Bessere Bedingungen für Forschung und Nachwuchsförderung zu schaffen, ist ein Hauptanliegen des Prorektorats für Forschung.
Die Pädagogische Hochschule Heidelberg und die SRH Hochschule Heidelberg haben eine gemeinsame Ethikkommission eingerichtet, die paritätisch aus Mitgliedern beider Hochschulen besetzt ist. Hierdurch fließen die Expertisen beider Hochschulen in die Kommission ein, und die Unabhängigkeit bei Ethikvoten wird durch die externe Perspektive der jeweils anderen Hochschule erhöht.
Den Vorsitz führt in den in den Jahren 2023 und 2024 Prof. Dr. Alexander Siegmund (Prorektor für Forschung, Nachhaltigkeit und Digitalisierung | PH Heidelberg) und in den Jahren 2025 und 2026 Prof. Dr. Luck-Sikorski (Vice-Rector | SRH University Research and Transfer).
Prof. Dr. habil. Claudia Luck-Sikorski
Vice-Rector SRH University Research and Transfer
Telefon: +4936577340745
E-Mail:
Anträge an die Ethikkommission können laufend gestellt werden. Die Tagungshäufigkeit der Kommission entnehmen Sie der aktuellsten Fassung der Geschäftsordnung.
Die Kommission wird auf Antrag eines Mitglieds oder Angehörigen der Pädagogischen Hochschule Heidelberg oder der SRH University of Applied
Sciences Heidelberg tätig.
Promovierende reichen Anträge über ihre Betreuungsperson ein. Studierende sind nicht antragsberechtigt.
Antragsberechtigte richten ihre Ethikanträge bitte in digitaler Form über den jeweiligen Fakultätsvorstand an die Ethikkommission unter
Bitte beachten Sie, dass nur Forschungsvorhaben von der Ethikkommission begutachtet werden. Unter Forschungsvorhaben i. S. d. Geschäftsordnung fallen Forschungsarbeiten von Forscher:innen sowie Promovierten, die nicht genuin auf Abschlussarbeiten beruhen. Promovierende können Anträge nur über ihre Betreuungsperson stellen, aber als Mitantragsteller:in auftreten. Studierende sind in ethischen Fragen zu wissenschaftlichen Arbeiten nicht selbst antragsberechtigt und können nur in Ausnahmefällen einen Rat über eine Betreuerin oder einen Betreuer einholen. Nähere Informationen hierzu finden Sie in der
Wissenschaftler:innen der Pädagogischen Hochschule Heidelberg und der SRH Hochschule Heidelberg mit Hilfe der ethischen Selbstüberprüfung geplante Forschungsvorhaben zuerst selbstständig auf ethische Aspekte reflektieren und somit möglicherweise von der Einreichung eines Ethikantrags bei der Ethikkommission absehen, zumal nicht alle Forschungsvorhaben einer ethischen Begutachtung durch eine Kommission bedürfen. In vielen Fällen kann ein Vorhaben durch die Forschenden selbst, aber auch in Kommunikation mit entsprechenden Peers als forschungsethisch unbedenklich eingestuft und somit Zeit und Arbeit eingespart werden.
Dabei ist die forschungsethische Reflexion stets kontextbezogen und komplex zu verstehen. Der zur Verfügung gestellte Fragebogen dient der Orientierung und unterstützt die Forschenden während des Reflexionsprozesses. Das Ergebnis der Reflexion soll den Wissenschaftler:innen aufzeigen, ob eine Prüfung durch die Kommission angezeigt ist oder nicht, denn die ethische Selbstprüfung stellt kein Votum durch die Ethikkommission dar.
Gegebenenfalls können Sie sich auch bei Ihrem Fördermittelgeber erkundigen, ob eine ethische Selbstüberprüfung des Forschungsvorhabens ausreichend ist (bspw. zur Publikation der Ergebnisse bei Verlagen).
[Link zum zugehörigen Dokument]
Bitte nutzen Sie für Ihre Studien folgende Vorlagen: (Verlinkung noch richtig setzen… aktuell noch alte Seite)
Die Geschäftsordnung entnehmen Sie dem Downloadbereich.
