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Lehrkräfte und die Neutralität

Welche Rolle spielt Neutralität in der Schule? Sind Lehrkräfte nur eine Moderation im Unterricht – oder dürfen sie klare Position beziehen? Darf eine Lehrkraft sagen, wen er oder sie wählt? Diese und weitere Fragen treiben angehende und erfahrene Lehrkräfte besonders im Wahlkampf um. Aber auch wenn sie sich im Unterricht mit kontroversen politischen Themen auseinandersetzen müssen.

Wir geben einen Überblick über ein umstrittenes Thema.

Lehrkräfte spielen im politischen Meinungsbildungsprozess der Schüler:innen eine wichtige Rolle. Häufig fällt schon im Lehramtsstudium das Schlagwort “Neutralitätsgebot” – also, dass sich Lehrkräfte politisch völlig neutral verhalten sollen. Aber ist das überhaupt richtig?

Gewerkschaften, Journalist:innen und Bildungswissenschaftler:innen machen schon länger darauf aufmerksam, dass das Schulsystem von antidemokratischen Strömungen angegriffen wird. Konkret bedeutet das: Schüler:innen und Lehrkräfte werden mit gezielten Falschinformationen und missverständlichen Narrativen verunsichert. Beispiele hierfür sind:

  • Meldeportale, in denen engagierte Lehrkräfte anonym angezeigt werden können,
  • der öffentliche Appell an ein vermeintliches Neutralitätsgebot,
  • Verunsicherung der Lehrkräfte durch Dienstaufsichtsbeschwerden.

Für (angehende) Lehrkräfte ist diese Gemengelage besonders herausfordernd. Sie werden sich im Unterricht mit Fragen auseinandersetzen müssen wie "Darf ich im Unterricht sagen, wen ich wähle?“ oder „Muss ich jede Meinung unkommentiert stehen lassen?“ Eine Orientierung für diese Fragen bietet der Beutelsbacher Konsens.

Dürfen oder sollen Lehrkräfte im Unterricht politisch Stellung beziehen? Campusreporter Moritz berichtet auf dem Campusblog von der Podiumsdiskussion “Darf ich das sagen?”. Diese fand am 7. Mai 2026 in der Aula der Hochschule statt.

Dabei wird deutlich: Wer die rechtlichen Grundlagen und pädagogischen Prinzipien kennt, kann sich sicherer im Spannungsfeld zwischen Neutralität und Haltung bewegen – und dabei einen eigenen authentischen Weg finden.

Zunächst handelt es sich bei dem sogenannten Beutelsbacher Konsens um das Ergebnis einer Tagung der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg, die 1976 in Beutelsbach stattfand. Der Beutelsbacher Konsens bildet seither gewissermaßen eine Leitlinie der demokratischen politischen Bildung. Er besteht aus drei Grundsätzen:

Den Schüler:innen darf durch die Lehrkraft keine Meinung aufgezwungen bzw. indoktriniert werden. Sie müssen sich vielmehr eine eigene Meinung bilden können, unterschiedliche Meinungen müssen im Unterricht zugelassen werden.

Kontrovers diskutierte politische Themen sollen auch im Unterricht kontrovers diskutiert und sachlich-kritisch hinterfragt werden. Demokratie- und menschenfeindliche Positionen dürfen jedoch nicht gleichwertig dargestellt werden.

Der Unterricht soll sich an der Lebenswirklichkeit der Schüler:innen orientieren. Sie sollen sich darin sollen eine politische Situation analysieren und darin gemäß ihrer Interessen politischen handeln können.

Häufig wird der Beutelsbacher Konsens als Neutralitätsgebot fehlinterpretiert. Dabei schreibt der Konsens keine Neutralität vor. Im Gegenteil: Wenn die Grenzen des Kontroversitätsgebots überschritten werden – etwa wenn die Menschenwürde, das Demokratieprinzip oder die Rechtsstaatlichkeit infrage gestellt werden –, leitet sich aus dem Beutelsbacher Konsens die Pflicht der Lehrkräfte ab, für diese Grundprinzipien einzustehen.

Mehr dazu:

Wir diskutieren diese Frage häufig in unseren Veranstaltungen. Die kurze Antwort: Lehrerinnen und Lehrer sind im Unterricht parteipolitisch neutral, aber alles andere als wertneutral. Das heißt: Einerseits dürfen wir im Unterricht keine Parteipolitik betreiben. Andererseits müssen wir uns aktiv für die zentralen Werte unserer Demokratie einsetzen. Als Lehrerinnen und Lehrer dürfen wir z.B. nicht schweigen, geschweige denn neutral sein, wenn die Gleichberechtigung der Geschlechter oder die Gleichwertigkeit der Menschen in Frage gestellt oder relativiert wird.

