Die Nutzung der IT-Infrastruktur der PH setzt einen PH-Account und die Anerkennung der Verwaltungs- und Benutzungsordnung des Rechenzentrums voraus. Mit diesem Account kann man die Serverdienste (z. B. Mail-, Fileserver), Webportale (z. B. Webmail, Stud.IP), die Netzwerke (LAN, eduroam) und IT-Geräte in den Poolräumen sowie am Arbeitsplatz der Pädagogischen Hochschule Heidelberg nutzen.
Studierende erhalten ihre PH-Accountunterlagen (Infoschreiben mit Accountdaten) zusammen mit dem Studienausweis, Studienbuch etc. nach der Immatrikulation automatisch über das Studienbüro. Erst danach ist der Zugriff auf Stud.IP, E-Mail, WLAN und weitere Dienste möglich. Ein Vorabzugang auf die Systeme kann nicht eingerichtet werden.
Die Accountberechtigung erlischt mit dem Ausscheiden aus der Pädagogischen Hochschule (Exmatrikulation). Der Account nebst Daten wird zunächst automatisch deaktiviert und dann gelöscht. Bitte denken Sie rechtzeitig daran Ihre Daten zu sichern.
Zur Info: Wegen der Campuscard erhalten Studierende zeitgleich mit dem PH-Account auch einen separaten Account an der Universität Heidelberg.
Studienplatzbewerber/innen wenden sich bitte ausschließlich an das
Das
Solange Sie die Unterlagen für einen PH-Account noch nicht erhalten haben, wenden Sie sich bei eventuellen Rückfragen bitte nicht an die Benutzerverwaltung des Rechenzentrums, sondern an das
Studierende der Universität Heidelberg im polyvalenten Zwei-Fach-Bachelor mit LA-Option, die an Lehrveranstaltungen an der PH teilnehmen, die auch im Vorlesungsverzeichnis der Universität / HSE offiziell ausgebracht sind (zwingende Voraussetzung), können einen PH-Gast-Account erhalten. Dieses Angebot wird koordiniert durch die Heidelberg School of Education (
Die Beantragung eines BA-PH-Gast-Accounts für Uni-Studierende erfolgt ausschließlich über die Mailadresse
Der Gast-Account ist für ein Semester gültig und wird danach automatisch deaktiviert. Bitte denken Sie rechtzeitig daran Ihre Daten zu sichern.
Studierende der Universität Heidelberg im Studiengang Master of Education (Profillinie Gymnasium) werden automatisch auch an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg immatrikuliert. Sobald die entsprechenden Daten von Seiten der Universität an die PH übermittelt wurden, erfolgt die Einschreibung durch das Studienbüro der PH. Die PH-Accountdaten werden den Studierenden über das Studienbüro per Post zugestellt.
Eine Vorabbeantragung eines Accounts bei der Benutzerverwaltung ist nicht möglich.
Die Accountberechtigung erlischt mit dem Ausscheiden aus der Universität bzw. der Pädagogischen Hochschule (Exmatrikulation). Der Account nebst Daten wird zunächst automatisch deaktiviert und dann gelöscht. Bitte denken Sie rechtzeitig daran Ihre Daten zu sichern.
Die Definition auptamtliche Mitarbeiter:innen beinhaltet Beamte/Beschäftigte im akademischen Bereich (Professor:innen und Akademische Mitarbeiter:innen) sowie Beamte/Beschäftigte in der Verwaltung, in der Bibliothek, in den Sekretariaten und im Hausdienst etc.
Alle hauptamtlichen Mitarbeiter:innen benötigen einen PH-Account. Das Antragsformular ist beim Vertragsabschluss in der Personalabteilung erhältlich (das Passwort hierbei bitte offen lassen, das wird inzwischen von uns vergeben) und wird an
Die Zugangsdaten sind persönlich unter Vorlage eines Ausweisdokumentes beim Rechenzentrum ab dem ersten Arbeitstag (bitte nur nach Terminvereinbarung) abzuholen, ersatzweise kann dies auch in einer Videokonferenz über Zoomx geschehen.
Die Accountberechtigung erlischt mit dem Ausscheiden aus den Diensten der Pädagogischen Hochschule (Ruhestand/Rente (ausgenommen Professor:innen), Personalabgang). Entsprechende Accounts werden ohne vorherige Benachrichtigung mit Ablauf des letzten Arbeitstages zunächst automatisch deaktiviert und dann nebst Daten gelöscht. Bitte denken Sie rechtzeitig daran Ihre Daten zu sichern, da wir aus rechtlichen Gründen nicht befugt sind abgelaufene Accounts von ehemaligen Mitarbeiter:innen zur Datensicherung zu reaktivieren, auch nicht kurzfristig.
Zur Info: Mitarbeiter:innen, die im derzeit noch separaten Verwaltungsnetz beheimatet sind (Studienbüro, Haushalt&Finanzen, Personalabteilung Technik&Bau, Bibliothek, innerer Dienst etc.), erhalten zusätzlich einen VW-Account.
Ein zusätzlicher URZ-Account wird in der Regel nicht mehr benötigt und auch nur in besonders gut begründeten Ausnahmefällen gewährt.
Sollte ein URZ-Account für Spezialzwecke dennoch erforderlich sein, wenden Sie sich bitte mit einem aussagekräftigem Betreff, der unter anderem die Abkürzung URZ enthalten soll, an
URZ-Accounts sind ein Jahr gültig und werden in der Regel am 30.11. jeden Jahres automatisch deaktiviert. Bei dienstlichem Bedarf kann ab dem 25. Oktober per Mail an das PH-Serviceportal die Verlängerung für die nächste Periode beantragt werden. Bitte im Betreff unter anderem die Abkürzung URZ, den Vor- und Nachnamen sowie den URZ-Benutzernamen aufführen.
Personen, die einen offiziellen Lehrauftrag an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg innehaben, können einen PH-Account erhalten. Maßgebend ist hierbei die Meldeliste der Personalabteilung.
Das Antragsformular ist über
Die Zugangsdaten sind persönlich unter Vorlage eines Ausweisdokumentes beim Rechenzentrum frühestens einen Monat vor Semesterbeginn (bitte nur nach Terminvereinbarung) abzuholen, ersatzweise kann dies auch in einer Videokonferenz über Zoomx geschehen.
Die Accountberechtigung erlischt mit dem Ende des Lehrauftrags. Entsprechende Accounts werden ohne vorherige Benachrichtigung einen Monat nach Semesterende zunächst automatisch deaktiviert und dann nebst Daten gelöscht. Bitte denken Sie rechtzeitig daran Ihre Daten zu sichern, da wir aus rechtlichen Gründen nicht befugt sind abgelaufene Accounts von ehemaligen Mitarbeiter:innen zur Datensicherung zu reaktivieren, auch nicht kurzfristig.
Bei Vorliegen eines unmittelbaren Folgelehrauftrags unterbleibt die Deaktivierung, falls die Personalabteilung die entsprechenden Daten rechtzeitig an das Rechenzentrum übermittelt.
Studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte, die an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg eingeschrieben sind, benötigen meistens keinen zusätzlichen Account.
HiWis, die an der PH angestellt, aber nicht an der PH immatrikuliert sind, können einen PH-Account erhalten.
Das Antragsformular ist über
Die Zugangsdaten sind persönlich unter Vorlage eines Ausweisdokumentes beim Rechenzentrum ab dem ersten Arbeitstag (bitte nur nach Terminvereinbarung) abzuholen, ersatzweise kann dies auch in einer Videokonferenz über Zoomx geschehen.
Die Accountberechtigung erlischt mit dem Ende des Hiwi-Vertrags. Entsprechende Accounts werden ohne vorherige Benachrichtigung mit Ablauf des lezten Arbeitstages zunächst automatisch deaktiviert und dann nebst Daten gelöscht. Bitte denken Sie rechtzeitig daran Ihre Daten zu sichern, da wir aus rechtlichen Gründen nicht befugt sind abgelaufene Accounts von ehemaligen Mitarbeiter:innen zur Datensicherung zu reaktivieren, auch nicht kurzfristig
Im Rahmen des Bewerbungs- und Zulassungsverfahren registrieren sich Studienplatzbewerber:innen im Selfservice auf dem HISinOnePortal (
Personen, die an einer Fakultät der Pädagogischen Hochschule Heidelberg als Doktorand:in oder Habilitand:in angenommen wurden, sind accountberechtigt, wenn sie immatrikuliert oder an der PH angestellt sind. Diese Personen haben also entweder einen PH-Studierendenaccount oder einen PH-Account für Mitarbeiter:innen. Bitte achten Sie darauf, dass wenn Ihre Anstellung als Doktorand:in endet, aber das Doktorand:innenstudium noch weitergeht, Sie sich rechtzeitig immatrikulieren (auch mitten im Semester), damit Sie auch weiterhin einen PH Account nutzen können. Umwidmung eines Account für Mitarbeitende zum Studierendenaccount ist technisch nicht möglich, die umgekehrte Umwandlung ebensowenig.
Der Studierendenaccount wird im Laufe des Immatrikulationsprozesses automatisch erstellt, die Zugangsdaten werden per Post versendet. Mitarbeitende füllen üblicher Weise bei Vertragsabschluss auch einen Antrag auf PH-Account aus, der dann automatisch weitergeleitet wird.
Die Accountberechtigung erlischt mit dem Ende der Angehörigen-/Mitgliedseigenschaft (Exmatrikulation, Ablaufen des Vertrages). Entsprechende Accounts werden in der Regel ohne vorherige Benachrichtigung zunächst automatisch deaktiviert und dann nebst Daten gelöscht. Bitte denken Sie rechtzeitig daran Ihre Daten zu sichern, da wir aus rechtlichen Gründen nicht befugt sind abgelaufene Accounts von ehemaligen Mitarbeiter:innen zur Datensicherung zu reaktivieren, auch nicht kurzfristig.
Aus rechtlichen und organisatorischen Gründen können grundsätzlich nur Angehörige/Mitglieder der PH einen PH-Account erhalten.
Accountberechtigte Personen, die nicht in eine der aufgeführten Kategorien passen, wenden sich mit ihrem Anliegen unter Angabe der berechtigenden Daten zur Beratung an
Zu den sonstigen Berechtigten gehören zum Beispiel Personen, die über das Studienbüro offiziell als Gasthörer zugelassen wurden.
Die Accountberechtigung erlischt mit dem Ende der Angehörigen-/Mitgliedseigenschaft. Entsprechende Accounts werden in der Regel ohne vorherige Benachrichtigung zunächst deaktiviert und dann nebst Daten gelöscht.
Bei Fragen zu der Zugangs- und Benutzerverwaltung schreiben Sie uns über das Ticketsystem . Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Aktuell ist die Weboberfläche des Ticketsystems nur aus dem kabelgebundenen PH-Netzwerk heraus erreichbar.
Außerhalb des PH-Netzwerkes erreichen Sie uns über E-Mail: