Das besondere Erweiterungsfach umfasst 45 ECTS-Punkte und schließt mit einem Hochschulzertifikat ab. Insgesamt werden sieben der 13 Lehrveranstaltungen spezifisch von der Taubblinden- / Hörsehbehindertenpädagogik angeboten. Die weiteren sechs Veranstaltungen werden durch die Öffnung von Seminaren anderer Fachbereiche abgedeckt - davon drei aus der Blinden- und Sehbehinderten- und drei aus der Hörgeschädigtenpädagogik. Informationen hierzu entnehmen Sie bitte LSF.
Das besondere Erweiterungsfach setzt sich aus vier Modulen mit einem Studienumfang von insgesamt 45 ECTS zusammen. Studienbeginn ist jeweils das Wintersemester. Neben dem spezifischen Seminarangebot aus der Taubblinden- und Hörsehbehindertenpädagogik werden zur Absolvierung der Module Seminare aus der Blinden- und Sehbehindertenpädagogik belegt. Diese sind über das
Das Erweiterungsfach kann grundständig in zwei Semestern oder neben dem Hauptstudium in mehreren Semestern studiert werden. Die Entscheidung obliegt Ihnen als Student*in. Es empfiehlt sich, das besondere Erweiterungsfach entweder so früh wie möglich zu beginnen oder es im Anschluss an das Hauptstudium kompakt innerhalb von zwei Semestern zu studieren.
Die Reihenfolge der Module kann nach Bedarf gewählt werden. Der Besuch des taubblindenspezifischen Seminars zu den Grundlagen in Modul 01 wird jedoch vor dem Besuch weiterer taubblindenspezifischer Seminar empfohlen. Auch wird im Modul TB 02 empfohlen erst das im Wintersemester angebotene Seminar "Kontakt und Soziale Interaktion" und dann das im Sommersemester angebotene Seminar "Kommunikation mittels erfahrungsbasierter individuell verhandelter Äußerungen" zu besuchen, da es dann leichter ist, den Seminarinhalten zu folgen. Zahlreiche Seminare stehen aufgrund der Pandemie auch digital asynchron zur Verfügung.
Die Prüfungsformate sind den jeweiligen Modulen zugeordnet, Termine für Prüfungen werden so zeitnah wie möglich bekannt gegeben.
Zwecks Informationsaustausch und Vernetzung untereinander existiert die
Zur Beantragung Ihres Abschlusszertifikats nutzen Sie bitte das gleiche Formular wie zur Beantragung Ihres Zeugnisses (Abrufbar unter:
Das Besondere Erweiterungsfach Taubblinden- / Hörsehbehindertenpädagogik ist zulassungsbeschränkt. Es stehen 20 Studienplätze zur Verfügung. Sie stellen fristgerecht einen Antrag auf Zulassung. Dies erfolgt online über diesen
Pro Modul ist eine Prüfung abzulegen, d. h. Sie absolvieren insgesamt vier Prüfungen innerhalb Ihres Studiums des besonderen Erweiterungsfaches Taubblinden- / Hörsehbehindertenpädagogik.
Für jede dieser Prüfungen - auch für die Hausarbeit - gilt, dass Sie sich fristgerecht im Campusportal anmelden müssen, um die Prüfung antreten zu können.
Haben Sie alle Seminare eines Moduls besucht bzw. alle dem Modulhandbuch zu entnehmenden Kompetenzen erworben, melden Sie sich zusätzlich über Stud.IP zur Modulprüfung an. Hierfür sind Veranstaltungen angelegt, die "Modulprüfung TB" heißen und mit der jeweiligen Modulnummer sowie dem Titel des Moduls versehen sind. Beispielsweise: `Modulprüfung TB 01 "Grundlagen der Taubblinden- / Hörsehbehindertenpädagogik" - mündliche Prüfung` (leicht zu finden, wenn Sie nach Veranstaltungen von "Wanka" suchen). Für die mündliche Prüfung (TB 01) wird spätestens eine Woche vor der Prüfung die Liste mit den Prüfungszeiten in der entsprechenden Stud.IP-Gruppe veröffentlicht. Bei speziellen Bedarfen hinsichtlich des Prüfungszeitpunktes (Tag, Uhrzeit) oder vorliegendem Nachteilsausgleich nehmen Sie bitte zeitnah Kontakt zu mir auf.
Die Noten trage ich im Anschluss an die Prüfung im Campusportal ein und können bei Bedarf im Zuge einer Sprechstunde besprochen werden.
Im ersten Modul des besonderen Erweiterungsfaches besuchen Sie ein taubblindenspezifisches Seminar im Wintersemester, innerhalb dessen ein Überblick über notwendiges Grundlagenwissen im Kontext von Geburtstaubblindheit vermittelt wird.
Zudem werden zwei weitere Seminare aus den Fachrichtungen Blinden- und Sehbehinderten- sowie Hörgeschädigtenpädagogik belegt.
Durch den Besuch des Seminars können Sie
- Meilensteine der Bildung und Erziehung von Kindern/Jugendlichen mit Taubblindheit/Hörsehbehinderung benennen und kritisch reflektieren können.
- die Population von Menschen mit Taubblindheit/Hörsehbehinderung in der Vergangenheit und in der Gegenwart skizzieren und eine Einordnung auf Basis des funktionalen Sinnesvermögens vornehmen können.
- die Konzepte Lesbarkeit, Vertrauen sowie den körperlich-taktilen Ansatz beschreiben und analysieren können.
- die Kernprinzipien der Intervention benennen und im pädagogischen Alltag zum Teil anwenden können.
- das spezifische Verständnis von Entwicklung im Kontext von Taubblindheit/Hörsehbehinderung erklären und ihre sprachliche Ausdrucksweise daran anpassen können.
- beschreiben und analysieren können, inwiefern Kommunikationsentwicklung gemeinsam durch beide Partner stattfindet.
- die eigene Kreativität und das eigene Reflexionsvermögen professionalisieren sowie erweitern.
- Elemente gut funktionierender Beziehungen mit Kindern/Jugendlichen mit Taubblindheit/Hörsehbehinderung beschreiben und analysieren können.
Das Modul TB 01 „Grundlagen der Taubblinden- / Hörsehbehindertenpädagogik“ wird in Form einer mündlichen Prüfung im zeitlichen Umfang von 20 Minuten geprüft. Wenn Sie an der Prüfung teilnehmen möchten, müssen Sie sich fristgerecht im Campusportal dazu anmelden. Parallel dazu tragen Sie sich bitte in die Stud-IP-Gruppe zur Prüfung ein. Sie sollten eine halbe Stunde vor Prüfungsbeginn anwesend sein und Ihren Studierendenausweis mitbringen. Geprüft werden Sie von mir, es ist ein weiterer Prüfender anwesend, in der Regel ein Dozent aus der Blinden- / Sehbehinderten- oder Hörgeschädigtenpädagogik.
Sie dürfen sich - angelehnt an die einzelnen Sitzungsüberschriften des taubblindenspezifischen Seminars "Grundlagen der Taubblinden- / Hörsehbehindertenpädagogik" - ein Thema auswählen, dass Sie in der mündlichen Prüfung vertiefend in den Fokus nehmen möchten. Auf Basis dieses Themas dürfen Sie ein Mind Map entwickeln, innerhalb dessen die Verknüpfungen innerhalb des Themas, aber auch zu den weiteren Sitzungen des Seminars und zu den zugeordneten Veranstaltungen aus den Fachrichtungen der Blinden- und Sehbehinderten- und Hörgeschädigtenpädagogik sichtbar werden. Ich rate Ihnen an, einen kurzen (ca. eine Minute) Beginn auf Grundlage Ihres Schwerpunktthemas vorzubereiten, mit dem Sie einsteigen dürfen, wenn Sie möchten.
Ziel der Prüfung ist eine Wissensabfrage, innerhalb der deutlich werden soll, inwiefern Sie ein Verständnis über die Spezifik der Taubblinden- / Hörsehbehindertenpädagogik erworben haben. Die Note wird Ihnen direkt im Anschluss an die Prüfung mitgeteilt und innerhalb einer Woche im Campusportal eingetragen.
Als Orientierungshilfe für Sie und die Prüfer dient
Innerhalb des zweiten Moduls besuchen Sie zwei taubblindenspezifische Seminare, deren Inhalte chronologisch aufeinander aufbauen, da sie die Kommunikationsentwicklung in den Fokus nehmen. Das Seminar TB 02 A findet immer im Wintersemester statt. Es wird empfohlen, es zuerst zu besuchen. Im Sommersemester findet das Seminar TB 02 B statt. Zusätzlich werden zwei Seminare aus den Fachrichtungen Blinden- und Sehbehinderten- sowie Hörgeschädigtenpädagogik belegt.
Durch den Besuch des Seminars TB 02 A können Sie
- die Konzepte Attunement, Ko-Präsenz und Ko-Regulation darstellen und haben eine Vorstellung davon entwickelt, wie Elemente daraus praktisch umzusetzen sind.
- soziales Zugewandtsein analytisch betrachten und beschreiben.
- das Konzept Agency erklären und in ihrer eigenen Tätigkeit kompetent analysieren.
- den Aufbau und die Weiterentwicklung mentaler Vorstellungen, Reziprozität sowie die verschiedenen Formen von Aufmerksamkeit (gegenseitig, alternierend, miteinander geteilt) in ihrer Spezifik für den Personenkreis von Menschen mit Taubblindheit/Hörsehbehinderung beschreiben und eine Verknüpfung zur eigenen Praxis herstellen sowie Elemente daraus analysieren.
Durch den Besuch des Seminars TB 02 B können Sie
- Protokonversationen erkennen und eine Vorstellung davon haben, wie sie geführt werden.
- die Spezifik der Konfrontation mit Sprache von Menschen mit Taubblindheit/Hörsehbehinderung benennen und wissen, wie Kinder/Jugendliche mit Taubblindheit/Hörsehbehinderung auf eine reflektierte kompetente Weise mit Sprache konfrontiert werden.
- bezugnehmende Gesten erkennen.
- Narrative sowie deren Relevanz beschreiben.
- die Spezifik von Begriffs- und Kategorienbildung im Kontext von Taubblindheit/Hörsehbehinderung zu beschreiben.
- die Spezifik in der Entwicklung eines geteilten Vokabulars bis hin zur Entwicklung einer kulturellen Sprache unter Einbeziehung in eine Gesprächskultur beschreiben.
- die Bedeutung von Sprache im Kontext von Taubblindheit/Hörsehbehinderung differenziert darstellen.
- die Besonderheiten in der Kommunikationsentwicklung von Menschen mit Taubblindheit/Hörsehbehinderung anhand eines Videos aufzeigen, mit fachlichen Konzepten verknüpfen und in interdisziplinär zusammengesetzten Gruppen diskutieren
Im Modul TB 02 „Kommunikation unter dem außergewöhnlichen Umstand von Taubblindheit/Hörsehbehinderung“ findet eine 24-Stunden-Klausur im Umfang von 90 Minuten im Prüfungszeitraum statt (Beginn 10 Uhr morgens, Ende 10 Uhr morgens). Um an der Klausur teilzunehmen, müssen Sie sich fristgerecht im Campusportal anmelden. Parallel dazu sollten Sie sich in die Stud.IP-Gruppe zur Prüfung eintragen. Die Klausur wird in Stud.IP hochgeladen. Hier laden Sie sie nach Beendigung der Bearbeitung ebenfalls wieder hoch. Bitte benennen Sie sie dabei folgendermaßen: TB_02_SoSe_2026_Nachname_Vorname_Klausur (bzw. TB_02_WiSe_2026_27_Nachname_Vorname_Klausur). Sollten Sie einen Nachteilsausgleich haben, senden Sie mir die Klausur als PDF und bitten um eine Eingangsbestätigung.
Die Anforderung ist es, dass Sie grundlegendes Wissen sichtbar machen und anwenden. Dazu wird in der Regel mit der Anwendung der Inhalte auf ein Videobeispiel gearbeitet.
In die Bewertung fließen die Bereiche „Kontakt und soziale Interaktion“ sowie „Kommunikation mittels erfahrungsbasierter, individuell verhandelter Äußerungen“ mit je 30 Punkten ein, d. h. Sie können insgesamt 60 Punkte erreichen. Die Klausur gilt bei 50% mit bestanden.
Für das dritte Modul besuchen Sie ein taubblindenspezifisches Seminar im Wintersemester (in der Regel in Form eines Kompaktseminars), in welchem ein Überblick über vorhandene Assessmentmöglichkeiten und -tools im Kontext von Geburtstaubblindheit vermittelt wird.
Zusätzlich belegen Sie zwei Seminare aus den Fachrichtungen Blinden- und Sehbehinderten- sowie Hörgeschädigtenpädagogik.
Das Ziel ist, dass Sie
- den theoretischen Rahmen in Form von grundlegenden taubblindenspezifischen Konzepten für die Durchführung von Assessment skizzieren und die einzelnen Theorien in ihren Grundzügen erklären können.
- ein funktionales Assessment der Sehfähigkeit bei (Verdacht auf) Taubblindheit/Hörsehbehinderung beschreiben und durchführen können.
- ein funktionales Assessment der Hörfähigkeit bei (Verdacht auf) Taubblindheit/Hörsehbehinderung beschreiben und durchführen können.
- ein funktionales Assessment der Tastfähigkeit bei (Verdacht auf) Taubblindheit/Hörsehbehinderung beschreiben und durchführen können.
- ein funktionales Assessment zur Einschätzung des kommunikativen Entwicklungsstandes bei (Verdacht auf) Taubblindheit/Hörsehbehinderung beschreiben können.
Beim Modul TB 03 „Assessment im Kontext von Taubblindheit/Hörsehbehinderung“ schreiben Sie eine Hausarbeit. Die Prüfung beginnt in dem Semester, indem Sie sich im Campusportal dazu anmelden und in die entsprechende Stud.IP-Gruppe eintragen. Anschließend sprechen Sie das übergeordnete Thema mit mir ab.
Sie wählen einen Assessmentbereich (Hören, Sehen, Tasten, Kommunikation, taktiles Arbeitsgedächtnis), stellen diesen – das Thema – sowie eine daraus abgeleitete Fragestellung theoretisch dar (Assessmenttool/s und Theorien/Konzepte) und führen videobasiert eine Analyse durch (Videopool: Booklets „Kommunikation und angeborene Taubblindheit“, „Traces“, „Landscapes of touch“, „The emergence of communication“, …). Anschließend bewerten Sie das Tool hinsichtlich personengruppenspezifischer Indikation und notwendiger Rahmenbedingungen, zeigen Chancen und Risiken auf und nehmen Stellung zu Ihrem eigenen Erkenntnisgewinn im Zuge der Erarbeitung der Hausarbeit.
Das Titelblatt für die Hausarbeit laden sie sich bitte
Der Umfang des schriftlichen Teils liegt bei 15 bis 20 Seiten Text. Diese Angabe gilt pro Person (für den reinen Text, ohne Titelblatt, Gliederung, Literaturverzeichnis, Anhänge u. ä.). In der schriftlichen Arbeit werden eine selbstständige wissenschaftliche Auseinandersetzung sowie wissenschaftliche Darstellungsfähigkeit erwartet. Die Verarbeitung von Fachliteratur sowie die kritische Auseinandersetzung damit sind unverzichtbar. Die Literaturauswahl geht von der Seminarbibliographie aus und wird durch zusätzliche Fachliteratur erweitert.
