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Bildungszeit

Die Beschäftigten in Baden-Württemberg haben einen Anspruch gegenüber den Arbeitgeber:innen auf Bildungszeit. Während der Bildungszeit sind Sie von ihren Arbeitgeber:innen unter Fortzahlung der Bezüge freizustellen. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen die Beschäftigten selbst. 

Wie Sie als Mitarbeitende der PH Heidelberg die Bildungszeit für Ihre berufliche und persönliche Entwicklung nutzen können, erklären wir Ihnen kurz und verständlich in diesem Video.

mit herzlichem Dank an die Professional School für die Bereitstellung des Videos im Rahmen der Kampagne "Jahr der Weiterbildung"

Die PH Heidelberg ist als Bildungseinrichtung nach dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg anerkannt!

Die Antwort ist: Ja [ich würde wieder Bildungsurlaub nehmen]. Ich finde es super, dass man von seinem Arbeitgeber freigestellt wird, um sich fünf Tage voll und ganz einem Thema zu widmen. [...] Gleichzeitig liegt bei einem Bildungsurlaub nach die Betonung auf Bildung und nicht auf Urlaub – ich bevorzuge daher ab sofort den Begriff Bildungszeit. Und Zeit für Bildung, die sollten wir uns gerade heute alle nehmen.

Verena Loos, Pressesprecherin an der PH Heidelberg

   …berichtet Verena  über die Erfahrungen ihrer Bildungszeit.

  • Wer kann Bildungszeit nehmen?
  • Wofür kann Bildungszeit genommen werden?
  • Anerkennung von Bildungseinrichtungen
  • uvm.

Weitere Informationen auf den Internetseiten des Regierungspräsidiums Baden-Württemberg

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Weitere Informationen auf der Internetseite www.bildungsurlaub.de

  • Weitere Fördermöglichkeiten
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  • uvm.

weiter Informationen auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg: