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Organisatorisches zu Prüfungen
Online-Anmeldung zu Modulprüfungen
im Sommersemester 2025

23.06.2025 - 13.07.2025

Bitte überprüfen Sie während des Anmeldezeitraums, ob Ihre Prüfungsanmeldungen erfolgreich abgeschlossen wurden. Bei Fragen oder Problemen setzen Sie sich bitte sofort mit dem Prüfungsamt in Verbindung!

 

  • Gemeinsame Sprechstunde des Prüfungsamtes und des Studienbüros im SSC: Dienstag: 10:00 - 12:30; Ort: Raum 012 Altbau.
  • Wir empfehlen, Beglaubigungen in Ihrem örtlichen Bürgerdienst anfertigen zu lassen.
  • Leistungsbescheinigungen nach § 48 BAFöG (Formblatt 5) erhalten Sie bei Herr Prof. Dr. Herbert Stettberger. 

     

    → Alle gültigen Studien- und Prüfungsordnungen, sowie die Modulhandbücher, können Sie herunterladen. 

     

     

     

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

0.   Das Prüfungsamt gibt jedes Semester einen Anmeldezeitraum für Prüfungen bekannt
1.   Eine Anmeldung zur Prüfung im Anmeldezeitraum ist verbindlich
2.   Ohne fristgerechte Anmeldung ist eine Prüfungsteilnahme NICHT möglich
3.   Eine Anmeldung ist nur möglich, wenn alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind
4.   Als Nachweis für die Anmeldung gilt das pdf-Dokument, das Sie sich im Campusportal ausdrucken oder abspeichern können
5.   Eine Anmeldung ist nur im aktuellen Semester gültig, im neuen Semester muss eine neue Anmeldung erfolgen
6.   Eine Abmeldung von der Prüfung ist nur im Anmeldezeitraum möglich.
7.   Die Nicht-Teilnahme an einer angemeldeten Prüfung ohne triftigen Grund wird mit einem "nicht bestanden" bewertet
8.   Prüfungsrücktritte erfolgen ausschließlich über das Prüfungsamt (mit Kopie an die:den Prüfenden)
9.   Ein Prüfungsrücktritt gilt für alle im Zeitraum der Krankmeldung angemeldeten Prüfungen!
10. Die Bewertungen der Modulprüfungen werden von den Prüfenden eingegeben, nicht vom Prüfungsamt. 
      Nach deren Eingabe sind diese im Campusportal sichtbar


Aktuell kann KEINE Online-Anmeldung stattfinden für:


   Bitte verwenden Sie dafür folgendes Formular
- Masterstudiengang Ingenieurpädagogik
- Bachelorstudiengang FELBI (PO 2016)
- Praktika (Anmeldung läuft direkt über das Zentrum für Schulpraktische Studien (ZfS))
- Abschlussarbeiten (Anmeldung läuft direkt über das Prüfungsamt)
- Nachprüfungen, die im gleichen Semester stattfinden (werden im Fach organisiert und abgewickelt)
- Nachstudium (Masterzulassung mit Nachstudiumsauflage)
- Nachstudium migrierter Lehrkräfte (gemäß Anerkennungsbescheid des Regierungspräsidiums)
- Studierende der Universität Heidelberg (Kooperationsstudiengang M.Ed. Profillinie Lehramt Gymnasium) für Modulprüfungen  
   an der PH Heidelberg
- Studierende der PH Heidelberg M.Ed. Profillinie Lehramt Sekundarstufe I für Modulprüfungen
   an der Universität Heidelberg

Für diese Ausnahmen gilt das bisherige Anmeldeverfahren (das genaue Procedere können Sie im Fach/Studiengang erfragen).

  1. Wählen Sie auf der Startseite den Direktlink "Studien- und Prüfungsplaner/Prüfungsanmeldung".
  2. Öffnen Sie den Studiengang bzw. das Fach/den Studienbereich, in dem Sie eine Modulprüfung ablegen möchten.
  3. Klicken Sie bei der gewünschten Modulprüfung zunächst das Türsymbol (Mouseover: Anmelden) an.
  4. Lesen Sie „Wichtige Informationen zur Anmeldung von Prüfungsleistungen“ (inkl. Infoblatt) und bestätigen Sie die Hinweise durch Anklicken des „Ich akzeptiere“ Buttons.
  5. Klicken Sie auf „weiter“ und melden die Modulprüfung durch Betätigung des grünen Buttons „Anmelden“ an.
  6. Hinweis: Der grüne Button „Anmelden“ wird nur dann angezeigt, wenn Sie berechtigt sind, an der Prüfung teilzunehmen. Ansonsten erscheint ein Infotext, z.B. zu fehlenden Voraussetzungen, und die Anmeldung muss abgebrochen werden.

Den aktuellen Klausurenplan können Sie hier einsehen.

