Wir möchten Wissenschaftler:innen unserer Hochschule bestmöglich in Ihrer wissenschaftlichen Arbeit unterstützen. Unser Ziel ist es, Ihnen optimale Rahmenbedingungen für Ihre Forschung zu bieten. Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick über vielfältige Förder- und Unterstützungsangebote an der PH HD und darüber hinaus. Ergänzend steht Ihnen das Forschungsreferat für eine individuelle Förderberatung zur Verfügung.
Schreiben Sie eine E-Mail an
Die interne Forschungsförderung ist ein strategisches Instrument zur Finanzierung thematisch und zeitlich begrenzter Forschungsvorhaben von Forschenden der PH Heidelberg.
Hierfür stellt die Hochschule jährlich Mittel zur Verfügung, mit denen Personal- und Sachkosten für qualitativ hochwertige Forschungsprojekte finanziert werden können.
Da sich Forschungsprojekte und die jeweiligen Bedarfe der Forschenden unterscheiden, stehen drei unterschiedliche Antragsformen zur Verfügung. Diese unterscheiden sich in Art und Umfang der Förderung, die beantragt werden kann, sowie entsprechend im Umfang des einzureichenden Antrags. Es wird unterschieden zwischen
- kleinen Anträgen
- mittleren Anträgen und
- großen Anträgen.
Welche Antragsform (klein, mittel, groß) ausgeschrieben ist, regelt die aktuelle Ausschreibung.
Anträge können ab dem 01.10. bis zum 11.11.2026 gestellt werden. Vorher eingereichte Anträge werden nicht berücksichtigt.
Die Anschubfinanzierung ist ein strategisches Instrument zur Unterstützung bei der Erstellung drittmittelbasierter Forschungsanträge, die bei externen Institutionen (z. B. DFG, BMFTR, BMBFSJ, Stiftungen) zur Einreichung vorbereitet werden sollen.
Hierfür stellt die Pädagogische Hochschule Heidelberg Mittel zur Verfügung, mit denen Personal- und Sachkosten für die Erstellung eines qualitativ hochwertigen Drittmittelantrags finanziert werden können.
Durch Personalmittel sollen Forschende die Möglichkeit bekommen, personelle Unterstützung bspw. in Form einer Stellenaufstockung (es darf sich dabei nicht um die Aufstockung der eigenen Stelle handeln) bei der Erstellung des Drittmittelantrags zu erhalten.
Das Forschungsreferat koordiniert das Verfahren, das nach dem Windhundprinzip abläuft. Werden mehr Anträge eingereicht, als Mittel zur Verfügung stehen, entscheidet das Prorektorat für Forschung und Internationales zusammen mit dem Forschungsreferat anhand von Qualitätskriterien über die Vergabe der Mittel. Der Forschungsausschuss bzw. einzelne Mitglieder des Forschungsausschusses können in den Reviewprozess einbezogen werden, außerdem wird der Forschungsausschuss regelmäßig durch die Prorektorin/den Prorektor für Forschung und Internationales informiert.
Genauere Informationen zur Anschubfinanzierung der Pädagogischen Hochschule entnehmen Sie der der aktuellen Ausschreibung. Anträge können ab dem 01.10.2026 gestellt werden. Vorher eingereichte Anträge werden nicht berücksichtigt. Beachten Sie, dass die Mittel nach dem Windhundverfahren vergeben werden.
Zu den
Zur
Das Förderprogramm PHÖNIX, das durch das Professorinnenprogramm 2030 finanziert wird, unterstützt gezielt Wissenschaftlerinnen in unterschiedlichen Qualifikationsphasen um die Rahmenbedingungen für Forschung und Karriereentwicklung an der Hochschule weiter zu verbessern.
Fragen zu den Fördermöglichkeiten, dem Verfahren oder dem Programm können Sie per Mail an
Im Haushaltsjahr 2026 stellt das Prorektorat für Forschung und Internationales der Pädagogischen Hochschule Heidelberg Zuschüsse zur Organisation von wissenschaftlichen Tagungen an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg zur Verfügung. Bevorzugt werden Anträge, die eine Komplementärfinanzierung der Tagung vorweisen können. Zur Förderung der wissenschaftlichen Eigenständigkeit unserer Nachwuchswissenschaftler:innen im Hause stellen wir diese Zuschüsse auch zur Organisation von Nachwuchstagungen an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg zur Verfügung.
Antragsberechtigung, Fördervoraussetzungen sowie Fristen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Richtlinie.
Im Jahr 2025 haben alle Young Researchers, die Mitglied der Graduate School sind oder werden, die Möglichkeit, Mittel zur aktiven Teilnahme an wissenschaftlichen (Online-)Tagungen von bis zu 400,- €/pro Person zu beantragen.
Antragsberechtigung, Fördervoraussetzungen sowie Fristen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Richtlinie. Anträge für Tagungen die im März und April 2025 stattfinden sind von der dreimonatigen Frist zur Einreichung des Antrags ausgenommen.
Wir weisen darauf hin, dass Nachwuchswissenschaftler:innen, die gleichzeitig Beschäftigte in einer Fakultät sind, neben den durch die Fakultät zur Verfügung gestellten Fortbildungsmitteln den Zuschuss der Graduate School zusätzlich erhalten können.
Zur Förderung der wissenschaftlichen Eigenständigkeit der Nachwuchswissenschaftler:innen im Hause werden auch Zuschüsse zur Organisation von Nachwuchstagungen an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg zur Verfügung gestellt.
Graduate School Mitglieder haben die Möglichkeit Zuschüsse für Ihre Forschung bei der Graduate School einzuwerben.
Die Anträge können für folgende Zwecke gestellt werden:
- Hilfskraftmittel für unterstützende/zuarbeitende Tätigkeiten bei der Datenerhebung, Aufarbeitung oder Analyse (z. B. Verteilen von Fragebögen, Transkriptionsarbeiten, Co-Kodierung etc.)
- Sachmittel (z. B. Kopien für Fragebögen, Proofreading, etc.)
- (digitale) Fortbildungskosten im Rahmen des Forschungsprojektes und zum Erwerb spezifischer Kompetenzen; Grundsätzlich keine Finanzierung von aktiven Tagungen
Bei der Entscheidung über die Anträge wird vornehmlich auf die Vollständigkeit, Korrektheit und Qualität der einzelnen Anträge geachtet. Die Mittel für die finanzielle Unterstützung in der Graduate School können nur so lange genehmigt werden.
Alle Gegenstände sind nach Abschluss des Projektes zurückzugeben. Bitte beachten Sie, dass die Gegenstände ggf. inventarisiert werden müssen.
Antragsberechtigung, Fördervoraussetzungen sowie Fristen entnehmen Sie bitte der aktuellen Ausschreibung.
- Dienstreiseantrag (Link)
Wissenschaftler:innen der Hochschule können Förderungen für Hilfskraft- und Sachmittel über entsprechende interne Ausschreibungen beantragen. Diese finden Sie im Bereich der internen Fördermöglichkeiten, sofern aktuelle Ausschreibungen veröffentlicht sind.
Open Access-Publikationen werden von verschiedenen Seiten gefördert. Dies sind u. a.
- Ministerium für Wissenschaft und Kunst (MWK)
- DEAL-Vertrag für Wiley und Springer
- Allianzvertrag für Hogrefe
- Open-Access-Fond der Pädagogischen Hochschule Heidelberg.
Bei Fragen zu Open Access Fördermöglichkeiten wenden Sie sich gerne an
Was wird gefördert?
Das Förderinstrument dient der Anbahnung internationaler Kooperationen. Dazu stehen die Bausteine „projektvorbereitender Workshop“, „Auslandsreisen“ und „Gastaufenthalte“ zur Verfügung. Das Förderinstrument dient nicht der Durchführung von internationalen Tagungen, gemeinsamen Projekten, oder Treffen wissenschaftlicher Netzwerke.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind promovierte Wissenschaftler*innen, die im deutschen Wissenschaftssystem tätig sind. Für Angehörige einer außeruniversitären Forschungseinrichtung gelten gesonderte Regelungen.
Was wird gefördert?
Wissenschaftliche Netzwerke eröffnen Wissenschaftler*innen in allen Karrierephasen die Möglichkeit zu einem mehrjährigen ortsübergreifenden Austausch zu einem selbstgewählten wissenschaftlichen Themenbereich mit dem Ziel, ein konkretes Ergebnis zu erreichen. Ein Wissenschaftliches Netzwerk besteht aus einem festen Personenkreis von in der Regel 10 bis 20 Personen, dem auch im Ausland tätige Wissenschaftler*innen angehören können.
Was wird gefördert?
Die DFG ermöglicht die Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen mit internationalem Charakter in Deutschland. Der Antrag sollte spätestens 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn gestellt werden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind promovierte Wissenschaftler*innen, die im deutschen Wissenschaftssystem tätig sind.
Was wird gefördert?
Das Programm fördert mit Mitteln des Auswärtigen Amtes die aktive Teilnahme an internationalen wissenschaftlichen Kongressen und Konferenzen im Ausland. Förderfähig sind Personen an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die in das deutsche Wissenschaftssystem integriert sind und deren Lebensmittelpunkt in Deutschland ist. Dazu gehören auch Emeriti.
Wer wird gefördert?
Personen, die im Ausland forschen, sind förderfähig, wenn ihr Auslandsaufenthalt von einer deutschen Förderorganisation gefördert wird und diese Organisation keine Finanzierung für Kongressteilnahmen zur Verfügung stellt. Promovierende sind förderfähig, wenn sie für eine Vollpromotion an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind. Nicht förderfähig sind Personen, die im Ausland ansässig und dort beschäftigt sind.
Fünf-Jahres-Frist: Die Förderung einer Präsenz-Teilnahme ist während der Promotion und in den ersten fünf Jahren nach der Promotion einmal pro Kalenderjahr möglich, danach in jedem zweiten Kalenderjahr.
Was wird gefördert?
Ziel eines Ladenburger Diskurses ist der Gedankenaustausch von Personen, die hinsichtlich der gewählten Forschungsfrage über eine hohe Sachkenntnis verfügen und sich in dieser Konstellation erstmals treffen. Antragsteller:innen haben die Möglichkeit, bis zu 20 Teilnehmer:innen, die in der Regel an akademischen Einrichtungen arbeiten, aber auch Expert:innen aus Industrie, Behörden etc. auszuwählen und selbst als wissenschaftlicher Leiter:innen der Tagung zu fungieren. Bei der Auswahl der Teilnehmer:innen sollte darauf geachtet werden, dass die Zahl der Personen, die in derselben Forschungseinrichtung tätig sind, auf maximal drei begrenzt ist.
Wer wird gefördert?
Einen Ladenburger Diskurs beantragen können unabhängige Forschungsgruppenleiter:innen, die fest oder temporär an deutschen Hochschulen oder gemeinnützigen außeruniversitären Forschungseinrichtungen angestellt sind. Antragsberechtigt sind neben Professor:innnen, Juniorprofessor:innen und Habilitand:innen auch Wissenschaftler:innen nach der Promotion, die über Leitungserfahrung verfügen. Zu diesem Personenkreis zählen insbesondere Postdoktorand:innen, die sich in einem fortgeschrittenen Stadium ihrer wissenschaftlichen Karriere befinden und bereits eine eigene Forschungsgruppe leiten. Aus dem Antrag muss der Status des Antragstellers eindeutig hervorgehen und die Leitungsfunktion z. B. auf der Homepage derjenigen Einrichtung, in der er beschäftigt ist, deutlich benannt werden.
Was wird gefördert?
Die DFG ermöglicht Forschungskooperationen zwischen Forscher*innen aus Deutschland und den Entwicklungsländern im Rahmen der Sachbeihilfe für Einzelprojekte. Ziel ist es, die wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Entwicklungsländern im Rahmen wissenschaftlich anspruchsvoller Forschungsprojekte zu fördern.
Beantragt werden können Personalmittel, Mittel für wissenschaftliche Geräte, Verbrauchsmaterial, Reisen, Sonstige und Publikationskosten für das Institut in Deutschland und für die Kooperationspartner*innen/das Institut im Entwicklungsland
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Wissenschaftler*innen aller Fachdisziplinen an Forschungseinrichtungen in Deutschland mit abgeschlossener wissenschaftlicher Ausbildung (i. d. R. Promotion).
Was wird gefördert?
Die Sachbeihilfe ermöglicht allen Personen mit abgeschlossener wissenschaftlicher Ausbildung themenunabhängig die jederzeitige Durchführung eines einzelnen, thematisch und zeitlich begrenzten Forschungsvorhabens. Hierzu zählt auch die Beantragung einer eigenen Stelle.
Was wird gefördert?
Das Walter Benjamin-Programm ermöglicht es Wissenschaftler*innen in der Qualifizierungsphase im Anschluss an die Promotion, ein eigenes Forschungsvorhaben am Ort ihrer Wahl selbständig umzusetzen. Das Vorhaben kann an einer Forschungseinrichtung in Deutschland oder im Ausland durchgeführt werden, wobei die gastgebende Einrichtung das Vorhaben unterstützt.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Wissenschaftler*innen ausschließlich in einer frühen wissenschaftlichen Karrierephase. Eine Förderung bedingt eine abgeschlossene wissenschaftliche Ausbildung (mit Promotion). Das Vorhaben darf an keiner Einrichtung angesiedelt werden, die nicht gemeinnützig ist oder die die Veröffentlichung der Ergebnisse in allgemein zugänglicher Form nicht gestattet.
Die Dauer der Förderung beträgt in der Regel bis zu 2 Jahre.