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Das besondere Erweiterungsfach umfasst 45 ECTS-Punkte und schließt mit einem Hochschulzertifikat ab. Insgesamt werden sieben der 13 Lehrveranstaltungen spezifisch von der Taubblinden- / Hörsehbehindertenpädagogik angeboten. Die weiteren sechs Veranstaltungen werden durch die Öffnung von Seminaren anderer Fachbereiche abgedeckt - davon drei aus der Blinden- und Sehbehinderten- und drei aus der Hörgeschädigtenpädagogik. Informationen hierzu entnehmen Sie bitte LSF.

Im ersten Modul des besonderen Erweiterungsfaches besuchen Sie ein taubblindenspezifisches Seminar im Wintersemester, innerhalb dessen ein Überblick über notwendiges Grundlagenwissen im Kontext von Geburtstaubblindheit vermittelt wird. 
Zudem werden zwei weitere Seminare aus den Fachrichtungen Blinden- und Sehbehinderten- sowie Hörgeschädigtenpädagogik belegt.

Durch den Besuch des Seminars können Sie

  • Meilensteine der Bildung und Erziehung von Kindern/Jugendlichen mit Taubblindheit/Hörsehbehinderung benennen und kritisch reflektieren können.
  • die Population von Menschen mit Taubblindheit/Hörsehbehinderung in der Vergangenheit und in der Gegenwart skizzieren und eine Einordnung auf Basis des funktionalen Sinnesvermögens vornehmen können.
  • die Konzepte Lesbarkeit, Vertrauen sowie den körperlich-taktilen Ansatz beschreiben und analysieren können.
  • die Kernprinzipien der Intervention benennen und im pädagogischen Alltag zum Teil anwenden können.
  • das spezifische Verständnis von Entwicklung im Kontext von Taubblindheit/Hörsehbehinderung erklären und ihre sprachliche Ausdrucksweise daran anpassen können.
  • beschreiben und analysieren können, inwiefern Kommunikationsentwicklung gemeinsam durch beide Partner stattfindet.
  • die eigene Kreativität und das eigene Reflexionsvermögen professionalisieren sowie erweitern.
  • Elemente gut funktionierender Beziehungen mit Kindern/Jugendlichen mit Taubblindheit/Hörsehbehinderung beschreiben und analysieren können.

Das Modul TB 01 „Grundlagen der Taubblinden- / Hörsehbehindertenpädagogik“ wird in Form einer mündlichen Prüfung im zeitlichen Umfang von 20 Minuten geprüft. Wenn Sie an der Prüfung teilnehmen möchten, müssen Sie sich fristgerecht im Campusportal dazu anmelden. Parallel dazu tragen Sie sich bitte in die Stud-IP-Gruppe zur Prüfung ein. Sie sollten eine halbe Stunde vor Prüfungsbeginn anwesend sein und Ihren Studierendenausweis mitbringen. Geprüft werden Sie von mir, es ist ein weiterer Prüfender anwesend, in der Regel ein Dozent aus der Blinden- / Sehbehinderten- oder Hörgeschädigtenpädagogik.

Sie dürfen sich - angelehnt an die einzelnen Sitzungsüberschriften des taubblindenspezifischen Seminars "Grundlagen der Taubblinden- / Hörsehbehindertenpädagogik" - ein Thema auswählen, dass Sie in der mündlichen Prüfung vertiefend in den Fokus nehmen möchten. Auf Basis dieses Themas dürfen Sie ein Mind Map entwickeln, innerhalb dessen die Verknüpfungen innerhalb des Themas, aber auch zu den weiteren Sitzungen des Seminars und zu den zugeordneten Veranstaltungen aus den Fachrichtungen der Blinden- und Sehbehinderten- und Hörgeschädigtenpädagogik sichtbar werden. Ich rate Ihnen an, einen kurzen (ca. eine Minute) Beginn auf Grundlage Ihres Schwerpunktthemas vorzubereiten, mit dem Sie einsteigen dürfen, wenn Sie möchten.

Ziel der Prüfung ist eine Wissensabfrage, innerhalb der deutlich werden soll, inwiefern Sie ein Verständnis über die Spezifik der Taubblinden- / Hörsehbehindertenpädagogik erworben haben. Die Note wird Ihnen direkt im Anschluss an die Prüfung mitgeteilt und innerhalb einer Woche im Campusportal eingetragen.

Als Orientierungshilfe für Sie und die Prüfer dient Dokument, das Sie bitte ausgefüllt zur Prüfung mitbringen. Insbesondere ein oder eine Gliederung (sollte Ihnen die Arbeit mittels eines Mind Maps nicht liegen) sind handlungsleitend für das Gespräch. Welches Format Sie hier wählen, hängt davon ab, mit welchem Sie Ihre Gedankeninhalte besser sichtbar machen können. Bitte speichern Sie das Dokument folgendermaßen: TB_01_SoSe_2022_Nachname_Vorname_Orientierungshilfe (bzw. TB_01_WiSe_2025_26_Nachname_Vorname_Orientierungshilfe) – danke!

Innerhalb des zweiten Moduls besuchen Sie zwei taubblindenspezifische Seminare, deren Inhalte chronologisch aufeinander aufbauen, da sie die Kommunikationsentwicklung in den Fokus nehmen. Das Seminar TB 02 A findet immer im Wintersemester statt. Es wird empfohlen, es zuerst zu besuchen. Im Sommersemester findet das Seminar TB 02 B statt. Zusätzlich werden zwei Seminare aus den Fachrichtungen Blinden- und Sehbehinderten- sowie Hörgeschädigtenpädagogik belegt.

Durch den Besuch des Seminars TB 02 A können Sie

  • die Konzepte Attunement, Ko-Präsenz und Ko-Regulation darstellen und haben eine Vorstellung davon entwickelt, wie Elemente daraus praktisch umzusetzen sind.
  • soziales Zugewandtsein analytisch betrachten und beschreiben.
  • das Konzept Agency erklären und in ihrer eigenen Tätigkeit kompetent analysieren.
  • den Aufbau und die Weiterentwicklung mentaler Vorstellungen, Reziprozität sowie die verschiedenen Formen von Aufmerksamkeit (gegenseitig, alternierend, miteinander geteilt) in ihrer Spezifik für den Personenkreis von Menschen mit Taubblindheit/Hörsehbehinderung beschreiben und eine Verknüpfung zur eigenen Praxis herstellen sowie Elemente daraus analysieren.

Durch den Besuch des Seminars TB 02 B können Sie

  • Protokonversationen erkennen und eine Vorstellung davon haben, wie sie geführt werden.
  • die Spezifik der Konfrontation mit Sprache von Menschen mit Taubblindheit/Hörsehbehinderung  benennen und wissen, wie Kinder/Jugendliche mit Taubblindheit/Hörsehbehinderung auf eine reflektierte kompetente Weise mit Sprache konfrontiert werden.
  • bezugnehmende Gesten erkennen.
  • Narrative sowie deren Relevanz beschreiben.
  • die Spezifik von Begriffs- und Kategorienbildung im Kontext von Taubblindheit/Hörsehbehinderung zu beschreiben.
  • die Spezifik in der Entwicklung eines geteilten Vokabulars bis hin zur Entwicklung einer kulturellen Sprache unter Einbeziehung in eine Gesprächskultur beschreiben.
  • die Bedeutung von Sprache im Kontext von Taubblindheit/Hörsehbehinderung differenziert darstellen.
  • die Besonderheiten in der Kommunikationsentwicklung von Menschen mit Taubblindheit/Hörsehbehinderung anhand eines Videos aufzeigen, mit fachlichen Konzepten verknüpfen und in interdisziplinär zusammengesetzten Gruppen diskutieren

Im Modul TB 02 „Kommunikation unter dem außergewöhnlichen Umstand von Taubblindheit/Hörsehbehinderung“ findet eine 24-Stunden-Klausur im Umfang von 90 Minuten im Prüfungszeitraum statt (Beginn 10 Uhr morgens, Ende 10 Uhr morgens). Um an der Klausur teilzunehmen, müssen Sie sich fristgerecht im Campusportal anmelden. Parallel dazu sollten Sie sich in die Stud.IP-Gruppe zur Prüfung eintragen. Die Klausur wird in Stud.IP hochgeladen. Hier laden Sie sie nach Beendigung der Bearbeitung ebenfalls wieder hoch. Bitte benennen Sie sie dabei folgendermaßen: TB_02_SoSe_2026_Nachname_Vorname_Klausur (bzw. TB_02_WiSe_2026_27_Nachname_Vorname_Klausur). Sollten Sie einen Nachteilsausgleich haben, senden Sie mir die Klausur als PDF und bitten um eine Eingangsbestätigung.

Die Anforderung ist es, dass Sie grundlegendes Wissen sichtbar machen und anwenden. Dazu wird in der Regel mit der Anwendung der Inhalte auf ein Videobeispiel gearbeitet.

In die Bewertung fließen die Bereiche „Kontakt und soziale Interaktion“ sowie „Kommunikation mittels erfahrungsbasierter, individuell verhandelter Äußerungen“ mit je 30 Punkten ein, d. h. Sie können insgesamt 60 Punkte erreichen. Die Klausur gilt bei 50% mit bestanden.

Für das dritte Modul besuchen Sie ein taubblindenspezifisches Seminar im Wintersemester (in der Regel in Form eines Kompaktseminars), in welchem ein Überblick über vorhandene Assessmentmöglichkeiten und -tools im Kontext von Geburtstaubblindheit vermittelt wird. 
Zusätzlich belegen Sie zwei Seminare aus den Fachrichtungen Blinden- und Sehbehinderten- sowie Hörgeschädigtenpädagogik.

Das Ziel ist, dass Sie

  • den theoretischen Rahmen in Form von grundlegenden taubblindenspezifischen Konzepten für die Durchführung von Assessment skizzieren und die einzelnen Theorien in ihren Grundzügen erklären können.
  • ein funktionales Assessment der Sehfähigkeit bei (Verdacht auf) Taubblindheit/Hörsehbehinderung beschreiben und durchführen können.
  • ein funktionales Assessment der Hörfähigkeit bei (Verdacht auf) Taubblindheit/Hörsehbehinderung beschreiben und durchführen können.
  • ein funktionales Assessment der Tastfähigkeit bei (Verdacht auf) Taubblindheit/Hörsehbehinderung beschreiben und durchführen können.
  • ein funktionales Assessment zur Einschätzung des kommunikativen Entwicklungsstandes bei (Verdacht auf) Taubblindheit/Hörsehbehinderung beschreiben können.

Beim Modul TB 03 „Assessment im Kontext von Taubblindheit/Hörsehbehinderung“ schreiben Sie eine Hausarbeit. Die Prüfung beginnt in dem Semester, indem Sie sich im Campusportal dazu anmelden und in die entsprechende Stud.IP-Gruppe eintragen. Anschließend sprechen Sie das übergeordnete Thema mit mir ab.

Sie wählen einen Assessmentbereich (Hören, Sehen, Tasten, Kommunikation, taktiles Arbeitsgedächtnis), stellen diesen – das Thema – sowie eine daraus abgeleitete Fragestellung theoretisch dar (Assessmenttool/s und Theorien/Konzepte) und führen videobasiert eine Analyse durch (Videopool: Booklets „Kommunikation und angeborene Taubblindheit“, „Traces“, „Landscapes of touch“, „The emergence of communication“, …). Anschließend bewerten Sie das Tool hinsichtlich personengruppenspezifischer Indikation und notwendiger Rahmenbedingungen, zeigen Chancen und Risiken auf und nehmen Stellung zu Ihrem eigenen Erkenntnisgewinn im Zuge der Erarbeitung der Hausarbeit.

Das Titelblatt für die Hausarbeit laden sie sich bitte herunter.