Dr. Christian Mühleis, Institut für Gesellschaftswissenschaften

Wenn wir die Demokratie und ihre Institutionen nicht aktiv verteidigen, riskieren wir, dass Gleichgültigkeit und Extremismus weiter an Boden gewinnen. Als Hochschule tragen wir Verantwortung – nicht nur in der Qualifizierung zukünftiger Lehrkräfte, sondern auch als Ort des Denkens, Diskutierens und Zweifelns.

Prof.in Dr.in Karin Vach, Rektorin

Verbeamtete Lehrkräfte dürfen in Deutschland nicht streiken, d.h. sie dürfen nach einem Aufruf der Gewerkschaften nicht ihre Arbeit niederlegen. Das liegt an der besonderen Treuepflicht von Beamt:innen (Art. 33 Abs. 4 GG). Das gilt auch für Referendar:innen, die auf Zeit verbeamtet werden. Seid ihr als Lehrkraft lediglich angestellt, dürft ihr vom Streikrecht wiederum Gebrauch machen.

Ein wichtiger Unterschied ist die Teilnahme an Demonstrationen (z.B. für mehr Klimaschutz): Auch verbeamtete Lehrkräfte dürfen demonstrieren, dank der Meinungs- und Versammlungsfreiheit im Grundgesetz. Für Beamt:innen gibt es jedoch eine Einschränkung: Gemäß §33 Beamtenstatusgesetz müssen sie Mäßigung und Zurückhaltung wahren – aus Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes. Außerdem muss ihr Verhalten mit ihren Pflichten als Staatsbürger:innen vereinbar sein, d.h. auch auf einer Demonstration sind sie im besonderen Maße der Einhaltung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verpflichtet.

Das ist eine Grauzone. Handelt es sich um eine werteorientierte Botschaft (z.B. für Toleranz, Demokratie oder gegen Rassismus) ist das in der Regel unproblematisch. Was Lehrkräfte jedoch vermeiden sollten, sind parteipolitische Botschaften, z.B. ein Werbesticker einer Partei oder gegen eine Partei. Maßgebend ist das Gebot zur Mäßigung und Zurückhaltung, als auch das Überwältigungsgebot des Beutelsbacher Konsens.

Eine schwierige Frage. Zum einen müssen sich Lehrkräfte gegenüber Schüler:innen parteipolitisch neutral verhalten. Darüber hinaus dürfen auch Lehrkräfte nicht gezwungen werden, ihre Wahlentscheidung öffentlich zu machen. Doch anstatt den Diskurs rund um eine Wahlentscheidung mit einem Verbot gänzlich zu unterbinden, könnte die Frage im Sinne des Beutelsbacher Konsens im Unterricht thematisiert und diskutiert werden, zum Beispiel durch die Analyse von Wahlprogrammen und wie die Schüler:innen ihre eigenen Interessen darin finden. Damit kann man die ursprüngliche Frage an die Schüler:innen zurück geben. Denn schließlich dreht sich die politische Bildung im Unterricht um die Schüler:innen und nicht die Lehrer:innen. Politische Bildung benötigt Raum für Diskurs, keine Verbote.

Ja, die Lehrkraft ist verpflichtet, für die freiheitlich-demokratischen Grundordnung einzustehen. In diesem Fall sollte sie erläutern, dass gemäß unseres Grundgesetzes Art. 3 alle Menschen die gleichen Rechte genießen und nicht diskriminiert werden dürfen.

Weitere Beispiele listet die auf.

Ein Studium an der PH Heidelberg bietet viele Möglichkeiten, sich mit der Demokratiebildung auseinanderzusetzen:

  • Modul „Gesellschaftliche Beteiligung und Verantwortungsübernahme“ (Übergreifender Studienbereich, kurz: ÜSB)
  • Ringvorlesung zu „Transkulturalität, Inklusion und Demokratiebildung in (migrations-)diversen Gesellschaften“ (ÜSB)
  • Lehrveranstaltung „Analyse und Planung von Sachunterricht im Kontext von Demokratiebildung“ (Sachunterricht)
  • Lehrveranstaltung „Fit für die Demokratie? Grundschulbildung als humaner und gesellschaftlicher Auftrag“ (Erziehungswissenschaft)
  • Lehrveranstaltung „Herausforderungen der Demokratiebildung: Zwischen Idealen, Widerständen und Praxis“ (Politik)
  • Zusatzqualifikation “Demokratiebildung” und der Weiterbildung „Extremismus und Radikalisierung“
  • und natürlich: .

Darüber hinaus finden über das Jahr verteilt zahlreiche (hochschul-)öffentliche Veranstaltungen rund um Demokratiebildung und Partizipation an der Hochschule statt, u.a. das .