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Fort- und Weiterbildungen für Beschäftigte

Als Hochschule für Bildung und Forschung sind wir uns der Bedeutung kontinuierlicher Weiterbildung bewusst – nicht nur für unsere Studierende, sondern auch für die persönliche und berufliche Entwicklung unserer Beschäftigten. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre individuellen beruflichen Ziele zu erreichen und gleichzeitig den hohen Qualitätsanspruch, den wir als Hochschule vertreten, zu wahren. Denn: Ihre Weiterentwicklung trägt entscheidend dazu bei, die Zukunft der Pädagogischen Hochschule Heidelberg aktiv mitzugestalten.

Weiterbildungen
der Hochschule

Bilden Sie sich hier bei uns im Hause fort. Hier finden Sie zahlreiche Angebote von unseren Einrichtungen, wie zB.:

  • dem Rechenzentrum
  • dem Medienzentrum
  • der Arbeitssicherheit
  • der Professional School
  • dem Transferzentrum
  • der Graduate School
     

Inhalte finden Sie im 

Weiterbildungen
externer Anbieter

Um Ihnen ein möglichst breites Weiterbildungsangebot einfach zugänglich zu machen, arbeiten wir auch mit externen Weiterbildungseinrichtungen und -Akteur*innen zusammen, wie u.a.:

  • KommUniLearn
  • Führungsakademie BW
  • Unfallkasse Baden-Württemberg
  • Hochschul Didaktik Zentrum (HDZ)
  • und weitere…

Eine Kurzberschreibung etablierter, externer Anbieter finden sie hier.

Sie möchten Ihren Horizont erweitern und Ihr Fortbildungsvorhaben ist hauptsächlich aus Eigeninteresse, z.B. eine politische Weiterbildung oder die Qualifizierung zur Wahrnehmung bestimmter ehrenamtlicher Tätigkeiten?
Unter folgenden Voraussetzungen können Sie sich dazu im Rahmen des Bildungszeitgesetz BW freistellen lassen.

Die Pädagogische Hochschule Heidelberg geht von einem umfassenden Bildungsbegriff aus, der auf alle Bereiche gesellschaftlichen und kulturellen Lebens und auf die gesamte Lebensspanne ausstrahlt. Vor diesem Hintergund fördern wir die Weiterbildung unsere Beschäftigten unter Berücksichtigung der persönlichen Interessen der Mitarbeitenden, ihrer vorhandenen Kompetenzen und Potenziale sowie der organisatorischen Anforderungen.

Stephanie Wiese-Heß, Kanzlerin

Ganz gleich, ob Sie im wissenschaftlichen Bereich, im Verwaltungsbereich oder im technischen Dienst tätig  sind: Wir unterstützen alle Beschäftigten unserer Hochschule darin, sich im beruflichen Kontext weiterzuentwickeln. Die auf dieser Seite vorgestellten “Weiterbildungen der Hochschule”  und “Weiterbildungen externer Anbieter” sind eine Möglichkeit dazu.

Im wissenschaftlichen Bereich wird den Fakultäten ein Betrag zugewiesen (300€/Peron/Jahr), den sie im Jahr für Weiterbildungen und Tagungen zweckgebunden einsetzen können. Diese Beträge sind jedoch nicht personengebunden. So können einzelne Weiterbildungen auch teurer sein.
An diesem Betrag bzw. Budget orientiert sich auch der Verwaltungsbereich.

Für Fort- und Weiterbildungen im Rahmen der Bildungszeit leistet der Arbeitgeber die Freistellung unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Die Kosten der Weiterbildung (Reisekosten, Seminarkosten, etc.) trägt der/die Beschäftigte selbst.

Eine konkrete Begrenzung der Weiterbildungstage gibt es nur bei der Bildungszeit: Der Anspruch auf “Bildungszeit” beträgt bis zu fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Über diesen Weg können auch Fortbildungen absolviert werden, die vorwiegend im Eigeninteresse sind. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen in der Woche gearbeitet, so verringert sich der Anspruch entsprechend. Hat die Beschäftigte oder der Beschäftigte innerhalb eines Kalenderjahres den Bildungszeitanspruch nicht ausgeschöpft, kann der verbleibende Anspruch nicht auf das folgende Kalenderjahr übertragen werden.

Für Fort- bzw. Weiterbildungen, die direkt für die Arbeit relevant und auch im Sinne der Hochschule sind, gibt es keine Höchstgrenze. Grundsätzlich befürwortet die Hochschule lebenslanges Lernen. Die konkrete Fortbildungsdauer ist im Einzelfall zu sehen und hängt von dem konkreten Fortbildungsbedarf und -umfang, den dienstlichen Gegebenheiten und den finanziellen Spielräumen ab. In jedem Fall sollten Fort- bzw. Weiterbildungswünsche mit dem*der Vorgesetzten abgestimmt werden.

Fachlich erforderliche Fortbildungen (insbesondere im Arbeitsschutz etc.), ohne die die zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit nicht möglich ist, können auch von Seiten des Arbeitgebers angeordnet werden.

  • Die erste Anlaufstation ist die*der direkte Vorgesetzte. Mit ihr*ihm sollte als erstes über das Vorhaben gesprochen werden.
  • Der formale Antrag wird dann im Rahmen eines Dienstreiseantrags (siehe unten) gestellt.
  • Diesen schicken Sie an die Personalabteilung.

Leitung, Referent
Tel.: +49 6221 477-309
stumpf1@ph-heidelberg.de
022B / Altbau

i.d.R. montags und mittwochs im Büro, dienstags im Homeoffice