Der Umfang des schriftlichen Teils liegt bei 15 bis 20 Seiten Text. Diese Angabe gilt pro Person (für den reinen Text, ohne Titelblatt, Gliederung, Literaturverzeichnis, Anhänge u. ä.). In der schriftlichen Arbeit werden eine selbstständige wissenschaftliche Auseinandersetzung sowie wissenschaftliche Darstellungsfähigkeit erwartet. Die Verarbeitung von Fachliteratur sowie die kritische Auseinandersetzung damit sind unverzichtbar. Die Literaturauswahl geht von der Seminarbibliographie aus und wird durch zusätzliche Fachliteratur erweitert.

Die schriftliche Ausarbeitung umfasst neben dem doppelseitig gedruckten Text:

- das vorgeschriebene Titelblatt (s. o.) sowie

- eine formlose Erklärung über die eigenständige Anfertigung der schriftlichen Arbeit

Für die Textgestaltung ist zu berücksichtigen:

  • Schriftart (Arial)
  • Größe 11
  • Blocksatz
  • Silbentrennung
  • Seitenzahl (unten rechts)
  • 2cm Rand oben, unten, links
  • 3,5cm Rand rechts (für Korrekturanmerkungen)
  • Überschriften fett
  • Zeilenabstand 1,5

Es ist nach American Psychological Association (APA) zu zitieren. Die Abgabe erfolgt im Sommersemester bis spätestens 30.09. und im Wintersemester bis spätestens 31.03. Sollten Sie sich in LSF angemeldet haben und nicht abgeben, gilt die Prüfung in dem Semester als nicht bestanden und kann im nächsten Semester wieder angetreten werden. Die Abgabe erfolgt per Mail an Frau Wanka als PDF. Bitte benennen Sie die Datei folgendermaßen: TB_03_SoSe_2026_Nachname_Vorname_Hausarbeit (bzw. TB_03_WiSe_2026_27_Nachname_Vorname_Hausarbeit). Es ist nicht nötig, noch eine Papierversion zukommen zu lassen.

Das vierte Modul besteht aus drei Seminaren, die ausschließlich taubblindenspezifisch sind und Ihnen Einblicke in unterschiedliche fachpraktische Bereiche bieten.

Durch den Besuch des Seminars TB 04 A im Sommersemester lernen Sie die Spezifik auf dem Weg zur konventionellen Kommunikation sowie verschiedene Kommunikationsformen kennen und können nach Besuch des Seminars

  • die Spezifik der konventionellen Kommunikation von Menschen mit Taubblindheit/Hörsehbehinderung insbesondere hinsichtlich des Zugangs zu Sprache an sich, des Weltwissens und der Begriffsbildung differenziert beschreiben.
  • taktile Aufmerksamkeit beschreiben, sie erkennen und den Zusammenhang zwischen taktiler Aufmerksamkeit und Sprache herstellen.
  • On-body signs, haptische Zeichen, taktile Gebärden (auch den Grundwortschatz) und ihre Spezifik im Kontrast zur DGS sowie Lormen beschreiben und in Grundzügen anwenden.
  • weitere mögliche Kommunikationsformen im Kontext von Taubblindheit/Hörsehbehinderung benennen und näher beschreiben.

Der Besuch des Seminars TB 04 B im Sommersemester (in der Regel als Kompaktseminar, davon zwei Tage an einem Kompetenzzentrum für Menschen mit Taubblindheit/Hörsehbehinderung) befähigt Sie,

  • grundlegende historische und aktuelle Konzepte des Lehrens und Lernens sowie des Erwerbs und Gebrauchs taubblindenspezifischer Kommunikation von Kindern/Jugendlichen mit Taubblindheit/Hörsehbehinderung nachvollziehbar darzustellen.
  • relevante Aspekte barrierearmer Gestaltung von Bildungsprozessen für Kinder und Jugendliche mit Taubblindheit/Hörsehbehinderung zu beschreiben.
  • die zentrale Bedeutung des veränderten Zugangs zur Wahrnehmung von Welt, zum Aufbau mentaler Vorstellungen und zur Entstehung von Konzeptwissen, Kategorienbildung sowie Begriffsbildung im pädagogischen Alltag zu beschreiben.
  • die spezifischen didaktischen Notwendigkeiten für den Unterricht mit Schüler*innen mit Taubblindheit/Hörsehbehinderung zu benennen und anzuwenden.
  • die zentrale Bedeutung von Beratung und Kooperation in der Bildungsarbeit bei Kindern/Jugendlichen mit Taubblindheit/Hörsehbehinderung zu erläutern und entsprechende dialogische Prozesse aller daran Beteiligten zu initiieren und anzuleiten.
  • fachpraktische Einblicke in den institutionalisierten Weg wie bspw. Frühförderung, sonderpädagogischer Dienst, taubblindenspezifische Beschulung, Leben und Arbeiten als erwachsener Mensch mit Taubblindheit/Hörsehbehinderung - auch im Alter - mit theoretischen Konzepten zu verknüpfen.

Innerhalb des Seminars TB 04 C erwerben Sie die Kompetenzen,

  • die spezifischen Aspekte von Familien- und Interaktionsberatung im Kontext von Taubblindheit/Hörsehbehinderung benennen und mit der Methode der Videografie in Zusammenhang bringen zu können.
  • Rahmenbedingungen und Grundvoraussetzungen für Videoanalyse zu benennen und zu reflektieren.
  • verschiedene Formen von Videoanalyse, mögliche Einsatz- und Durchführungsszenarien sowie Vor- und Nachteile in unterschiedlichen Settings zu benennen.
  • mehrere taubblindenspezifische Konzepte mit konkreten Videoaufnahmen zu verknüpfen und Vorschläge zur Intervention zu formulieren.
  • Videoanalysen anhand von Fallbeispielen durchzuführen und dadurch das eigene selbstreflexive Vermögen zu erweitern.

Die Modulprüfung im Modul TB 04 „Fachpraktische Vertiefung“ wird in Form eines Portfolios erbracht. Das Portfolio macht Ihren individuellen Lernweg im besonderen Erweiterungsfach Taubblinden- / Hörsehbehindertenpädagogik sichtbar und verbindet Theorie, Praxis und Selbstreflexion.

Das Portfolio besteht aus zwei Teilen:

  • Teil 1 (ca. 30 %): kreativer, individueller Ausdruck Ihrer Auseinandersetzung mit Themen der Taubblinden- und Hörsehbehindertenpädagogik (z.B. Collage, Mind-Map, Audio-Podcast, Comic, Video, Infografik).
  • Teil 2 (ca. 70 %): analytisch-reflektierende Dokumentation, in der Sie Seminarthemen, eigene Erfahrungen, ggf. Fallbeispiele und Literatur systematisch verknüpfen und Ihren Lernprozess kritisch reflektieren.

Der Umfang beträgt ca. zehn Seiten im einheitlichen Layout (zzgl. kreativer Beilagen). Erforderlich sind u.a. Deckblatt, Strukturverzeichnis und Eigenständigkeitserklärung. Die Abgabe erfolgt digital als PDF nach Anmeldung der Prüfung im Campusportal, die Zitation richtet sich nach APA.

Die Bewertung orientiert sich u.a. an der Nachvollziehbarkeit Ihres Lernprozesses, der Verknüpfung von Theorie und Praxis, der Tiefe der Reflexion, der Kreativität des Ausdrucks sowie der Einhaltung der formalen Anforderungen.

Detaillierte Informationen zu Aufbau, Umfang, Formalia und Bewertung finden Sie im Portfolio-Leitfaden TB 04.

Aber irgendwie gehören die Infos auch ganz an den Anfang vor die Modulübersicht oder? Und irgendwie teilweise auch zu “Auf einen Blick”→

Das besondere Erweiterungsfach setzt sich aus vier Modulen mit einem Studienumfang von insgesamt 45 ECTS zusammen. Studienbeginn ist jeweils das Wintersemester. Seminare aus der Blinden- und Sehbehinderten- sowie Hörgeschädigtenpädagogik werden häufig jedes Semester angeboten und können somit flexibel in den Studienplan eingebunden werden. (Stattdessen vielleicht: Neben dem spezifischen Seminarangebot aus der Taubblinden- und Hörsehbehindertenpädagogik werden zur Absolvierung der Module Seminare aus der Blinden- und Sehbehindertenpädagogik belegt. Diese sind über das Modulhandbuch und LSF einsehbar. Sie werden jedoch häufig jedes Semester angeboten und können somit flexibel in den Studienplan eingebunden werden.)

Das Erweiterungsfach kann grundständig in zwei Semestern oder neben dem Hauptstudium in mehreren Semestern studiert werden. Die Entscheidung obliegt Ihnen als Student*in. Es empfiehlt sich, das besondere Erweiterungsfach entweder so früh wie möglich zu beginnen oder es im Anschluss an das Hauptstudium kompakt innerhalb von zwei Semestern zu studieren.

Die Reihenfolge der Module kann nach Bedarf gewählt werden. Der Besuch des taubblindenspezifischen Seminars zu den Grundlagen in Modul 01 wird jedoch vor dem Besuch weiterer taubblindenspezifischer Seminar empfohlen. Auch wird im Modul TB 02 empfohlen erst das im Wintersemester angebotene Seminar "Kontakt und Soziale Interaktion" und dann das im Sommersemester angebotene Seminar "Kommunikation mittels erfahrungsbasierter individuell verhandelter Äußerungen" zu besuchen, da es dann leichter ist, den Seminarinhalten zu folgen. Zahlreiche Seminare stehen aufgrund der Pandemie auch digital asynchron zur Verfügung.

Die Prüfungsformate sind den jeweiligen Modulen zugeordnet, Termine für Prüfungen werden so zeitnah wie möglich bekannt gegeben.

Zwecks Informationsaustausch und Vernetzung untereinander existiert die Stud.IP-Gruppe "Taubblinden- / Hörsehbehindertenpädagogik" (← verlinken, wenn das geht??), in die sich Interessierte und Studierende des besonderen Erweiterungsfaches Taubblinden- / Hörsehbehindertenpädagogik eintragen können. Melden Sie sich gern auch vor oder während bzw. nach Aufnahme des Studiums des besonderen Erweiterungsfaches auf der an - hier werden Sie immer aktuell informiert.

Das Besondere Erweiterungsfach Taubblinden- / Hörsehbehindertenpädagogik ist zulassungsbeschränkt. Es stehen 20 Studienplätze zur Verfügung. Sie stellen fristgerecht einen Antrag auf Zulassung. Dies erfolgt online über diesen - die Bewerbungsfrist ist der 15.07. Die benötigten Nachweise laden Sie während des Bewerbungsprozesses hoch. Sollte die Anzahl der Bewerber:innen die zur Verfügung stehenden Plätze überschreiten, erfolgt ein Auswahlverfahren. Sollte das nicht der Fall sein, erfolgt kein Auswahlverfahren. Studienbeginn ist immer das Wintersemester. Bislang konnten alle interssierten Studierenden angenommen werden. Ich freue mich auf Sie!

Pro Modul ist eine Prüfung abzulegen, d. h. Sie absolvieren insgesamt vier Prüfungen innerhalb Ihres Studiums des besonderen Erweiterungsfaches Taubblinden- / Hörsehbehindertenpädagogik.

Für jede dieser Prüfungen - auch für die Hausarbeit - gilt, dass Sie sich fristgerecht im Campusportal anmelden müssen, um die Prüfung antreten zu können.

