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Finanzierung: Studium mit Kind

Hier finden Sie Informationen zu SGB-II, BAföG, Eltern-, Mutterschafts-, Kinder- und Wohngeld sowie Anlaufstellen in Heidelberg.

Für hilfreiche Links und Merkblätter beachten Sie auch die Seite des deutschen Studierendenwerks.

Die Sozialberatung des Studierendenwerks Heidelberg ist eine Ergänzung zur psychotherapeutischen Beratung und der Rechtsberatung des Studierendenwerk Heidelbergs. Die Sozialberatung hilft, bei Fragen zur Sicherung des Lebensunterhalts sowie bei Fragen zur Schwangerschaft und den weiteren Vorgehensweisen, Kinderbetreuung und Lebensplanung im Allgemeinen. Die aktuellen Sprechzeiten können auf der Seite des Studierendenwerks Heidelberg abgerufen werden.

Auch bei den Beratungsstellen von pro familia ist eine Beratung zu Familienleistungen und finanzieller Unterstützung, wie dem Zuschuss zur Erstausstattung, Kindergeld und -zuschlag, Wohngeld oder Bürgergeld möglich. Schwangerschaftsberatungen bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes sind hier kostenlos! Weitere Informationen und eine Suchmaschine für Beratungsstellen in der Nähe finden sich auf der Seite von pro familia.

Mensa for Kids ist eine Kooperation zwischen dem Land Baden-Württemberg und den hiesigen Studierendenwerken. Es bietet dem akademischen Nachwuchs bis zum Alter von zehn Jahren die Möglichkeit, in den Mensen in Begleitung ihres studentischen Elternteils kostenlos zu essen.

Um dieses Angebot nutzen zu können, muss der kostenlose „Mensa for Kids“-Ausweis beantragt werden. Hierfür benötigt man den eigenen Studierendenausweis und eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch.

In Heidelberg bekommt man die Ausweise im InfoCafé International (INF 304) und im ServiceCenter am Universitätsplatz.

Zudem gibt es in der Cafeteria und Mensa Hochstühle und reservierte Tische für Kinder und ihre Begleitpersonen.

Kurzinformationen:

  • Kinderbetreuungszuschlag (in BAföG inkludiert) als Zuschuss für jedes Kind bis zur Vollendung des 14. Lebensjahrs (wenn beide Eltern BAföG beziehen, kann nur ein Elternteil diesen Zuschuss erhalten).
  • Pflege- und Betreuungszeiten von Kindern bis Vollendung des 14. Lebensjahrs können als Grund der BAföG-Verlängerung berücksichtigt werden.
  • Ausbildungsunterbrechung wegen Schwangerschaft ist möglich (nicht über das Ende des 3. Kalendermonats hinaus)

Weitere Informationen finden sich auf der Seite des BMBF (Bundesministerium für Bildung und Forschung):

Mit dem Elterngeld werden Eltern unterstützt, die ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen und deshalb weniger oder gar nicht arbeiten. Es gibt verschiedene Varianten (Basis, Plus, etc.). Studierende, die im Bemessungszeitraum kein Erwerbseinkommen hatten, erhalten den Mindestbetrag. Beziehen Studierende BAföG, bleibt das Elterngeld in Höhe des Mindestbetrags auf die Ausbildungsförderung anrechnungsfrei. Die Antragsstellung geht über die örtliche Elterngeldstelle oder digital (nicht alle Bundesländer), die örtliche Elterngeldstelle findet ihr unter dem externen Link zu elterngeld.net: 

Mehr Informationen zum Elterngeld und zur digitalen Antragsstellung gibt es auf der Seite des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend: 

Das Mutterschaftsgeld ist eine Ersatzleistung für wegfallenden Lohn während der Mutterschutzfrist. Zuständig sind hier die gesetzlichen Krankenkassen, wenn die schwangere Person Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist und sich zu Beginn der Mutterschutzfrist in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis befindet. Bei privaten oder familienversicherten schwangeren Personen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, kommt das Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt.

Weitere Informationen zum Mutterschaftsgeld gibt es auf der Seite des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend:  

Kindergeld wird für alle Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gezahlt. Kinder in der Ausbildung erhalten das Kindergeld i. d. R. bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs. Die Beantragung erfolgt bei den Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit.

Der Kinderzuschlag ist eine Zusatzleistung zum Kindergeld. Eltern können diesen erhalten, wenn ihr Einkommen den eigenen Lebensunterhalt zwar deckt, aber es nicht oder nur knapp ausreicht, um auch für den Bedarf der Familie zu sorgen. Die Beantragung erfolgt bei den Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit.

Mehr Informationen zum Kinderzuschlag gibt es auf der Seite des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend:  

Studierende Eltern können für sich selbst oder andere Haushaltsmitglieder, die kein BAföG beziehen, unter engen Voraussetzungen Wohngeld beantragen. Die Höhe des Wohngeldes hängt von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, Miethöhe und dem Einkommen des Haushaltes ab. Der Antrag erfolgt bei der örtlichen Wohngeldbörse oder online über das Serviceportal Baden-Württemberg.

Bezieher*innen von SGB II-Leistungen, Kinderzuschlag und Wohngeld sind von den Kita-Gebühren befreit.

Mehr Informationen hierzu beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:

Schwangere und alleinerziehende (Vollzeit-)Studierende haben einen Anspruch auf existenzsichernde Leistungen nach dem SGB II. Außerdem kann ein Antrag auf einmalige Beihilfen für Schwangerschaftsbekleidung und eine Erstausstattung gestellt werden. Für das Kind kann ein Anspruch auf Sozialgeld bestehen. Die Beantragung erfolgt beim örtlichen Jobcenter. 

Während eines Teilzeitstudiums oder Urlaubssemesters können Studierende einen regulären Anspruch auf SGB II haben!

Weitere Informationen über diese Leistungen finden Sie auf der Seite der Agentur für Arbeit: