im ZfS eingereicht. Es ist zur Sicherheit, dass der Praktikumsplatz von der Schule zugesagt wurde.

Das OSP ist im Ausland möglich an einer Deutschen Schule im Ausland oder wenn Du bereits über Erfahrungen als Lehrkraft an einer deutschen Schule in der Zielstufe verfügst (z.B. im Rahmen eines FSJ, Pädagogische:r Assistent:in). Ein OSP-Platz im Ausland muss vorab vom ZfS genehmigt werden - komm frühzeitig zu uns zur Beratung!

Auf der Homepage findest Du das Hinweisblatt “OSP-Überblick”, das Du bei Praktikumsvereinbarung oder spätestens zu Beginn des Praktikums Deiner praktikumsbegleitenden Lehrperson ausgedruckt vorlegst. 

Nachdem Dir der Praktikumsplatz von der Schule auf dem Formular  bestätigt wurde, musst Du noch 

a) eine Begleitveranstaltung buchen (Stud.IP) und
b) Dich im OSP-Online-Portal (Homepage) registrieren.

Bitte beachte die Fristen hierzu (siehe Homepage ZfS-Termine).

Solltest Du keine Bestätigung der OSP-Anmeldung per E-Mail erhalten haben, prüfe bitte Deinen Spam-Ordner und den Account Deiner PH-Mailadresse. Aus technischen Gründen können in Einzelfällen Bestätigungsmails nicht zugestellt werden. Wenn Du Dich online registriert hast und am Tag vor dem Ende des Meldezeitraums deine Anmeldung in Stud.IP überprüft hast, ist Deine Anmeldung gültig!

Das OSP ist nicht Bestandteil der VOP (PO2015, 2021). Es ist laut Studienverlaufsplan nach dem 1. Semester vorgesehen und wird gemäß Studien- und Prüfungsordnung "in der Regel bis zu Beginn des dritten Semesters absolviert". Insofern kann das OSP in Ausnahmefällen auch zu einem späteren Zeitpunkt absolviert werden.

Das Online-Portal zur Registrierung ist in einem bestimmten Zeitraum (siehe Termine / Fristen) freigeschaltet. Sie finden den Link dann auf der Homepage beim ZfS / OSP/ Ablauf des Praktikums.

Vollständige Praktikumsunterlagen sind bis spätestens vier Wochen nach Praktikumsende im ZfS einzureichen. 

Wenn eine Schule Nachmittagsbetreuung hat, gehört die Teilnahme daran selbstverständlich zum Umfang der OSP-Tätigkeiten (gerade auch mit Blick auf die zunehmenden Ganztagsschulen). 

Der Zeitraum für das dreiwöchige Praktikum ist bei einem Praktikumsplatz mit der Schule innerhalb des vorgegebenen Praktikumszeitraumes frei vereinbar (siehe Meldetermine). Sie müssen lediglich auf die Termine der Begleitveranstaltung (vorher/nachher) achten.

Ja, dies ist inhaltlich geboten und daher verpflichtend. (Selbstverständlich gelten Wochenende(n), Feiertage und Schulferien, die mitten in der Praktikumszeit liegen, nicht als Unterbrechung des Praktikums.)

Unsere Mitarbeiter:innen der Telefonhotline helfen Ihnen gerne weiter.

Telefonhotline:
E-Mail:  

Montags - Donnerstags: 08:00 – 15:00 Uhr
Freitags: 08:00 – 12:00 Uhr