Die schriftliche Ausarbeitung umfasst neben dem doppelseitig gedruckten Text:
- das vorgeschriebene Titelblatt (s. o.) sowie
- eine formlose Erklärung über die eigenständige Anfertigung der schriftlichen Arbeit
Für die Textgestaltung ist zu berücksichtigen:
- Schriftart (Arial)
- Größe 11
- Blocksatz
- Silbentrennung
- Seitenzahl (unten rechts)
- 2cm Rand oben, unten, links
- 3,5cm Rand rechts (für Korrekturanmerkungen)
- Überschriften fett
- Zeilenabstand 1,5
Es ist nach American Psychological Association (APA) zu zitieren. Die Abgabe erfolgt im Sommersemester bis spätestens 30.09. und im Wintersemester bis spätestens 31.03. Sollten Sie sich in LSF angemeldet haben und nicht abgeben, gilt die Prüfung in dem Semester als nicht bestanden und kann im nächsten Semester wieder angetreten werden. Die Abgabe erfolgt per Mail an Frau Wanka als PDF. Bitte benennen Sie die Datei folgendermaßen: TB_03_SoSe_2026_Nachname_Vorname_Hausarbeit (bzw. TB_03_WiSe_2026_27_Nachname_Vorname_Hausarbeit). Es ist nicht nötig, noch eine Papierversion zukommen zu lassen.
Das vierte Modul besteht aus drei Seminaren, die ausschließlich taubblindenspezifisch sind und Ihnen Einblicke in unterschiedliche fachpraktische Bereiche bieten.
Durch den Besuch des Seminars TB 04 A im Sommersemester lernen Sie die Spezifik auf dem Weg zur konventionellen Kommunikation sowie verschiedene Kommunikationsformen kennen und können nach Besuch des Seminars
- die Spezifik der konventionellen Kommunikation von Menschen mit Taubblindheit/Hörsehbehinderung insbesondere hinsichtlich des Zugangs zu Sprache an sich, des Weltwissens und der Begriffsbildung differenziert beschreiben.
- taktile Aufmerksamkeit beschreiben, sie erkennen und den Zusammenhang zwischen taktiler Aufmerksamkeit und Sprache herstellen.
- On-body signs, haptische Zeichen, taktile Gebärden (auch den Grundwortschatz) und ihre Spezifik im Kontrast zur DGS sowie Lormen beschreiben und in Grundzügen anwenden.
- weitere mögliche Kommunikationsformen im Kontext von Taubblindheit/Hörsehbehinderung benennen und näher beschreiben.
Der Besuch des Seminars TB 04 B im Sommersemester (in der Regel als Kompaktseminar, davon zwei Tage an einem Kompetenzzentrum für Menschen mit Taubblindheit/Hörsehbehinderung) befähigt Sie,
- grundlegende historische und aktuelle Konzepte des Lehrens und Lernens sowie des Erwerbs und Gebrauchs taubblindenspezifischer Kommunikation von Kindern/Jugendlichen mit Taubblindheit/Hörsehbehinderung nachvollziehbar darzustellen.
- relevante Aspekte barrierearmer Gestaltung von Bildungsprozessen für Kinder und Jugendliche mit Taubblindheit/Hörsehbehinderung zu beschreiben.
- die zentrale Bedeutung des veränderten Zugangs zur Wahrnehmung von Welt, zum Aufbau mentaler Vorstellungen und zur Entstehung von Konzeptwissen, Kategorienbildung sowie Begriffsbildung im pädagogischen Alltag zu beschreiben.
- die spezifischen didaktischen Notwendigkeiten für den Unterricht mit Schüler*innen mit Taubblindheit/Hörsehbehinderung zu benennen und anzuwenden.
- die zentrale Bedeutung von Beratung und Kooperation in der Bildungsarbeit bei Kindern/Jugendlichen mit Taubblindheit/Hörsehbehinderung zu erläutern und entsprechende dialogische Prozesse aller daran Beteiligten zu initiieren und anzuleiten.
- fachpraktische Einblicke in den institutionalisierten Weg wie bspw. Frühförderung, sonderpädagogischer Dienst, taubblindenspezifische Beschulung, Leben und Arbeiten als erwachsener Mensch mit Taubblindheit/Hörsehbehinderung - auch im Alter - mit theoretischen Konzepten zu verknüpfen.
Innerhalb des Seminars TB 04 C erwerben Sie die Kompetenzen,
- die spezifischen Aspekte von Familien- und Interaktionsberatung im Kontext von Taubblindheit/Hörsehbehinderung benennen und mit der Methode der Videografie in Zusammenhang bringen zu können.
- Rahmenbedingungen und Grundvoraussetzungen für Videoanalyse zu benennen und zu reflektieren.
- verschiedene Formen von Videoanalyse, mögliche Einsatz- und Durchführungsszenarien sowie Vor- und Nachteile in unterschiedlichen Settings zu benennen.
- mehrere taubblindenspezifische Konzepte mit konkreten Videoaufnahmen zu verknüpfen und Vorschläge zur Intervention zu formulieren.
- Videoanalysen anhand von Fallbeispielen durchzuführen und dadurch das eigene selbstreflexive Vermögen zu erweitern.
Die Modulprüfung im Modul TB 04 „Fachpraktische Vertiefung“ wird in Form eines Portfolios erbracht. Das Portfolio macht Ihren individuellen Lernweg im besonderen Erweiterungsfach Taubblinden- / Hörsehbehindertenpädagogik sichtbar und verbindet Theorie, Praxis und Selbstreflexion.
Das Portfolio besteht aus zwei Teilen:
- Teil 1 (ca. 30 %): kreativer, individueller Ausdruck Ihrer Auseinandersetzung mit Themen der Taubblinden- und Hörsehbehindertenpädagogik (z.B. Collage, Mind-Map, Audio-Podcast, Comic, Video, Infografik).
- Teil 2 (ca. 70 %): analytisch-reflektierende Dokumentation, in der Sie Seminarthemen, eigene Erfahrungen, ggf. Fallbeispiele und Literatur systematisch verknüpfen und Ihren Lernprozess kritisch reflektieren.
Der Umfang beträgt ca. zehn Seiten im einheitlichen Layout (zzgl. kreativer Beilagen). Erforderlich sind u.a. Deckblatt, Strukturverzeichnis und Eigenständigkeitserklärung. Die Abgabe erfolgt digital als PDF nach Anmeldung der Prüfung im Campusportal, die Zitation richtet sich nach APA.
Die Bewertung orientiert sich u.a. an der Nachvollziehbarkeit Ihres Lernprozesses, der Verknüpfung von Theorie und Praxis, der Tiefe der Reflexion, der Kreativität des Ausdrucks sowie der Einhaltung der formalen Anforderungen.
Detaillierte Informationen zu Aufbau, Umfang, Formalia und Bewertung finden Sie im Portfolio-Leitfaden TB 04.
Grundsätzlich möglich
Gern können Sie zur Thematik Taubblinden- / Hörsehbehindertenpädagogik eine Masterarbeit schreiben.
Wenn ich Themen aus meinen Forschungsprojekten habe, innerhalb derer sich eine Masterarbeit anbietet, kommuniziere ich diese über die Stud.IP-Liste Taubblinden- / Hörsehbehindertenpädagogik sowie über entsprechende Mailinglisten (Sehen, Hören, GENT). Bei Interesse können Sie sich dann gern bei mir melden.
Erstbetreuung im Kontext Taubblinden- / Hörsehbehindertenpädagogik
Voraussetzung für eine Erstbetreuung im Kontext Taubblinden- / Hörsehbehindertenpädagogik ist, dass Sie Sehen, Hören oder GENT in der ersten oder zweiten Fachrichtung studieren. Dann kann die Masterarbeit entsprechend zugeordnet werden und ich kann Sie erstbetreuen.
Auch wenn das Studium des besonderen Erweiterungsfaches Taubblinden- / Hörsehbehindertenpädagogik die Einarbeitung in taubblinden- / hörsehbehindertenpädagogische Themen oft erleichtert, ist eine Masterarbeit im Feld grundsätzlich auch dann möglich, wenn Sie diese Schwerpunkte nicht studieren. In diesem Fall wird im Betreuungsprozess entsprechend berücksichtigt, welches Vorwissen Sie mitbringen und welche inhaltlichen bzw. methodischen Zugänge für Ihr Thema realistisch und stimmig sind.
Masterarbeiten mit frühpädagogischem Bezug
Wenn Sie eine Masterarbeit mit frühpädagogischem Thema schreiben, ist dies grundsätzlich unabhängig von Ihren studierten Fachrichtungen möglich. Dann muss die Masterarbeit jedoch inhaltlich frühpädagogisch ausgerichtet sein.
Zweitbetreuung
Wenn ich Sie zweitbetreue, ist mir ebenfalls wichtig, dass ich zu Beginn einen Blick auf Forschungsfrage(n) und Gliederung werfen kann. Danach können Sie mich bei Bedarf kontaktieren – insbesondere bei fachlichen Fragen im Bereich Taubblinden- / Hörsehbehindertenpädagogik bzw. Frühpädagogik.
1) Ausgangspunkt: Ihre Forschungsfrage (intrinsisch motiviert)
Zentral ist eine klar formulierte Forschungsfrage (ggf. ergänzt durch Unterfragen), der Sie intrinsisch motiviert nachgehen möchten. Leitend ist:
- Was möchten Sie genau klären/verstehen/beschreiben/erklären?
- Warum ist die Frage fachlich relevant (Forschung und/oder Praxis)?
- Mit welchen Daten/Materialien lässt sich die Frage beantworten?
Merksatz: Forschungsfrage → Methode → Titel (nicht umgekehrt).
2) Titel
Nachdem wir uns auf Thema und Forschungsfrage verständigt haben, können Sie Titelvorschläge formulieren. Ein guter Titel spiegelt Forschungsfrage, Untersuchungsgegenstand und ggf. den Kontext (Setting/Personenkreis) präzise wider.
3) Frühzeitig ein Arbeitsdokument anlegen und Literatur organisieren
- Ich empfehle ausdrücklich, sehr früh ein Arbeitsdokument für die Masterarbeit anzulegen und darin eine Gliederung zu führen – anfangs gern nur als Gerüst (z. B. Einleitung – Theorie – Methodologie/Design – Methodik – Ergebnisse – Diskussion – Fazit/Ausblick).
Diese Gliederung wird im Prozess schrittweise präzisiert und hilft, Fokus, Argumentationslogik und Umfang zu steuern. - Ich empfehle zudem, von Beginn an systematisch Literatur zu sammeln, damit Sie gegen Ende der Schreibphase nicht unter Zeitdruck „Literatur nachsuchen“ müssen.
- Literaturmanagement
Nutzen Sie dafür gern ein Literaturverwaltungsprogramm (z. B. Citavi oder ein vergleichbares Tool). Alternativ reicht auch eine gut gepflegte Literaturliste im Arbeitsdokument – wichtig ist vor allem:
- vollständige bibliografische Angaben (Autor:in, Jahr, Titel, Verlag/Zeitschrift, DOI/URL),
- kurze Notizen: Warum ist die Quelle relevant? Welches zentrale Argument / welche Definition nehme ich mit?