Haben Sie alle Seminare eines Moduls besucht bzw. alle dem Modulhandbuch zu entnehmenden Kompetenzen erworben, melden Sie sich zusätzlich über Stud.IP zur Modulprüfung an. Hierfür sind Veranstaltungen angelegt, die "Modulprüfung TB" heißen und mit der jeweiligen Modulnummer sowie dem Titel des Moduls versehen sind. Beispielsweise: `Modulprüfung TB 01 "Grundlagen der Taubblinden- / Hörsehbehindertenpädagogik" - mündliche Prüfung` (leicht zu finden, wenn Sie nach Veranstaltungen von "Wanka" suchen). Für die mündliche Prüfung (TB 01) wird spätestens eine Woche vor der Prüfung die Liste mit den Prüfungszeiten in der entsprechenden Stud.IP-Gruppe veröffentlicht. Bei speziellen Bedarfen hinsichtlich des Prüfungszeitpunktes (Tag, Uhrzeit) oder vorliegendem Nachteilsausgleich nehmen Sie bitte zeitnah Kontakt zu mir auf.

Die Noten trage ich im Anschluss an die Prüfung im Campusportal ein und können bei Bedarf im Zuge einer Sprechstunde besprochen werden.

Zur Beantragung Ihres Abschlusszertifikats nutzen Sie bitte das gleiche Formular wie zur Beantragung Ihres Zeugnisses (Abrufbar unter: oder hier im Downloadbereich). Sie können hier TB auswählen. Die Beantragung läuft über das Prüfungsamt.

Gern können Sie zur Thematik Taubblinden- / Hörsehbehindertenpädagogik eine Masterarbeit schreiben. Wenn ich Themen aus meinen Forschungsprojekten habe, innerhalb denen sich eine Masterarbeit anbietet, schreibe ich über die Stud.IP-Liste Taubblinden- / Hörsehbehindertenpädagogik sowie per Mailinglisten (Sehen, Hören, GENT). Bei Interesse können Sie sich dann gern bei mir melden.

Voraussetzung für eine Masterarbeit im Kontext der Taubblinden- / Hörsehbehindertenpädagogik ist, dass Sie Sehen, Hören oder GENT in der ersten oder zweiten Fachrichtung studieren, da dies dann als Fachrichtung für die Masterarbeit zugeordnet werden und ich Sie erstbetreuen kann.

Sollten Sie eine Masterarbeit mit frühpädagogischen Thema schreiben, gilt dies nicht und ein Verfassen der Arbeit ist unabhängig von Ihren studierten Fachrichtungen möglich. Dann jedoch muss die Masterarbeit ein frühpädagogisches Thema haben.

Nachdem wir uns auf ein Thema geeinigt haben, dürfen Sie Titelvorschläge machen. Dabei ist es essentiell, dass Sie sich an Ihrer Forschungsfrage orientieren. Welche Forschungsfrage möchten Sie mittels Ihrer Masterarbeit beantworten? Überlegen Sie in diesem Zusammenhang auch, mit welchen Methoden eine Beantwortung der Frage/n möglich ist und lesen sich schon mal ein.

Ich bitte Sie, die Gliederung mit mir abzusprechen. Dafür können Sie mir einen Entwurf per Mail schicken und ich gebe Ihnen dann Feedback. Wichtig ist, dass es einen Theorieteil gibt, aus dem heraus Sie eine Fragestellung entwickeln, sich dann ein Methodenteil anschließt, der die gewählte/n Methode/n, die Sie zur Beantwortung Ihrer Fragestellung/en nutzen, beschreibt. Der dritte große Teil ist die Darstellung, Auswertung, Interpretation und Diskussion der Ergebnisse. Achten Sie bitte darauf, am Ende der Arbeit auch auf methodische und inhaltliche Grenzen Ihrer Arbeit einzugehen und einen möglichen Ausblick zu geben.

Ich empfehle immer auch die Gliederung mit der Zweitbetreuung abzustimmen.

Wenn ich Sie zweitbetreue, freue ich mich auch, wenn Sie mir die Gliederung zukommen lasse, so dass ich Ihnen zu Beginn der Arbeit eine Rückmeldung geben kann. Danach können Sie mich bei Bedarf kontaktieren, insbesondere falls es fachliche Fragen gibt, die in den Bereich Taubblinden- oder Frühpädagogik fallen

Formal ist es mir nur wichtig, dass Sie einheitlich nach APA zitieren, welche Schriftart und Schriftgröße, welche Zeilenabstände und welche Randbreite, sollte durchgehend sein, hier gebe ich jedoch nichts vor.