Wissenschaftliche Erhebungen an Schulen (u. a. Umfragen) von Forschenden oder Institutionen, die nicht zur Schulverwaltung gehören, benötigen eine Genehmigung. Dies regelt die Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums Baden-Württemberg "Werbung, Wettbewerbe und Erhebungen in Schulen". Zum Erhalt dieser Genehmigung muss die wissenschaftliche Erhebung folgenden Kriterien genügen:
- Bestehen eines erheblichen pädagogisch-wissenschaftlichen Interesses für das Land Baden-Württemberg
- Belastung für Schule, Schüler:innen und Lehrkräfte im Rahmen des Zumutbaren
Außerdem müssen auch die erforderlichen Auflagen hinsichtlich der Information, der Zustimmung und der Anonymität der zu Befragenden oder ihrer Eltern sowie des Datenschutzes eingehalten werden. Die personenbezogenen Daten von Schüler:innen dürfen nur mit Einwilligung der Eltern oder der volljährigen Schüler:innen erhoben werden.
- Beim Finden einer passenden Schule für die wissenschaftliche Erhebung helfen am besten persönliche Kontakte oder aber die Schuladressdatenbank des Kultusministeriums Baden-Württembergs. Bundesweite Schuladressen können (kostenpflichtig) über die statistischen Landesämter bezogen werden. Schuldatenbanken aller Bundesländer, überregionale Schuldatenbanken sowie Verzeichnisse von Privatschulen und Internatsverbänden (i. d. R. kostenlos) finden sich ebenfalls auf der Webseite des Deutschen Bildungsservers.
- Sämtliche Erhebungen und Befragungen an Schulen erfordern eine Genehmigung gemäß der Verwaltungsvorschrift "Werbung, Wettbewerbe und Erhebungen in Schulen". Dabei spielt es keine Rolle, ob beispielsweise Fragebögen ausgefüllt oder Videoaufnahmen gemacht werden. Auch Unterrichtsbeobachtungen gelten als wissenschaftliche Untersuchungen und unterliegen daher der Genehmigungspflicht. Eine Ausnahme bilden Hospitationen, die im Rahmen von Ausbildungsphasen wie dem Schulpraxissemester und dem Referendariat stattfinden und daher nicht als Erhebungen betrachtet werden.
Die Erteilung einer Genehmigung zur wissenschaftlichen Erhebung ist abhängig von der zu befragenden Schule.
- Bei Erhebungen an einzelnen Schulen liegt die Zuständigkeit bei der Schulleitung.
- Bei Erhebungen an mehreren Schulen im selben Regierungsbezirk liegt die Zuständigkeit bei der geschäftsführenden Schulleitung im Benehmen mit der betroffenen Schulleitung, sofern sich alle Schulen auf dem Gebiet eines Schulträgers befinden. In allen anderen Fällen liegt die Zuständigkeit beim jeweiligen Regierungspräsidium. Schulträgerschaften sind im Schulverzeichnis des Landes BW einzusehen.
- Bei Erhebungen, die Schulen in zwei oder mehr Regierungsbezirken betreffen, ist das Kultusministerium zuständig.
Folgende Dokumente sind zusammenzustellen und entsprechend vorzuhalten:
- Beschreibung des Projekts
- Bescheinigung der Hochschule über das Thema der wissenschaftlichen Arbeit
- Verwendete Instrumentarien (Fragebögen, Interviewleitfäden,Tests, etc.)
- Schreiben an die Schule, die Eltern, die Lehrkräfte und die Schüler:innen mit Informationen zur Studie sowie dem Hinweis auf Freiwilligkeit der Teilnahme
- Schriftliche Einverständniserklärung der Eltern bei Befragungen von minderjährigen Schüler:innen
Bei der Erhebung personenbezogener Daten ist die DSGVO zu beachten.
In der Bibliothek stehen allen Besuchern auf 5 PCs die Programme MAXQDA und SPSS zur Verfügung. Weitere Informationen finden sich direkt vor Ort.