- ein Ablagesystem (z. B. nach Theorieblock, Methode/Methodologie, Personenkreis, Setting).
Ressourcen speziell für TB/HS
Für den Bereich Taubblinden- / Hörsehbehindertenpädagogik finden Sie auf der Webseite auch gute Links und Hinweise zur Orientierung (z. B. zentrale Einrichtungen/Netzwerke, Materialien, Fachressourcen).
In der Bibliothek gibt es zudem für den TB/HS-Bereich eine eigene Signatur / Bestandsschwerpunkt. Nutzen Sie das gezielt für Ihre Literaturrecherche.
4) Gliederung abstimmen
Bitte stimmen Sie Ihre Gliederung mit mir ab. Sie können mir einen Entwurf per Mail schicken; ich gebe Ihnen dazu Rückmeldung. Ich empfehle zusätzlich, die Gliederung frühzeitig auch mit der Zweitbetreuung abzustimmen.
Die konkrete Ausgestaltung hängt vom Thema und methodischen Zugang ab. Typisch und wissenschaftlich etabliert ist folgende Blockstruktur:
A. Einleitung und Problemaufriss
- Thema, Relevanz (Forschung/Praxis)
- Zielsetzung der Arbeit
- Forschungsfrage(n) / Erkenntnisinteresse
- kurzer Überblick über Aufbau und Vorgehen
B. Theorie und Stand der Forschung (inhaltliches Fundament)
- Begriffe, Modelle, zentrale Konzepte
- Darstellung des Personenkreises / Kontextes (z. B. Taubblindheit/Hörsehbehinderung; ggf. komplexe Behinderung; pädagogische Settings)
- Forschungsstand und Begründung der Forschungsfrage (z. B. Forschungslücke, Praxisproblem, Klärungsbedarf)
→ Aus diesem Teil sollte die Forschungsfrage plausibel hergeleitet sein.
C. Methodologie und Forschungsdesign (Theorie der Methode)
Dieser Teil ist explizit erwünscht: Hier begründen Sie die Logik des Erkenntnisgewinns und die Passung von Forschungsfrage ↔ Design, z. B.:
- qualitativer/quantitativer/mixed-methods Zugang, fallorientiert/explorativ etc.
- Qualitätskriterien (z. B. Transparenz, Nachvollziehbarkeit; bei quantitativen Designs Validität/Reliabilität)
- forschungsethische und datenschutzbezogene Aspekte (sofern relevant)
- ggf. Reflexion der Forschendenrolle/Position im Feld (Insider/Outsider)
D. Methodik (konkretes methodisches Vorgehen)
- Feldzugang, Setting, Stichprobe/Teilnehmende, Rekrutierung
- Erhebungsinstrumente (z. B. Leitfadeninterviews, Fokusgruppen, Fragebogen, Beobachtung, Dokumentenanalysen)
- Durchführung/Ablauf
- Auswertung/Analyseverfahren (z. B. qualitative Inhaltsanalyse, thematische Analyse, statistische Verfahren)
- Sicherung von Nachvollziehbarkeit (z. B. Entscheidungspfade, Kodierlogik, Reflexionsmemos)
Faustregel: Methodologie erklärt, warum dieser Ansatz passt; Methodik beschreibt, wie genau Sie vorgegangen sind.
E. Ergebnisse
- strukturierte Darstellung der Ergebnisse entlang der Forschungsfrage(n)
- ggf. mit Materialbelegen/Beispielen (im zulässigen Rahmen)
F. Diskussion
- Einordnung der Ergebnisse in Theorie und Forschungsstand
- Beantwortung der Forschungsfrage(n)
- Implikationen für Praxis/Forschung
G. Grenzen, Reflexion und Ausblick
Am Ende der Arbeit sollten Sie nicht nur Ergebnisse zusammenfassen, sondern auch reflektieren, unter welchen Bedingungen diese Erkenntnisse entstanden sind. Dazu gehören:
Inhaltliche Reflexion
- Was konnte gut beantwortet werden, was nur eingeschränkt?
- Welche Kontextbedingungen beeinflussen die Übertragbarkeit?
Methodische Reflexion
- Passung von Forschungsfrage ↔ Design ↔ Methode
- Grenzen des Feldzugangs und der Datenerhebung (Sampling, Setting, Kommunikationsbedingungen)
- Qualität/Robustheit der Auswertung (Transparenz, Nachvollziehbarkeit)
- mögliche Verzerrungen (z. B. Selektions- oder Antworttendenzen; Gruppendynamik in Fokusgruppen)
Reflexion der eigenen Rolle (Forscher:innenrolle/Positionalität)
- Welche Rolle hatten Sie im Feld (z. B. Praktikant:in, Beobachter:in)?
- Wie könnten Beziehungen, Erwartungen und die eigene Perspektive Einfluss genommen haben?
- Wie sind Sie damit methodisch umgegangen (z. B. Reflexionsmemos, Triangulation, Protokolle)?
Ausblick
- Welche Fragen bleiben offen?
- Welche nächsten Schritte (Forschung/Praxisentwicklung) wären sinnvoll?
- Welche methodischen Varianten könnten die Aussagekraft erweitern (anderes Setting, andere Stichprobe, zusätzliche Datenquellen)?
