Fach- und Gewichtungswechsel


Allgemeine Hinweise:

Studierende, die einen Fachwechsel durchführen möchten, können sich den entsprechenden Antrag online (PDF, ca. 21 KB) herunterladen und im Student Service Center Zi. 012a, im Altbau zu den üblichen Öffnungszeiten abgeben oder per Post zuschicken.


Für den Wechsel sind mitzubringen/beizulegen:

  • der ausgefüllte und unterschriebene Antrag
  • ggf. Nachweis über die bestandene Aufnahmeprüfung/Befreiung für die Fächer Kunst und Sport

Da ein Fach bzw. mehrere Fächer nur zu einem Zeitpunkt für das gesamte Studium gewechselt werden kann, informieren Sie sich bitte vor Antragsstellung über die neue Fächerwahl.

Bitte melden Sie sich wie gewohnt zum Studium ins nächste Semester zurück.

Bei einem lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang nach den Prüfungsordnungen 2015 bzw. 2021 oder beim M.A. Ed. kann ein Fach bzw. können mehrere Fächer nur zu einem Zeitpunkt für das gesamte Studium gewechselt werden.

Ein Fachwechsel ist in der Bachelorphase nur innerhalb der ersten vier Fachsemester möglich. Der spätest mögliche Zeitpunkt für einen Fachwechsel ist demnach innerhalb der Wechselfrist während des dritten zum vierten Fachsemester.

Ein Wechsel des Schwerpunktes im Sachunterricht ist zusätzlich einmalig möglich; er kann aber erst nach erfolgreichem Bestehen der studienbegleitenden Modulprüfung des Basismoduls im entsprechenden Sachunterricht erfolgen. Ein Wechsel des Schwerpunktes ist auch noch nach dem vierten Fachsemester möglich.

Studierende müssen einen Fachwechsel oder einen Wechsel bzw. Tausch der sonderpädagogischen Fachrichtungen fristgerecht bis zu den folgenden Terminen im Studienbüro beantragen:

Fachwechselfristen Lehramt
Frist zum SommersemesterFrist zum Wintersemester
jeweils bis 15.01.jeweils bis 15.07.

Beim lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang Sonderpädagogik wird ein Tausch der Gewichtung der sonderpädagogischen Fachrichtung einem Fachwechsel gleichgesetzt. Dies gilt auch für den Wechsel der Grundbildung Deutsch/Mathematik.

Außerdem ist der Wechsel zu bestimmten Fächern bzw. Fachrichtungen nur eingeschränkt möglich.

  • Studierende der Sonderpädagogik können ihre 1. sonderpädagogische Fachrichtung nur wechseln, wenn in der gewünschten Fachrichtung freie Kapazitäten vorhanden sind.
  • Wenn Sie Ihren Studienplatz im Rahmen des Auswahlverfahrens über die kompetenzorientierte Passungsquote erhalten haben, können Sie nur in ein anderes Fach derselben Passungsquote bzw. in ein Fach einer anderen kompetenzorientierten Passungsquote wechseln.

Die Fächergruppen bzw. Fächer der kompetenzorientierten Passungsquoten sind bei

  • B.A. Bildung im Primarbereich: Kunst, Musik, Sport, Naturwissenschaftlich-technischer Sachunterricht mit Schwerpunkt Chemie, Physik oder Technik
  • B.A. Bildung im Sekundarbereich: Kunst, Musik Sport, Chemie, Physik, Technik, Französisch

Aus kapazitären Gründen muss die Hochschule einen Wechsel zu gewissen Fächern ausschließen.
Momentan sind keine Fächer betroffen.

Zum Sommersemester 2024 kann ein Fachwechsel im B.A. Lehramt Sekundarstufe I und B.A. Lehramt Sonderpädagogik auch zum Fach Informatik erfolgen.

Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid über die Genehmigung bzw. die Ablehnung Ihres Fachwechselantrages.

Wichtige Hinweise:

  • Durch den Fachwechsel kann sich die Studienzeit eventuell verlängern, z. B. durch die spätere Einteilung zum Praktikum.
  • Da die Vorprüfung (VOP) verpflichtender Bestandteil des Fachstudiums ist, ist das Basismodul im neu gewählten Fach bzw. den neu gewählten Fächern in jedem Fall abzulegen, auch wenn die Vorprüfung in der ursprünglichen Fächerkombination bereits insgesamt bestanden wurde.
  • In dem neu gewählten Fach bzw. den neu gewählten Fächern haben Sie wieder in der Regel zwei, im Wiederholungsfall vier Semester Zeit für das Ablegen des Basismoduls.
  • Ist die 4-Semesterfrist für das Ablegen der VOP bereits abgelaufen, so kann das Fristversäumnis nicht nachträglich durch einen Fachwechsel geheilt werden.
  • Falls Sie eine Modulprüfung endgültig nicht bestanden haben, können Sie innerhalb des Studienganges das Fach wechseln, wenn sonst kein Hinderungsgrund (siehe vorhergehende Punkte) besteht.