Ferner weise ich gern darauf hin, dass es aus meiner Sicht sinnvoll ist nach dem Theorieteil einen methodologischen Teil zu verfassen, in dem Sie sozusagen die Theorie der Methode aufgreifen. Anschließend kommt dann Ihr methodisches Vorgehen, Ihre Methode, die sich aus der Forschungsfrage oder den Forschungsfragen ergibt.

Wenn ich Sie betreue, kann ich die Unterschrift auf dem Anmeldeformular entweder vor Ort an der PH machen (schauen Sie einfach, wann und wo ich lehre und kommen Sie kurz vor der Veranstaltung vorbei) oder aber Sie senden mir das Dokument zu, ich unterschreibe es und sende es Ihnen per Mail zurück.

Ich freue mich, wenn Sie Ihr Professionalisierungspraktikum im Bereich Taubblinden- / Hörsehbehindertenpädagogik absolvieren möchten. Es bieten sich hier als Praktikumsorte die vier Kompetenzzentren für Menschen mit Taubblindheit/Hörsehbehinderung an: Die Stiftung St. Franziskus Heiligenbronn, die Blindeninstitutsstiftung Würzburg, das Deutsche Taubblindenwerk Hannover und das Oberlinhaus in Potsdam. Denkbar ist auch die Nikolauspflege Stuttgart. International ist natürlich ganz viel möglich, in der „Nähe“ wäre die Tanne in der Schweiz, das ÖHTB in Österreich oder aber Kentalis in den Niederlanden zu nennen.

Gern begleite ich Sie in diesem thematischen Bezug als Dozentin von hochschulischer Seite. Lassen Sie mir vorab Ihr Exposé zukommen. Handlungsleitend ist es für mich, darin zu erkennen, dass Sie sich vorab mit der Einrichtung und dem Personenkreis (Menschen mit Taubblindheit/Hörsehbehinderung oder Menschen mit komplexer Behinderung) beschäftigt und eine Vorstellung entwickelt haben, auf welche Aspekte Sie Ihren Fokus richten möchten. Hierauf sollten auch Ihre entwickelten Fragestellungen fußen. Sollte es nach dem Beginn des Praktikums zu Änderungen Ihrer Fragestellung/en kommen, bin ich hierfür absolut offen. Schreiben Sie mir einfach eine kurze Mail, so dass ich diese Änderung wahrnehmen und bestätigen kann.

Noch zum Ablauf: Wenn ich Ihr Exposé und das Anmeldeformular per Mail erhalten und diesbezüglich keine Fragen habe, unterschreibe ich es, scanne es ein und sende es Ihnen zurück, so dass Sie es ans Zentrum für schulpraktische Studien weiterleiten können.

Für die anzugebende Literatur können Sie gern auch einen Blick in die Literatur im Zuge der Seminare oder in die Literaturliste des besonderen Erweiterungsfaches (siehe Download) werfen.

Vom Umfang her kann ich Ihnen lediglich eine grobe Orientierung nennen, da es auf das Thema, Ihre getätigten Erfahrungen und die Art und Weise, wie Sie es darstellen, ankommt. In der Regel belaufen sich die Ausarbeitungen auf ca. 8 bis 15 Seiten. Formatieren Sie gern einheitlich. Sie können sich hierzu auch an den Vorgaben für die Hausarbeit in TB 03 orientieren (siehe Webseite besonderes Erweiterungsfach TB, Modulprüfungen, TB 03). Bitte speichern Sie das Dokument am Ende unter Angabe des Semesters, in dem Sie es verfasst haben, der Kennzeichnung Professionalisierungsaufgabe sowie Ihrem Nach- und Ihrem Vornamen (z.B. SoSe_2022_Professionalisierungsaufgabe_Nachname_Vorname) und senden es mir als PDF zusammen mit der Bescheinigung, die zu unterschreiben ist, zu. Vielen Dank!

Prodekanin
wanka@ph-heidelberg.de
311 / Altbau

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