Für evtl. notwendige/unumgängliche „Änderungen am Zeitplan für Klausuren“ beachten Sie bitte diese . (Link wird erneuert in Kürze)

Den aktuellen Klausurenplan können Sie hier einsehen, bei Fragen dazu stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 


 

In Gleichstellungsfragen

Besonders belastete Studierende (Studierende mit einem Kind unter vierzehn Jahren bzw. Studierende, die aktuell Angehörige umfänglich unterstützen etc.) finden auf der Informationen zu Möglichkeiten der Entlastung.

Nachteilsausgleich

Die Behindertenbeauftragte Frau Barbara Bogner M.A. berät Studierende mit Behinderung/chronischer Krankheit im Vorfeld des Studiums und bei behinderungsspezifischen Fragen während des Studiums. Bitte wenden Sie sich zunächst an Frau Bogner, um sich über die Möglichkeiten eines Nachteilsausgleichs für Ihre Prüfung beraten zu lassen. Wichtige Informationen zum Thema Nachteilsausgleich finden Sie auf der .

Sollten Sie krankheitsbedingt von einer Prüfung zurücktreten bzw. eine Prüfung verschieben müssen, muss das Prüfungsamt unverzüglich informiert werden (Angabe von Name, Matrikelnummer, Studiengang, Fach, Prüfung und Prüfungsdatum). Hierzu ist ein ärztliches Attest erforderlich. Aus diesem Attest muss die sich aus der Krankheit ergebende Beeinträchtigung  bei der Anfertigung der Prüfungsleistung hervorgehen (Befundtatsachen). Bitte nutzen Sie hierzu diese . Das Prüfungsamt entscheidet auf dieser Grundlage über die Genehmigung Ihres Rücktritts.
Eine Information an Ihre Prüfer:innen sollte zeitgleich erfolgen.

Ausnahme
Wenn Sie krankheitsbedingt Fristverlängerungen für Hausarbeiten, Portfolios etc. beantragen möchten, stellen Sie bitte den Antrag mit entsprechenden Nachweisen direkt bei Ihrer/Ihrem Prüfenden.

Wichtige Voraussetzungen:
Ein Attest muss unverzüglich eingereicht werden  (unverzüglich heißt „ohne schuldhaftes Zögern“ – im Normalfall direkt am gleichen Tag).
Das Einreichen eines Attests im Nachhinein ist nicht möglich. Der Arztbesuch muss auch direkt stattfinden – ein ärztliches Attest, ausgestellt Mitte März für einen Krankheitszeitraum im Februar, wird nicht akzeptiert.

Bei unklaren Fällen oder Fragen steht das Prüfungsamt selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung (per Mail oder telefonisch).

Anerkennung von Kompetenzen aus dem
Hochschulbereich

Studien- und Prüfungsleistungen sowie Praktika, die Sie an anderen Hochschulen oder in anderen Studienangeboten erbracht habt, lassen sich auf Ihre aktuellen Studiengang anrechnen – sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.

 

Anrechnung außerhochschulischer
Kenntnisse und Fähigkeiten

Wenn Sie bereits Kenntnisse und Fähigkeiten außerhalb der Hochschule erworben haben – zum Beispiel durch eine Ausbildung oder Weiterbildung, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, diese Leistungen auf das Studium anzurechnen.

→ 

Bitte stellen Sie nach Bestehen Ihrer letzten Prüfungsleistung einen (Zeugnis, ToR, Urkunde, DS). 

Soll Ihr Diploma Supplement einen Hinweis auf zusätzliche Aktivitäten im Kontext Ihres Studiums enthalten, sollte das im Antrag vermerkt und Kopien der entsprechenden Bescheinigungen beigefügt werden. 

Das ausgefüllte und unterschriebene Formular reichen Sie im Prüfungsamt ein (persönliche Abgabe im SSC , Einwurf in den Briefkasten des Prüfungsamts im Eingangsbereich des PH-Altbaus, Versand per Post oder E-Mail).
Sobald Ihre Abschlussdokumente fertiggestellt sind, werden diese Ihnen zugeschickt.

Ergänzende Informationen zu den Abschlussdokumenten Masterstudiengang Lehramt Grundschule:

Nach Abschluss des hochschulischen Teils Ihres Studiums können Sie eine Bestehensbescheinigung beantragen, die Sie für Ihre Referendariatsbewerbung benötigen.

Nach erfolgreich durchlaufener Ausbildungszeit von zwölf Monaten im Vorbereitungsdienst für das Lehramt Grundschule erhalten Sie von der zuständigen staatlichen Stelle (Lehrerseminar) hierüber eine schriftliche Bestätigung. Diese reichen Sie bitte im Original im Prüfungsamt ein, damit wir Ihnen dann Ihre Abschlussdokumente (Masterzeugnis, Masterurkunde, TOR und DS) ausstellen können.

Unsere Mitarbeiter:innen der Telefonhotline helfen Ihnen gerne weiter.

Telefonhotline:
E-Mail:  

Montags - Donnerstags: 08:00 – 15:00 Uhr
Freitags: 08:00 – 12:00 Uhr