H. Fazit
- prägnante Zusammenfassung der zentralen Erkenntnisse
Ein Anhang ist dann sinnvoll, wenn Materialien zur Nachvollziehbarkeit beitragen (z. B. Interviewleitfaden, Transkripte, Kategoriensystem/Auswertungslogik, zusätzliche Tabellen/Abbildungen, Materiallisten). Bitte achten Sie darauf, dass der Anhang die Arbeit unterstützt, aber nicht „überlädt“. Wenn der Anhang sehr umfangreich wird, ist es in der Regel sinnvoll und zulässig, ihn digital bereitzustellen (z. B. als separates PDF). Dann bleibt die gedruckte Arbeit lesbar und der Anhang ist dennoch vollständig verfügbar. Bitte benennen Sie im Text klar, was im digitalen Anhang enthalten ist und wie er zugeordnet ist (z. B. „Digitaler Anhang, Dokument A1–A5“).
Typischer Umfang
Der Umfang einer Masterarbeit liegt häufig im Bereich von ca. 70–90 Seiten (oft „rund um“ 80 Seiten). Entscheidend ist, dass die Arbeit fokussiert bleibt und die Forschungsfrage(n) nachvollziehbar beantwortet werden.
Wenn Sie absehen, dass der Umfang Ihrer Arbeit deutlich vom üblichen Rahmen (z. B. deutlich unter 70 Seiten oder deutlich über 90 Seiten) abweichen wird, nehmen Sie bitte möglichst frühzeitig Kontakt mit mir auf. Dann können wir gemeinsam prüfen,
- ob die Forschungsfrage passend eingegrenzt bzw. erweitert ist,
- ob Materialumfang und Auswertungsaufwand realistisch sind,
- und welche Anpassungen an Gliederung, Design oder Vorgehen sinnvoll sind.
So lassen sich unnötige Umwege vermeiden und der Arbeitsprozess bleibt gut steuerbar.
Datenerhebung: typische Richtwerte
Die konkrete Anzahl hängt von Forschungsfrage, Design und Feldzugang ab. Als grobe Orientierung (insbesondere bei qualitativen Arbeiten) gelten häufig:
- Leitfadengestützte Interviews: häufig ca. 6–10 Interviews (oft um die 8 Interviews)
- Fokusgruppen: abhängig von Gruppengröße und Zusammensetzung. Bei 3–5 Teilnehmenden pro Fokusgruppe können 2–3 Fokusgruppen bereits ausreichend sein.
Wichtig: Das sind Richtwerte, keine festen Vorgaben. Wir stimmen das im Einzelfall ab.
Besonderheiten des Feldzugangs in der TB/HS-Pädagogik
Im Feld der Taubblinden- / Hörsehbehindertenpädagogik ist der Feldzugang grundsätzlich oft gut möglich – zugleich ist die Zahl potenziell erreichbarer Personen häufig begrenzt. Das betrifft insbesondere quantitative Designs (Stichprobengröße), aber auch die Rekrutierung in qualitativen Designs.
Daher gilt: Methodik und Umfang müssen realistisch zum Feldzugang passen. Häufig sind fallorientierte und qualitative Designs oder Mixed-Methods-Ansätze sinnvoller als groß angelegte quantitative Erhebungen. Entscheidend ist die Passung von Forschungsfrage ↔ Design ↔ Feldzugang.
Ich verstehe die Betreuung einer Masterarbeit ausdrücklich als Begleitung und Beratung im Prozess. Auch wenn ich die Arbeit am Ende formal bewerte, sollen Sie im Arbeitsprozess keine Sorge haben, „zu unfertig“ zu sein.
- Sie können Thema, Forschungsfrage(n), Gliederung und Vorgehen jederzeit per E-Mail mit mir abstimmen.
- Gern können Sie mir Arbeitsstände als Dokument schicken – auch wenn sie noch nicht „rund“ sind. Ich kommentiere und gebe Rückmeldung, sodass Sie schrittweise weiterarbeiten können.
- Eine Sprechstunde ist ein Angebot (Anmeldung über Stud.IP), aber nicht zwingend erforderlich, wenn die Abstimmung per E-Mail für Sie gut funktioniert.
- Bitte zitieren Sie einheitlich nach APA. Schriftart, Schriftgröße, Zeilenabstand und Ränder sollen durchgehend konsistent sein; hierzu mache ich jedoch keine spezifischen Vorgaben.
- Im Rahmen der formalen Abgabe über das Prüfungsamt wird die gedruckte Fassung (inkl. aller Bestandteile) sowie das digitale Dokument in der Regel entsprechend der Vorgaben weitergeleitet. Unabhängig davon freue ich mich, wenn Sie mir nach Ihrer Abgabe zusätzlich das finale PDF kurz per E-Mail zusenden. Dann ist die Arbeit unmittelbar bei mir und ich kann den Prozess ohne Verzögerung aufnehmen.
Bitte verwenden Sie die folgende Selbstständigkeitserklärung:
Selbstständigkeitserklärung für schriftliche Arbeiten
Hiermit versichere ich, dass ich die vorliegende Arbeit selbstständig verfasst, keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel (inkl. KI-gestützte Werkzeuge) benutzt, alle wörtlich oder sinngemäß übernommenen Textstellen als solche kenntlich gemacht und dieselbe Arbeit oder wesentliche Teile nicht bereits anderweitig als Prüfungsleistung verwendet habe.
Ich kenne die Regelungen zur Täuschung in der für meinen Studiengang geltenden Studien- und Prüfungsordnung und bin mir der möglichen Folgen von Täuschungsversuchen bewusst.
