Das Professionalisierungspraktikum (PP) umfasst ein vierwöchiges Vollzeitpraktikum in der vorlesungsfreien Zeit. Klicke Dich durch die fünf Schritte, um alle wichtigen Dokumente und Hinweise für die Planung und Durchführung deines PP zu erhalten.
Auslandspraktika sind ausdrücklich erwünscht! Informiere Dich über die ZfS-Auslandsprogramme in China und Usbekistan oder starte Deine Suche im Auslands-Praktikumsportal.
zu Semesterbeginn findet die PP-Infoveranstaltung statt. Die Kenntnis der Inhalte ist Voraussetzung für die Anmeldung des Praktikums.
(PDF ca. 1,8 MB) - Anerkennung des PP? Alle Infos in den FAQ des ZfS.
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BFP_PP_Überblick (110 KB, PDF) -
BFP-PP_Überblick_ENG.pdf (155 KB, PDF) -
BFP-PP_Meldung_Bestätigung.pdf (195 KB, PDF) -
BFP_PP_Exposé (170 KB, PDF) -
BFP-PP_Zeitplan.pdf (110 KB, PDF)
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Merkblatt Infektionsschutzgesetz (153 KB, PDF) -
Merkblatt Unfallversicherungsschutz (29 KB, PDF) -
Zur Vorlage an der Schule (782 KB, PDF) -
Videoaufzeichnung-DSGVO-04-2021.pdf (360 KB, PDF)

Du hast Fragen zum PP oder zur Anerkennung?
Du brauchst eine individuelle Beratung zur Planung und Durchführung?
Praktikumsrelevante Leistungen im PP sind anerkennungsfähig, wenn diese im Rahmen eines Lehramtstudiums an einer Hochschule vor Beginn des Studiums an der PH HD absolviert wurden und die Anforderungen von forschendem Lernen in der Praxis nachgewiesen werden können. Freiwillige Praktika, FSJ-Praktika, Praktika im Rahmen von Ausbildungen usw. sind NICHT anerkennungsfähig.
Nein, die Lehramtspraktika werden nur beim ZfS angemeldet. Zeiträume beachten!
Professionalisierungspraktika, die sich ausschließlich auf "Rückenwind-Zeiten" beziehen, sind nicht genehmigungsfähig. Es ist aber möglich, im Rahmen von angemeldeten Praktika mit mindestens einem 14tägigen Block (zu Beginn des Praktikums), an der Schule weitere nachgängige Praktikumsleistungen im Rahmen von Rückenwind-Zeiten zu erbringen. Die Gesamtdauer des Praktikums darf 6 Monate nicht überschreiten, ein Zeitplan für die Praktikumsdurchführung ist bei Anmeldung vorzulegen. Mit dieser Regelung soll auch die Einbindung der Rückenwind-Tätigkeiten in den regulären Schulbetrieb gefördert werden. Die regulären Praktikumsbedingungen (Anmeldung vor Antritt, Begleitung durch Dozierende, Professionalisierungsaufgabe usw.) gelten auch für solche Praktika.
Bitte beachte die Hinweise des Forschungsreferats der PH HD zu
Gemäß Vereinbarung der Prorektor:innen Lehre vom 4.12.2020 gilt an allen PHen, dass Fachlehrkräfte ausschließlich das OSP vollständig anerkannt bekommen. Eine Anerkennung der Fachlehrkräfteausbildung auf andere Praktika ist somit nicht möglich.
Ja. Die Schulpraktischen Studien stellen eine Verknüpfung von Theorie und Praxis dar, d.h. die Maßstäbe wissenschaftlichen Arbeitens gelten auch in den Dokumenten, die Sie während Ihrer Praktika anfertigen. So müssen bei der Professionalisierungsaufgabe Fremdquellen (auch KI) gekennzeichnet sein; die Ausführungen sind mit einer Eigenständigkeitserklärung zu versehen. Erhärtet sich ein Plagiatsvorwurf, so hat dies i.d.R. das Nichtbestehen des Praktikums als Rechtsfolge.
Vollständige Praktikumsunterlagen sind bis vier Wochen nach Praktikumsende im ZfS einzureichen. Das Praktikum ist erst dann beendet, wenn auch der:die Dozent:in nach Prüfung der Professionalisierungsaufgabe die Bescheinigung unterschrieben hat.
Der Praxisanteil entspricht einem vierwöchigen Vollzeitpraktikum. In der Regel sind das 20 Tage im Block in der vorlesungsfreien Zeit.
Der Gesamtumfang des PP beträgt 180 Stunden. Davon entfallen mindestens 120 Stunden auf die Präsenzzeit in der Bildungsinstitution vor Ort, maximal 6 Stunden pro Tag sind anrechenbar.
Die Praktikumsstellen erwarten eine aussagekräftige Bewerbung (Motivationsschreiben, Lebenslauf mit Foto, Fächer, Interessen usw.). Dies gilt auch für E-Mail-Bewerbungen. Bitte informiere die Praktikumsstelle über die Anforderungen des Praktikums (Homepage: "Überblick BFP-PP-BP" ), welches in deutscher und englischer Sprache verfügbar ist.
Das PP ist als Blockpraktikum in der vorlesungsfreien Zeit zu absolvieren. In Ausnahmefällen wird das Praktikum während der Vorlesungszeit an Einzelterminen genehmigt (an nicht mehr als drei Tagen pro Woche, ein genauer Zeitplan ist vorzulegen), insofern dadurch keine gebuchten Veranstaltungen betroffen sind.
Wenn die Praktikumsleistung mit dem:r Dozierenden vereinbart wurde und das Praktikum im ZfS angemeldet ist, ist ein Dozierendenwechsel nicht möglich. Die Unterschrift auf dem Bestätigungsformular nach erfolgreichem PP muss übereinstimmen mit der Unterschrift auf der Anmeldung. Du solltest daher unmittelbar nach Abschluss des Praktikums die Unterschrift des:der begleitenden Dozierenden einholen.
Für die Begleitung eignen sich insbesondere diejenigen Dozierenden, die einen thematischen Bezug zu Deinem Vorhaben haben und ggf. Lehrveranstaltungen dazu ausbringen. Prinzipiell kann jede:r Dozent:in oder Lehrbeauftragte:r jeden Fachs angefragt werden. Für den Gesprächstermin mit dem:r Dozierenden legst Du ein aussagekräftiges Exposé vor.
Der Status als Praktikant:in schließt eigenverantwortliche Arbeit in Bildungsinstitutionen aus. Wenn Du bspw. mit Kindern arbeitest, muss stets eine verantwortliche Person erreichbar sein. Du selbst musst hierfür Sorge tragen und konkret nach der verantwortlichen Person fragen.
Das Betriebs- und Sozialpraktikum betrifft die weitere Ausbildung im Vorbereitungsdienst. Daher ist das Landeslehrerprüfungsamt zuständig.