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Beurlaubung

 Sie können aus bestimmten Gründen nicht am regulären Semesterbetrieb teilnehmen? Dann können Sie eine Beurlaubung beantragen. Während eines Urlaubssemesters behalten Sie Ihren Studienplatz und den Studierendenstatus, können aber i.d.R. keine Veranstaltungen besuchen und Prüfungen ablegen. Alles zu Gründen, Fristen und Antragstellung finden Sie hier.

Nachweis: Bestätigung des Akademischen Auslandsamtes oder Kopie des Praktikumsvertrags und ggf. der Flugtickets/Buchungsbestätigung. Falls Sie eine Fremdsprache studieren, in ein Land mit dieser Sprache reisen und das beantragte Semester das erstes Urlaubssemester aufgrund eines Auslandsaufenthalts ist, benötigen Sie keinen Nachweis!
Zusätzlich müssen Sie immer das Formular "" einreichen.

Nachweis: Kopie des Arbeitsvertrags. Der Vertrag muss mind. 20 Std. pro Woche, bei Lehrer:innen mind. 13 Deputatsstunden nachweisen.

Nachweis: Kopie der Geburtsurkunde des Kindes und eine Meldebescheinigung. Dieser Grund gilt bis zum 12. Lebensjahr des Kindes.

Nachweis: Kopie des Praktikums- bzw. Arbeitsvertrags. Dieses Praktikum ist in der Prüfungsordnung vorgeschrieben und dient dem Studienziel. Beurlaubungsgrund gilt zur Zeit nur beim Studiengang Bachelor Gesundheitsförderung.

Nachweis: Ärztliches Attest, dass im entsprechenden Semester die Studierfähigkeit ausgeschlossen ist. Eine Diagnose muss nicht abgebildet sein.

Nachweis: Kopie des Mutterpasses, aus welcher der eigene Name und der voraussichtliche Geburtstermin des Kindes ersichtlich ist, bzw. Kopie der Geburtsurkunde und eine Meldebescheinigung. Dieser Grund gilt bis zum 3. Lebensjahr des Kindes.

Nachweis: Kopie des Bescheides über die Feststellung der Pflegestufe, aus der auch die Bestellung als Pflegeperson hervorgeht, und eine schriftliche Erklärung über das Verwandtschaftsverhältnis (nahe:r Angehörige:r im Sinne von § 7 des Pflegezeitgesetzes). Gilt für die Pflege im Sinne der §§ 14 und 15 des Elften Sozialgesetzbuches.

Falls Sie ein Urlaubssemester aus anderen als den oben aufgeführten Gründen beantragen wollen, bitten wir Sie dies in einem gesonderten Schreiben ausführlich zu begründen. Wir empfehlen Ihnen in diesem Fall vor Beantragung Rücksprache mit dem Studienbüro zu halten und ggf. eine Beratung in Anspruch zu nehmen.

Den Antrag auf Beurlaubung stellen Sie über das CAMPUS-Portal der Hochschule. Für eine Beurlaubung benötigen Sie einen triftigen Grund. Hierfür müssen Sie geeignete Nachweise im Online-Antrag hochladen.

Nach Prüfung und Genehmigung durch das Studienbüro erhalten Sie eine E-Mail Nachricht über die Änderung des Antragsstatus. Im Anschluss können Sie die dazugehörigen Bescheide und Bescheinigungen im CAMPUS-Portal abrufen.

Ein Urlaubssemester können Sie grundsätzlich spätestens bis zum Beginn der Vorlesungszeit über das CAMPUS-Portal beantragen (gesetzliche Ausschlussfrist).

    

Während eines Urlaubssemesters sind Sie nicht berechtigt, Lehrveranstaltungen zu besuchen, Hochschuleinrichtungen zu benutzen (mit Ausnahme der Bibliothek) und Modulprüfungen abzulegen (hierzu gehört auch die Bachelor- bzw. Masterarbeit). Ausgenommen von dieser Regelung sind Praktika während der vorlesungsfreien Zeit.

Ausnahme bei Beurlaubung aufgrund von Mutterschutz/Elternzeit: Sie sind von den Einschränkungen ausgenommen und können Hochschuleinrichtungen nutzen, Lehrveranstaltungen besuchen und Prüfungen ablegen.

Urlaubssemester zählen als Hochschulsemester, jedoch nicht als Fachsemester. Diese Unterscheidung ist, bezogen auf das Studium, relevant für folgende Fristen:

  • Ablegen der Vorprüfung bis zum 4. Fachsemester (Bachelor Lehramt)
  • Einteilung in Praktika (Lehramt)

Nähere Informationen hierzu erhalten Sie im und im ).

Während des Urlaubssemesters sind Sie weiterhin eingeschriebene Studierende und können die gewohnten Vergünstigungen (z.B. im ÖPNV, Leistungen des Studierendenwerks, Ermäßigungen bei öffentlichen und privaten Einrichtungen) in Anspruch nehmen. Daher ist auch während des Urlaubssemesters der Semesterbeitrag mit der Rückmeldung zu zahlen.

Für studiengebührenpflichtige Master-Studiengänge hingegen werden während des Urlaubssemesters keine Studiengebühren erhoben.

Eine Frau sitzt am Schreibtisch in ihrem Büro des SSC und beantwortet mit einem Headset die Fragen, die per Telefon gestellt werden.

Die allgemeine Telefonhotline steht gerne für alle Fragen zum Studium zur Verfügung.

Telefonnummer:

Montag: 10:00 - 15:00
Dienstag: 10:00 - 15:00
Mittwoch: 10:00 - 15:00
Donnerstag: 10:00 - 15:00
Freitag: 10:00 - 12:00

Zwei Frauen im SSC während einer Beratung zum Lehramtsstudium an der PHHD. Sie sitzen an einem runden Tisch.

 Im SSC im Altbau der PH Heidelberg sind wir für persönliche Fragen und Beratung da.

Ort: Raum 012a

Montag: 10:00 - 14:00
Dienstag: 10:00 - 14:00
Mittwoch: 10:00 - 14:00
Donnerstag: 10:00 - 14:00
Freitag: 10:00 - 12:00

Hände die auf einer Tastatur tippen, im Hintergrund ist ein Bildschirm zu sehen und ein offenes Dokument.

Die beantwortet Fragen rund um das Studium, das Bewerbungsverfahren und die Zulassungsvoraussetzungen unter

Schriftliche Anfragen beantworten die jeweiligen Abteilungen:

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Teamfoto des Studienbüros im Innenhof Keplerstraße
Tel.: +49 6221 477-555 (Hotline)
studienbuero@ph-heidelberg.de
002-005 / Altbau

Unsere Mitarbeiter:innen der Telefonhotline helfen Ihnen gerne weiter.

Telefonhotline:
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