Die Pädagogische Hochschule Heidelberg bietet Ihnen die Möglichkeit, eigene Umfragen für Ihre Forschung kostenlos über LimeSurvey durchzuführen. Dieser Service steht allen Forschenden, Young Researchers (Promovierenden sowie Postdocs) und bei Bedarf auch Masterstudierenden zur Erstellung Ihrer Masterarbeit der Pädagogischen Hochschule Heidelberg zur Verfügung. Mit LimeSurvey lassen sich webbasierte Umfragen erstellen und durchführen. Programmierkenntnisse sind hierfür nicht notwendig. Wenn Sie zuvor noch nicht mit LimeSurvey gearbeitet haben, sollte Sie allerdings die Bereitschaft mitbringen, sich selbstständig einzuarbeiten. Hierbei helfen Ihnen eine
Demoversion: Wenn sie neugierig sind, wie das Interface von LimeSurvey aussieht und sich bedienen lässt, können Sie auch zunächst mit der
Bitte beachten Sie, dass nur folgende Zielgruppen der Hochschule das Angebot federführend nutzen können:
1. Forschende ab Graduate Level (also Promovierende, Postdocs, Professor:inn:en und anderes Forschungspersonal)
2. Weitere Mitarbeitende der Hochschule (außer studentische oder wissenschaftliche Hilfskräfte)
3. Masterstudierende ausschließlich im Rahmen der Masterarbeit.
Alle anderen nutzen bitte andere Tools für Online-Befragungen. Hier existieren auch einige kostenlose Angebote für wissenschaftliche Zwecken (ACHTUNG: geltende Datenschutzbestimmungen beachten!).
Um eine eigene Umfrage über LimeSurvey durchführen zu können, schreiben Sie bitte eine E-Mail mit Ihrer Anfrage an Dimitry Okropiridze (okropiridze(at)ph-heidelberg.de). Bite beachten Sie, dass die Bearbeitung Ihrer Umfrage ungefähr 10 Tage dauern kann. Planen Sie diese Vorlaufzeit bitte entsprechend ein.
Um Ihre Anfrage möglichst schnell bearbeiten zu können, benötigen wir folgende Angaben:
- Ihren Namen, Kontaktinformation und Ihre Zugehörigkeit an der PH (=Projektverantwortliche:r)
- Ggf. Angabe weiterer Personen, die auf die Umfrage zugreifen können sollen (inkl. Name, Zugehörigkeit und E-Mail-Adresse)
- Titel der gewünschten Umfrage
- Dauer, wie lange die Umfrage und erhobenen Daten für Sie zugänglich sein sollen (damit ist nicht das Ende der Umfrage gemeint, sondern wie lange Sie selbst Zugriff auf den LimeSurvey-Bereich benötigen, z.B. um die Daten zu exportieren). Nach dieser Frist werden die Umfrage sowie alle Angabe der Teilnehmenden unwiderruflich gelöscht. Die Frist sollte nur in Ausnahmefällen mehr als ein halbes Jahr nach der Initialisierung der Umfrage betragen. Möchten Sie die Umfrage und Daten länger auf LimeSurvey erhalten, begründen Sie dies bitte in Ihrer Anfrage.
Nach Eingang der Anfrage werden wir Ihnen einen Zugang zur LimeSurvey-Seite der Pädagogischen Hochschule Heidelberg erstellen. Anschließend erhalten Sie eine E-Mail mit Informationen zu Ihrem Benutzername und Passwort für den Login. Zudem erstellen wir eine leere Umfrage mit dem von Ihnen angegeben Titel. Nur Sie und das Admin-Team können im Anschluss Ihre Umfrage bearbeiten und durchführen sowie die dazu gehörigen Daten einsehen. Die erhobenen Daten können einfach in verschiedenen Formaten exportiert und weiterverarbeitet werden.
Hinweis: Für die Inhalte, Sicherung und Datenschutz der Umfragen sind Sie selbst verantwortlich. Dies beinhaltet auch die Berücksichtigung und Einhaltung der
Bitte beachten Sie außerdem, dass der Speicherplatz für Uploads insgesamt begrenzt ist. Um allen Nutzerinnen und Nutzern die Möglichkeit zu geben, Dateien hochzuladen (z.B. Bilder, Videos), achten Sie bitte darauf, nur Uploads vorzunehmen, wenn diese für das Erkenntnisinteresse relevant sind. Außerdem möchten wir Sie bitten, Dateien mit möglichst kleiner Dateigröße für Uploads zu verwenden, soweit das deren Funktion nicht übermäßig einschränkt.
Experten-Tipp: Es gibt die Möglichkeit, die Umfrage von Beginn an in anonymer Form durchzuführen. Wenn Sie zusätzlich sichergehen, in Ihren Fragen und Items keine Informationen zu sammeln, die einen Rückschluss auf die teilnehmende Person erlauben, müssen Sie sich deutlich weniger Gedanken um Datenschutz und –sicherheit machen. Vergessen Sie trotzdem nicht das Informationsschreiben zu Beginn, mit dem Sie die Teilnehmenden über die Details der Studie und der Datenverarbeitung informieren! Ein Beispielschreiben zur Orientierung finden Sie zum Beispiel auf der Seite der Ethikkommission.
Möchten Sie Ihre Umfrage und die erhobenen Daten vor Ablauf des zu Beginn vereinbarten Datums löschen? Dann schreiben Sie uns eine kurze Nachricht an
Sie können Ihre Fragen auch ins
Kleinere Umfragen können auch kostenlos in unserem Learning Management System
- ist in den Poolräumen A233-A236 der Pädagogischen Hochschule installiert und kann von insgesamt 15 Nutzern gleichzeitig, unabhängig vom Ort, genutzt werden.
- Angestellte der Pädagogischen Hochschule Heidelberg können eine einjährige SPSS-Lizenz der Hochschule über das Beschaffungsformular für ihren Arbeits-PC und ein weiteres Endgerät erhalten. Hier fallen pro Jahr einmalige Kosten an, die ihm Rahmen des Lizenzvertrages ausgehandelt werden.
- ist auf vier (gekennzeichneten) PCs der Zentralbibliothek der PH Heidelberg verfügbar.
Eine Veröffentlichung von Forschungsdaten ist in aller Regel sinnvoll und empfehlenswert. Die Transparenz der Forschung und die damit einhergehende Bereitstellung der eigenen erhobenen Daten sind ein zentraler Teil guter wissenschaftlicher Praxis. Es gibt mittlerweile eine Vielzahl an Forschungsdatenzentren und Repositorien, in denen Sie Ihre Daten veröffentlichen können.
Allerdings gibt es auch Fälle, in denen eine Veröffentlichung der Daten nicht möglich, zu aufwendig oder nicht erlaubt ist. Dies hängt in der Regel vom analytischen Potenzial der Daten sowie von datenschutzrechtlichen Aspekten ab.
Siehe auch Richtlinien zum Open Access [Link].
Daten, die in Forschungsprojekten anfallen (etwa ausgefüllte Fragebogen u. ä.) sind von den Forscher:innen prinzipiell selbst aufzubewahren. In größeren Projektkontexten (z. B. DFG- oder BMBF-Projekte) können Daten bzw. Unterlagen in großem Umfang anfallen. Die Empfehlung ist, sie mindestens 10 Jahre aufzubewahren.
Gut zu wissen: Der Umgang mit Forschungsdaten ist von den meisten Fördermittelgebenden inzwischen vorausgesetzt. Darunter fallen auch Angaben zum Speicherort der Daten. Entstehende Kosten können zu Projektbeginn häufig geltend gemacht werden, setzen jedoch die Auseinandersetzung mit dem Forschungsdatenmanagement voraus.
Wir unterstützen Sie gerne beim Management Ihrer Forschungsdaten und beraten Sie hinsichtlich der vielfältigen Möglichkeiten.
Welche Möglichkeiten Sie hier schon bei der Beantragung von Forschungsprojekten haben und welche Möglichkeiten sich Ihnen sonst noch bieten, können wir gerne in einer persönlichen Beratung besprechen.
Der Senat hat die Begutachtung der Förderungswürdigkeit des Projektantrages an den Forschungsausschuss delegiert, der nach Maßgabe der „Verfahrensregeln für Anträge auf Forschungsförderung“ über die Förderungswürdigkeit des Antrages urteilt. Der Forschungsausschuss gibt dem Senat eine begründete Empfehlung über die Förderungswürdigkeit des Projektantrages zur Beschlussfassung. Liegen mehrere als förderungswürdig beurteilte Projektanträge vor, so empfiehlt der Forschungsausschuss dem Senat zur Beschlussfassung eine Prioritätenliste der Anträge.
Prof.in. Dr. Marita Eva Friesen
Prof. Dr. Steffi Sachse
Prof. Dr. Birgit Mesch
Jun. Prof. Dr. Priska Sprenger
Prof. Dr. Markus Lang (Stellvertreter)
Prof. Dr. Jürgen Oberschmidt (Stellvertreter)
Prof. Dr. Armin Baur (Stellvertreter)
Dr. Markus Schmitt
Stefan Ulrich (Stellvertreter)
Lena Schneider
Moritz Ruof (Stellvertreter)
[Stand: Juli 2025]