Wenn ich Sie betreue, kann ich die Unterschrift auf dem Anmeldeformular entweder
- vor Ort an der PH leisten (kommen Sie kurz vor einer meiner Lehrveranstaltungen vorbei), oder
- Sie senden mir das Dokument per Mail zu; ich sende es Ihnen unterschrieben zurück.
Ich freue mich, wenn Sie Ihr Professionalisierungspraktikum im Bereich Taubblinden- / Hörsehbehindertenpädagogik absolvieren möchten.
Mögliche Praktikumsorte
Als Praktikumsorte bieten sich insbesondere die vier Kompetenzzentren für Menschen mit Taubblindheit/Hörsehbehinderung an:
- Stiftung St. Franziskus Heiligenbronn
- Blindeninstitutsstiftung Würzburg
- Deutsches Taubblindenwerk Hannover
- Oberlinhaus Potsdam
Denkbar ist auch die Nikolauspflege Stuttgart. International ist selbstverständlich vieles möglich; in der „Nähe“ wären z. B. die Tanne (Schweiz), das ÖHTB (Österreich) oder Kentalis (Niederlande).
Begleitung durch mich als Dozentin
Gern begleite ich Sie in diesem thematischen Bezug als Dozentin von hochschulischer Seite.
Bitte lassen Sie mir vorab Ihr Exposé zukommen. Dieses muss nicht lang sein – ca. eine Seite (gerne stichpunktartig) ist in der Regel völlig ausreichend. Handlungsleitend ist für mich, darin zu erkennen, dass Sie sich vorab mit
- der Einrichtung,
- dem Personenkreis (Menschen mit TB/HS bzw. ggf. Menschen mit komplexer Behinderung),
- und Ihrem geplanten Fokus
beschäftigt haben.
Zentral sind dabei persönliche Fragestellungen / Leitfragen, denen Sie im Praktikum nachgehen möchten. Ihre Beobachtungen und Erfahrungen sollen sich daran ausrichten.
Sollte es nach Beginn des Praktikums zu Änderungen Ihrer Leitfrage(n), Ihres Fokus oder Ihrer Vorgehensweise kommen, bin ich hierfür ausdrücklich offen. Schreiben Sie mir in diesem Fall einfach kurz eine Mail – insbesondere dann, wenn Sie unsicher sind, ob die Anpassung so passt; dann kann ich dies wahrnehmen und bestätigen.
Ablauf der Anmeldung (Anmeldeformular + Exposé)
Wenn ich Ihr Exposé und das Anmeldeformular per Mail erhalten habe und keine Rückfragen bestehen, versehe ich die Unterlagen mit meiner Unterschrift und sende sie Ihnen zurück, damit Sie diese an das Zentrum für schulpraktische Studien weiterleiten können.
Bitte achten Sie darauf, dass alle Felder im Formular vollständig ausgefüllt sind. Wenn das Praktikum im Bereich Taubblinden-/Hörsehbehindertenpädagogik verortet ist, können Sie sehr gerne bereits
- Dozentin: Andrea Wanka
- Fach: Taubblindenpädagogik
- Datum: (gerne bereits eintragen)
eintragen, sodass ich anschließend nur noch unterschreiben muss. Das wäre mir eine große Hilfe.
Literatur
Für die anzugebende Literatur können Sie gern auch einen Blick in die Literatur aus den Seminaren oder in die Literaturliste des besonderen Erweiterungsfaches werfen (siehe
Professionalisierungsaufgabe: Charakter und Umfang
Im Vordergrund stehen für mich Ihre persönlichen Erkenntnisse aus dem Praktikum – gerne strukturiert und mit Literatur in Verbindung gebracht (Theorie zur Einordnung, nicht als starres Korsett).
Zum Umfang kann ich nur eine grobe Orientierung geben, da dies vom Thema, Ihren Erfahrungen und der Darstellungsweise abhängt. In der Regel belaufen sich die Ausarbeitungen auf ca. 8 bis 15 Seiten. Bitte formatieren Sie einheitlich. Sie können sich hierfür auch an den Vorgaben für die Hausarbeit in TB 03 orientieren (Webseite besonderes Erweiterungsfach TB → Modulprüfungen → TB 03).
Bitte speichern Sie das Dokument am Ende unter Angabe des Semesters, der Kennzeichnung „Professionalisierungsaufgabe“ sowie Ihrem Nach- und Vornamen (z. B. SoSe_2026_Professionalisierungsaufgabe_Nachname_Vorname) und senden es mir als PDF zusammen mit dem mitgeschickten Formblatt, das zu unterschreiben ist, zu.
Weiterer Verlauf: Rückmeldung, Unterschrift, Fristen
Sobald Sie mir Ihre Professionalisierungsaufgabe zugesendet haben, versuche ich, diese zeitnah zu lesen, Ihnen eine kurze substanzielle Rückmeldung zu geben und Ihnen anschließend die notwendige Unterschrift auf dem Formblatt zu leisten und alles zurückzusenden.
Von meiner Seite gibt es keine zusätzlichen Fristen. Maßgeblich ist die Frist des Zentrums für schulpraktische Studien: Dort sind die Unterlagen spätestens vier Wochen nach Abschluss des Praktikums einzureichen. Entsprechend muss meine Durchsicht und Bestätigung innerhalb dieses Zeitfensters erfolgen. Sofern ich nicht im Urlaub bin, sollte das in der Regel gut leistbar sein.